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Wöginger tritt nach Schuldspruch in Causa Postenschacher als ÖVP-Klubchef zurück

ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Beamte sind am Montag im Postenschacher-Prozess in Linz schuldig gesprochen worden. Sie wurden jeweils zu sieben Monaten bedingter Haft und unbedingten Geldstrafen verurteilt.
Wöginger tritt nach Schuldspruch in Causa Postenschacher als ÖVP-Klubchef zurück

Zusammenfassung

  • ÖVP-Klubchef August Wöginger und zwei Beamte wurden im Postenschacher-Prozess in Linz wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen und zu sieben Monaten bedingter Haft sowie Geldstrafen verurteilt.
  • Wöginger trat nach dem Schuldspruch mit sofortiger Wirkung als ÖVP-Klubchef zurück und will sich künftig auf seine Arbeit als Sozialsprecher konzentrieren.
  • Das Gericht sah parteipolitisch motivierte Einflussnahme bei der Postenvergabe im Finanzamt Braunau als erwiesen an; die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Tag 14 im Prozess rund um eine Postenvergabe im Finanzamt Braunau - und heute war Urteilstag.

Um 14 Uhr verkündete Melanie Halbig, Vorsitzende des Schöffensenats, am Linzer Landesgericht die Urteile für ÖVP-Klubchef August Wöginger sowie die beiden Beamten Siegfried M. und Herbert B.  

Der ÖVP-Klubchef wurde wegen Amtsmissbraucsh zu sieben Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 43.200 Euro verurteilt. Eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten bedingt gibt es auch für die beiden Beamten M. und B., sie wurden zudem noch wegen falscher Beweisaussage verurteilt. Den Angeklagten hatten bis zu fünf Jahre Haft gedroht (mehr dazu hier). Die Urteile sind nicht rechtskräftig. 

In einer ersten Reaktion unmittelbar nach der Urteilsverkündung kündigte Wöginger an, politische Konsequenzen zu ziehen: Er trat "mit sofortiger Wirkung" als ÖVP-Klubchef zurück. Er werde sich auf seine Arbeit als Sozialsprecher im Parlament konzentrieren, sagte er. Er rechne aber damit, in zweiter Instanz einen Freispruch zu erreichen. 

Kein "Bürgeranliegen"

Das Gericht sah letztlich kein "Bürgeranliegen", wie Wöginger die Bitte des Bürgermeisters um "ein gutes Wort" bezeichnet hatte. Das Beweisverfahren habe auch ganz klar ergeben, dass die angeklagten Kommissionsmitglieder den Bürgermeister aus parteipolitischen Motiven bevorzugt hätten, so die Vorsitzende. Sie begründet das unter anderem mit dem Chatverkehr zwischen Kommissionsmitglied B. und Schmid.

Der Vorwurf der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) lautete, dass die Angeklagten 2017 einem ÖVP-Bürgermeister aus parteipolitischen Motiven den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau zugeschanzt hätten. 

Wöginger soll laut Anklage mithilfe des damaligen Generalsekretärs und Kabinettschefs im Finanzministerium, Thomas Schmid, Einfluss auf den Besetzungsprozess genommen haben. Die beiden Mitangeklagten saßen in der Begutachtungskommission und sollen dort den Kommunalpolitiker "gepusht" haben.

Bundeskanzler und ÖVP-Chef Christian Stocker sprach in einer ersten Reaktion von einem "harten Urteil", zeigte aber auch Verständnis für den Rücktritt Wögingers - mehr Reaktionen aus der Politik lesen Sie hier. 

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LIVE

Urteilsverkündung im Wöginger-Prozess

  • |Karl Peternel-Oberascher

    Auf Wiedersehen aus Linz

    Kollegin Lindorfer, die die vergangenen 14 Tage tapfer die Stellung gehalten hat in Linz, ist bereits auf dem Weg vom Gericht in die Linzer KURIER-Redaktion. Wir sagen an dieser Stelle danke an sie. In Kürze lesen Sie hier einen ausführlichen Bericht der Kollegin. 

    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

  • |Raffaela Lindorfer

    Reaktion von ÖVP-Kanzler Stocker

    Christian Stocker meldet sich via Aussendung zu Wort: 

    "Es ist ein erstinstanzliches, im Strafausmaß sehr hartes Urteil. Ich persönlich hätte August Wöginger einen Freispruch in diesem Verfahren gewünscht. August Wöginger hat angekündigt, Rechtsmittel gegen dieses Urteil einzulegen, sodass die Entscheidung des Erstgerichtes im Rechtsmittelverfahren zu überprüfen sein wird. Ich respektiere die Entscheidung und die Gründe von August Wöginger, die Funktion des Klubobmanns zurückzulegen. Ich habe aber immer betont, dass sich an meinem persönlichen Verhältnis zu August Wöginger nichts ändern wird. Für seine langjährige, erfolgreiche Tätigkeit als Klubobmann danke ich ihm im Namen der Österreichischen Volkspartei."

