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Causa Postenschacher: "Keine Aneinanderreihung von Zufällen“

August Wöginger und zwei Beamte wurden in Linz wegen Amtsmissbrauchs verurteilt (nicht rechtskräftig). Wöginger zieht sich als Klubchef zurück, glaubt aber an einen Freispruch am Ende.
August Wöginger am Tag der Urteilsverkündung

Es sind Urteile, bei denen kein Spielraum für Interpretationen bleibt. Keine feine Klinge, kein zwischen den Zeilen lesen: Die Vorkommnisse rund um eine Postenbesetzung im Finanzamt Braunau 2017 seien schlicht keine „Aneinanderreihung an Zufällen“, hielt Richterin Melanie Halbig am Montag fest. In derselben Klarheit und Härte, in der sie an 14 Tagen diesen Prozess in Linz geführt hatte.

Es sei von Anfang an das Ziel gewesen, einen ÖVP-Kollegen in den Vorstandsposten zu hieven, sagte sie. Die Erklärungen der Angeklagten seien „Schutzbehauptungen“ gewesen, die Aussage von Kronzeuge Thomas Schmid hingegen „glaubwürdig“. Er habe eine „differenzierte Aussage“ gemacht, die Beschuldigten nicht schwerer belastet als nötig.

Die Urteile des Schöffensenats: Die Beamten Siegfried M. und Herbert B., die damals in der Begutachtungskommission saßen, wurden wegen Amtsmissbrauchs und Falschaussage jeweils zu sieben Monaten bedingter Haft sowie unbedingten Geldstrafen von 33.840 bzw. 22.680 Euro verurteilt.

August Wöginger, der im Anschluss an das Urteil sofort seine Funktion als Klubchef der ÖVP zurücklegte, fasste ebenfalls sieben Monate bedingte Haft und eine unbedingte Geldstrafe von 43.200 Euro aus. Sein Verteidiger Michael Rohregger meldete Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Die Urteile sind daher nicht rechtskräftig.

August Wöginger mit seinem Anwalt Michael Rohregger

„Kein Bürgeranliegen“

Nach der Befragung von 31 Zeugen und den Chats, die bei Schmid sichergestellt wurden, hat sich laut Richterin Halbig für den Schöffensenat ein klares Bild ergeben. Dass ÖVP-Bürgermeister Michael L. im Jahr 2016 zu August Wöginger, damals (und jetzt wieder) einfacher Abgeordneter im Parlament, ging und ihm seine Bewerbungsunterlagen gab, sei „kein Bürgeranliegen“ gewesen. Alle Beteiligten hätten gewusst, wie so ein Bewerbungsverfahren regulär abläuft. Es sei ihnen vielmehr darum gegangen, einem „Parteikollegen einen Vorteil zu verschaffen“, sagte Halbig. „Anders lässt sich dieses Vorgehen nicht erklären.“

Die Version Wögingers, er habe die Bewerbung nur Schmid übergeben und sich sonst nicht weiter für die Sache interessiert, passe nicht mit dem zusammen, was in Chats nachzulesen war: Der ÖVP-Abgeordnete habe sofort gewusst, was Schmid meinte, als dieser am Tag des Hearings für den Posten in Braunau schrieb: „Wir haben es geschafft :-)) der Bürgermeister schuldet dir was“ – und geantwortet: „echt super, bin total happy“ und „DANKESCHÖN“.

Auch die Erklärung von Herbert B., der als Gewerkschafter in der Kommission saß, hielt den Chats nicht stand: B. sagte ja, er habe dem Finanz-Generalsekretär eine klare Absage erteilt, als der das Anliegen Wögingers an ihn herantrug. „Es ist in keinster Weise nachvollziehbar und sogar lebensfremd“, dass B. Schmid dann noch in der laufenden Kommissionssitzung informierte, dass Kandidat L. das Rennen gemacht hat.

Was Siegfried M. betrifft, führte die Richterin die Aussage einer Beamtin an, die den damaligen Regionalmanager einmal mit Gerüchten, wonach schon ein Kandidat für den Posten bestimmt sei, konfrontiert hatte. M. soll zu ihr gesagt haben: „Was soll ich machen? Ich muss es machen.“ Zudem hätten drei Bewerberinnen geschildert, sie hätten sich beim Hearing „unerwünscht“ gefühlt – so wie Christa Scharf, die ja im Verfahren Opferstatus hatte.

Beste Köpfe für Verwaltung

Der Schaden bestehe nicht nur darin, dass das Ansehen der öffentlichen Institutionen beeinträchtigt und das Recht der Republik auf die besten Köpfe für die öffentliche Verwaltung verletzt worden sei, erklärte die Richterin; sondern auch darin, dass die besten Köpfe das Vertrauen in solche Besetzungsverfahren verloren hätten.

Das Verfahren geht jetzt in die zweite Instanz, die Sache ist also noch nicht vorbei. Wöginger zeigte sich gefasst, ruhig – und von zwei Dingen überzeugt: erstens, dass am Ende ein Freispruch stehen werde. Und zweitens, dass sich herausstellen werde, dass Schmid die Unwahrheit gesagt hat. Gegen ihn laufen Ermittlungen wegen Falschaussage.

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