Postenschacher-Prozess: Der „Gust“ als Täter und Opfer
Der „Gust“, wie sich August Wöginger von seinen Partei- und anderen Freunden in betont hemdsärmeliger Manier nennen lässt, inszeniert sich gerne bodenständig. Um kantige Sager („Es kann nicht sein, dass unsere Kinder nach Wean fahren und als Grüne zurückkommen“) ist er speziell auf Heimatbesuch nie verlegen.
In Oberösterreich sorgt das für willkommene Schenkelklatscher. Klar, dass auch Wögingers Verteidigungsstrategie im Postenschacher-Prozess auf seiner Bürgernähe aufgebaut hat: Der „Gust“ – so die Argumentation –, der habe ja gar nicht für einen ÖVP-Kollegen interveniert, um diesem zum Vorstandsposten am Finanzamt Braunau zu verhelfen, er habe doch nur ein „Bürgeranliegen“ weitergeleitet!
Zaghafte Konsequenzen
Der Schöffensenat am Landesgericht Linz nahm ihm seine Rolle als bloßer Grüß-August nicht ab – und verurteilte den Nun-nicht-mehr-ÖVP-Klubchef als Bestimmungstäter zum Amtsmissbrauch erstinstanzlich (und nicht rechtskräftig) zu sieben Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe. Wögingers Reaktion war sinnbildlich: Er zog zwar umgehend, aber nur zaghafte Konsequenzen.
Er trat als Klubobmann zurück, will aber als Abgeordneter im Nationalrat bleiben. Und gegen das Urteil legt er Berufung ein – und rechnet, wie er mitteilte, in zweiter Instanz mit einem Freispruch. Dass er mit seinem Verbleib sowohl für seine Bundespartei als auch für die oberösterreichische ÖVP zur Belastung wird, ist ihm offenbar egal. (Die FPÖ reibt sich vor der anstehenden Landtagswahl ob der Enns 2027, bei der die ÖVP den ersten Platz zu verlieren droht, schon die Hände.)
All das zeigt jedenfalls, dass es Wöginger an Einsicht und Unrechtsbewusstsein fehlt. Dass er wundersam glaubhaft wirkt, wenn er seine Unschuld beteuert, kommt aber nicht von ungefähr: Tatsächlich ist der Vollblut-Politiker, der sich vor allem während der türkis-grünen Regierungszeit überraschend als Koalitions-Verbinder verdient gemacht hat, nicht nur Täter. Er ist auch Opfer. Opfer (s)eines Politikverständnisses, das ein zutiefst österreichisches ist: In einem Land, in dem es sich „die da oben“ immer schon gerichtet haben und eine Hand die andere wäscht, sind die Trennlinien zwischen kleinen Gefallen und strafrechtlich relevantem Postenschacher, zwischen Freunderlwirtschaft und Diskriminierung, zwischen Nachbarschaftshilfe und Schwarzarbeit längst verwischt. Ist ja jahrzehntelang gut gegangen. Auch das Verhältnis zwischen Bürgern und (Kommunal-)Politikern ist ein ungeklärtes. Das Motto: Ein bisserl intervenieren, das ist schon okay – solange es zu meinem eigenen Vorteil ist und nicht zu dem anderer!
Bleibt zu hoffen, dass das Urteil auch generalpräventive Wirkung entfaltet: Ein gemeinsames Verständnis davon auszuhandeln, wo der kleine Gefallen endet und das Strafrecht beginnt, würde diesem Land und seiner Politik guttun.
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