    Weitere Reaktionen lesen Sie hier:

  • |Raffaela Lindorfer

    Wie geht es weiter

    Nun wird abgewartet, bis das Urteil ausgefertigt ist, danach können die Rechtsmittel (die jetzt angemeldet wurden und in den kommenden drei Tagen noch angemeldet werden können) eingelegt werden. 

    Die Urteile können geändert oder aufgehoben werden, in letzterem Fall muss die gesamte Verhandlung wiederholt werden. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Die Urteile seien nicht rechtskräftig. M. und B. haben vorerst keine Erklärung abgegeben, Wöginger hat Rechtsmittel angemeldet. 

    Die WKStA hat auch keine Erklärung abgegeben, ebenso der Vertreter der Finanzprokuratur. Der Vertreter von Opfer Christa Scharf hat Beschwerde angemeldet, weil diese für Schadenersatzansprüche auf den zivilrechtlichen Weg verwiesen wurde. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Der Schöffensenat habe festgestellt, dass Michael L. "kein Bürgeranliegen" an Wöginger gerichtet habe, es sei "keine Aneinanderreihung von Zufälligkeiten" gewesen, sondern ein Plan, ihn zum Vorstand des Finanzamts Braunau zu machen. Die Erklärungen der Beschuldigten seien als "Schutzbehauptungen", die Aussagen von Kronzeuge Schmid als glaubwürdig gewertet worden. 

     

  • |Raffaela Lindorfer

    Jetzt spricht noch der Gerichtssprecher

    Gerichtssprecher Walter Eichinger erklärt jetzt, im Foyer des Gerichts, noch die Urteile: Der Raum ist voll, Journalisten stehen an Stehtischen, andere sitzen mit ihren Laptops am Boden. 

    Der Strafrahmen für das Verbrechen des Amtsmissbrauchs beträgt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Freiheitsstrafe. Der Umstand, dass durch die Tat das Ansehen der öffentliche Verwaltung und das Vertrauen in der Bevölkerung maßgeblich beeinträchtigt worden sei. 

    Mildernd sei bei allen Beschuldigten die Unbescholtenheit, das lange Zurückliegen der Tat und das seitherige Wohlverhalten sowie die Zahlung einer Wiedergutmachung an Opfer Scharf gewertet. 

    Bei Wöginger wurde erschwerend gewertet, dass er Anstifter der strafbaren Handlungen gewesen sei. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Wöginger gibt Klubobmann-Posten auf

    Wöginger sagt, er werde auf jeden Fall in Berufung gehen und sei überzeugt, dass am Ende des Verfahrens ein Freispruch fällt. 

    Dieser Freispruch sei heute nicht erfolgt. 

    Er verweist auf die große Belastung durch das Verfahren - auch seine Arbeit als Klubobmann sei dadurch beeinträchtigt worden.  

    Er werde daher seine Funktion als Klubobmann mit sofortiger Wirkung zurücklegen und sich auf sein Mandat im Nationalrat konzentrieren.

  • |Raffaela Lindorfer

    Wöginger ist wieder umringt von seinem Team und will dann ein kurzes Statement abgeben. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Ende der Verhandlung

    Richterin Halbig erklärt das "Ende der Verhandlung um 14.38 Uhr". 

    Wir schnaufen einmal durch. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Die Verteidiger Huber und Lewisch geben keine Erklärung ab. 

    Rohregger meldet für Wöginger Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. 

    Die Urteile sind damit nicht rechtskräftig. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Nun zur Strafhöhe: 

    Zu werten sei gewesen, dass die Angeklagten einen ordentlichen Lebenswandel hatten, die Taten länger zurückliegen und die Schadenswiedergutmachung an die unterlegene Kandidatin. 

    Die Milderungsgründe überwiegen die Erschwerungsgründe, begründet die Richterin die geringen Strafen. Diese hätten aber nicht zur Gänze bedingt ausgesprochen werden können. 

    Die Richterin betont, das Verhalten hätte Folgen gehabt: Der Schaden für den Staat liege nicht nur darin, dass die öffentliche Verwaltung nicht die bestgeeigneten Bewerberin bekommen hat, sondern auch, dass sich bestgeeignete Bewerber nicht mehr bewerben wollen, weil ihr Vertrauen in solche Besetzungsverfahren gestört worden sei. Das sagten drei Zeugen im Prozess aus. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Alle Beteiligten hätten gewusst, dass es objektive Kriterien gibt und man keinen Einfluss auf ein Besetzungsverfahren nehmen darf, betont die Richterin. Damit begründet sie den Vorsatz, den es für eine Verurteilung braucht. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Zu Siegfried M..

    Der war von einer Beamtin auf eine mutmaßliche Einflussnahme angesprochen worden - er soll das nicht abgestritten, sondern zu ihr gesagt haben: "Was soll ich machen? Ich muss das machen!"

    Es gebe keinen Grund, an der Zeugin, die unter Wahrheitspflicht ausgesagt hat, zu zweifeln. 

    Die Voreingenommenheit M.s zeige sich auch in der Art seiner Befragung im Hearing. Drei Kandidatinnen bestätigten, dass sie sich unerwünscht gefühlt hätten. Scharf sagte, sie hätte sich am stärksten kritisiert gefühlt, ihre Leistungen seien am stärksten heruntergespielt worden. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Zur Frage des Motivs: 

    Das Beweisverfahren habe eindeutig ergeben, dass die Angeklagten Michael L. bevorzugt hätten, sagt Halbig. 

    Bei Herbert B. ergebe sich das aus den belastenden Aussagen Schmids und dazu passenden Chats. B. erklärte, er habe Schmid eine "klare Absage" erteilt, da sei es "in keinster Weise nachvollziehbar und sogar lebensfremd", dass B. dann mitten in der laufenden Kommissionssitzung Schmid informiert. 

    Der Wortlaut der Chatnachrichten, die Reaktionen und die Smileys würden vielmehr die Aussage Schmids bestätigen, wonach sich B. für seinen Einsatz ein Lob eingeholt habe. "Mein Held", lobte ihn Schmid. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Es sei für den Schöffensenat auch nicht nachvollziehbar gewesen, wieso manche Zeugen (und die angeklagten Beamten) meinten, Michael L. sei der beste Kandidat gewesen. Es sei hervorgehoben worden, dass die unterlegene Kandidatin Christa Scharf einen so schlechten Auftritt hatte - davon einmal abgesehen habe es noch andere Bewerber gegeben, die sich in Führungsfunktionen und bei Projekten bewährt hätten, die Weiterbildungen vorzuweisen gehabt hätten. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Keine Zufälle

    Es handle sich hier nicht um eine Aneinanderreihung an "Zufälligkeiten", sondern es sei von Anfang an das Ziel gewesen, dass Michael L. Finanzvorstand wird, betont die Richterin. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Jetzt kommt die Richterin zur Aussage von Kronzeuge Thomas Schmid

    Er habe differenziert ausgesagt und die Betroffenen nicht über Gebühr belastet. Er sei daher glaubwürdig gewesen, sagt sie sinngemäß. 

    Es habe von 31 Zeugen nur einen gegeben, der Schmid charakterlich negativ beschrieben hätte - das war Sektionschef Hans Georg K., der behauptete, Schmid hätte ihn schon früher zu einer Intervention gezwungen (beim Finanzamt Freistadt). 

    Zudem hätten sich die Angaben Schmids auch im weiteren Verlauf bestätigt: Etwa, dass ein Kommissionsmitglied, das beim Freistadt-Hearing gegenüber dem Bewerber Michael L. kritisch war, beim nächsten Hearing (Braunau) nicht mehr dabei war und durch ein unerfahrenes Mitglied ersetzt wurde. 

  • |Raffaela Lindorfer

    "Eindeutig"

    Die Ausgangslage war das Verfahren wegen Diskriminierung beim BVwG, wo die unterlegene Bewerberin Recht bekommen hat. 

    An objektivierten Beweisen gab es Chats vom Handy Thomas Schmids. 

    Das Gericht habe nun 14 Verhandlungstage gebraucht, um sich einen Eindruck zu verschaffen, wie es damals zu der Besetzung des Finanzamtpostens kam.

    Das Beweisverfahren habe aus Sicht des Schöffengerichts eindeutig ergeben, dass es sich um nicht um ein bloßes "Bürgeranliegen" gehandelt habe. Die Involvierten hätten allesamt gewusst, wo man eine Bewerbung einbringt, eine Weiterleitung über einen Politiker bzw. Generalsekretär sei nicht notwendig gewesen. 

    Es sei darum gegangen, einem "Parteikollegen einen Vorteil zu verschaffen", sagt Richterin Halbig. "Anders lässt sich dieses Vorgehen nicht erklären." 

    Folge man der Version Wögingers, wonach es ein belangloses Anliegen gewesen sei, dann sei seine Reaktion auf die Nachricht von Schmid ("Wir haben es geschafft") keineswegs nachvollziehbar, dass Wöginger sofort gewusst hat, worum es geht. "Sonst hätte man eine irritierte Reaktion erwartet." 

    Wöginger habe sich nicht nur sofort ausgekannt, er habe sich gefreut - "echt super, bin total happy" und "DANKESCHÖN" in Großbuchstaben. 

    "Von einem unbedeutenden Bürgeranliegen kann auf Grundlage der Chats keine Rede sein", sagt Halbig. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Jetzt erklärt die Richterin das Urteil

    Wir setzen uns wieder hin, jetzt geht es in die Begründung. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Die Strafen

    Siegfried M. wird zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 30.840 Euro verurteilt. 

    Herbert B. wird auch zu 7 Monaten bedingt und 22.680 Euro verurteilt. 

    Wöginger ebenfalls 7 Monate bedingt und 43.200 Euro. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Michael L. sei aufgrund sachfremder Erwägungen besser bewertet worden, stellte der Schöffensenat fest. 

    August Wöginger habe die Beamten zum Missbrauch ihrer Amtsgewalt bestimmt, indem er Thomas Schmid dazu veranlasst habe, auf sie einzuwirken, führt die Richterin weiter aus. 

    Zudem hätten die beiden Beamten m Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, in dem es um die Diskriminierung einer anderen Kandidatin ging, falsch ausgesagt. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Schuldsprüche!

    Alle drei Angeklagten werden schuldig gesprochen. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Die Verhandlung ist aufgerufen. Es geht gleich los. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Unterdessen stehen die anderen beiden Angeklagten an der Seite, niemand filmt oder fotografiert sie. Das liegt daran, dass man ihre Gesichter ohnehin nicht zeigen darf/soll - sie sind keine Personen des öffentlichen Interesses. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Die Angeklagten Siegfried M. und Herbert B. sind gerade hereingekommen - ebenso ihre Verteidiger Stefan Huber und Peter Lewisch. Nach ihnen August Wöginger und dessen Verteidiger Michael Rohregger. 

    Es herrscht beinahe andächtige Stille. Die Fotografen und Kamerateams versammeln sich lautlos um Wöginger. 

    Der steht übrigens nie allein. Sein Verteidiger, seine Sprecherin und andere Mitarbeiter stehen immer ganz dicht bei ihm.

  • |Raffaela Lindorfer

    Hallo aus Linz

    Wir haben uns bereits im Schwurgerichtssaal eingefunden - "wir", das sind Journalisten und Besucher. Alle Plätze sind besetzt, bis auf die ganz vorne: Richterin und Schöffen, WKStA, Verteidiger und Beschuldigte sind noch nicht da. 

    Wir warten also - um 14 Uhr geht's los. 

  • |Daniela Wahl

    Urteil im Wöginger-Prozess: Das sind die möglichen Szenarien

    Um 14 Uhr soll Richterin Melanie Halbig in Saal 61 des Linzer Landesgerichts die Urteile des Schöffensenats verkünden. 

    Bleiben beim Schöffensenat Zweifel übrig, ob die Angeklagten die Tat begangen haben, dann muss er freisprechen. Ein Schuldspruch darf nur bei einer „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ erfolgen.

    Die möglichen Szenarien:

  • |Stefan Berndl

    Eine Chronologie der Ereignisse

    Was 2017 seinen Anfang nahm, soll also heute Nachmittag (vorerst) in einem Urteil münden.

  • |Stefan Berndl

    Es wird ernst für ÖVP-Klubchef Wöginger

    Am 14. Prozesstag stehen also heute die Urteile im Postenschacher-Prozess am Programm. ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamten drohen im Fall eines Schuldspruchs wegen Amtsmissbrauchs zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft, die Staatsanwaltschaft hat einen Mix aus einer bedingten Haft- und einer unbedingten Geldstrafe verlangt.

    Innenpolitik-Kollegin Raffaela Lindorfer ist in Linz vor Ort und berichtet live von der Urteilsverkündung. Hier noch das Wichtigste vom letzten Prozesstag und den Schlussplädoyers zur Nachlese:

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