Causa Pilz: Glawischnig wäre für sofortigen Rauswurf gewesen

Causa Pilz: Glawischnig wäre für sofortigen Rauswurf gewesen
Weil die betreffende Mitarbeiterin dem nicht zugestimmt hatte, sei es nicht dazu gekommen, so die Ex-Grünen-Chefin. Ob sie Pilz die zur Last gelegten Vorwürfe zugetraut hätte? "Gewundert hat es mich nicht."

Die frühere Grünen-Chefin Eva Glawischnig wäre für einen sofortigen Rauswurf von Peter Pilz gewesen, hätten die Belästigungsvorwürfe gegen den früheren Abgeordneten im Grünen Klub im Jahr 2016 endgültig geklärt werden können. Weil die betreffende Mitarbeiterin dem aus verständlichen Gründen nicht zugestimmt hatte, sei es nicht dazu gekommen, sagte sie am Montag im Ö1-Mittagsjournal.

Man habe den Opferschutz im Klub sehr ernst genommen, die Gleichbehandlungsanwaltschaft habe dies auch bestätigt, so Glawischnig. Sie selbst hätte die Klärung der Causa mit einem Vortrag in der Klubsitzung und den entsprechenden politischen Konsequenzen "selbstverständlich" gewollt. Sie könne aber nachvollziehen, dass die Betroffene dies aus Angst vor Stigmatisierung und der Auseinandersetzung mit "einem der mächtigsten Männer der Grünen" nicht wollte.

Causa Pilz: Glawischnig wäre für sofortigen Rauswurf gewesen
APAHPF04 - 19122006 - WIEN - OESTERREICH: ZU APA TEXT II - v.l.n.r Eva Glawischnig, Peter Pilz, Alexander Van der Bellen und Freda Meissner-Blau vor Beginn Festsitzung des Gruenen Parlamentsklubs anlaesslich der ersten Angelobung eines Gruenen Abgeordnete vor 20 Jahre am Dienstag, 19. Dezember 2006, im Parlament. APA-FOTO: HERBERT PFARRHOFER
Klar sei: Wenn man mit den Maßstäben an die Causa herangehe, die die Grünen an andere Parteien anlegten, "hätte ich - überhaupt keine Frage - in der Sekunde hätte ich gesagt, das ist nicht tragbar", so Glawischnig. "Ja", sie wäre für einen Rücktritt gewesen.

Intrigen-Vorwurf erneut "aufs Schärfste" zurückgewiesen

Pilz' Vorwurf der Lüge und der politischen Intrige wies die Ex-Grünen-Chefin erneut "aufs Schärfste" zurück. Auf die Frage, ob sie Pilz die zu Last gelegten Vorwürfe zugetraut hätte, meinte sie: "Gewundert hat es mich nicht." Er sei ein Mann, der wisse, dass er Macht ausübe, und er könne sehr manipulativ agieren.

Dass der Bundesvorstand Pilz trotz des Wissens um die Causa nach dem grünen Bundeskongress im Frühjahr noch einen Vorzugsstimmenwahlkampf angeboten hatte, begründete sie damit, dass zwar die Klubleitung, nicht aber der Parteivorstand eingeweiht gewesen sei. Spitzenkandidatin Ulrike Lunacek habe also nichts von den Vorwürfen gewusst, Klubchef Albert Steinhauser sei aber Mitglied der Klubleitung gewesen.

Pilz: Prüfung medienrechtlicher Schritte

Causa Pilz: Glawischnig wäre für sofortigen Rauswurf gewesen
ABD0061_20171106 - WIEN - ÖSTERREICH: Peter Pilz am Montag, 06, November 2017 anl. eines Hintergrundgespräches zum Thema "Sexuelle Vorwürfe" in Wien . - FOTO: APA/HELMUT FOHRINGER
Indes bleibt Pilz bei seinemMandatsverzicht. "Ich schließe das heute ab", sagte er bei einem Mediengespräch am Montag. Einen Rückzug aus der Politik bedeute das aber nicht. Zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen der sexuellen Belästigung meinte der ehemalige Grüne, er habe nie die Chance einer gerichtlichen Klärung bekommen. Allerdings lässt er derzeit medienrechtliche Schritte prüfen.

Pilz hatte spontan zu einem "Hintergrundgespräch" geladen, nachdem nicht ganz klar war, ob er sein Nationalratsmandat zurücklegt oder nicht. Darüber solle nun Klarheit herrschen: "Aus, Schluss, ich will nicht mehr", sagte er gegen Ende des rund eineinhalbstündigen Gesprächs mit etlichen Journalisten in einem Büro der Liste Pilz auf kleinstem Raum. Dennoch will Pilz laut eigener Aussage in anderer Form für die von ihm gegründete Liste tätig bleiben.

Pilz geht in die Gegen-Offensive

Nimmt Peter Pilz nach seinem Hin und Her sein Nationalrats-Mandat am Donnerstag nicht an, bedeutet das nicht unbedingt einen Abschied für die gesamte Legislaturperiode. Zwar hat er kein Rückkehrrecht auf sein Mandat, wie Parlamentsexperte Werner Zögernitz erklärt. Über Umwege, wenn ein anderer seiner Abgeordneten sein Mandat zurücklegt, könnte Pilz aber wieder nachrutschen.

Pilz hatte ja wegen Vorwürfen der sexuellen Belästigung am Wochenende angekündigt, sein Mandat nicht anzunehmen - statt ihm würde dann über die steirische Liste Martha Bißmann einziehen. Am Montag ruderte Pilz allerdings zurück und ließ offen, wie er sich bis Donnerstag entscheidet.

Verzichtet er tatsächlich auf sein Mandat, könnte er im Laufe der Legislaturperiode dann nachrücken, wenn einer jener Abgeordneten das Mandat zurücklegt, die auf derselben Liste stehen. Pilz war sowohl auf der steirischen Landesliste als auch auf der Bundesliste Nummer Eins. Über die Bundesliste ziehen Alfred Noll, Bruno Rossmann und Alma Zadic ins Parlament ein. Sollte also einer von ihnen oder Bißmann während der Periode aufhören, wäre wieder Pilz am Zug.

Was die Änderung des Namens der Partei beziehungsweise des Parlamentsklubs angeht, hat die Liste Pilz keinen Stress: Zwar darf ein Klub nur im ersten Monat nach der Konstituierenden Nationalratssitzung gegründet werden - den Namen kann man aber jederzeit ändern, bestätigte Zögernitz der APA. Es handle sich um eine Entscheidung des jeweiligen Klubs.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat am Montag anlässlich der Belästigungsvorwürfe gegen Peter Pilz ausgeschlossen, dass die Unterlagen im Fall einer Mitarbeiterin des Grünen Parlamentsklub von ihr an Medien weitergegeben wurden.

"Informationen zu konkreten Beratungen werden von der Gleichbehandlungsanwaltschaft selbstverständlich nicht weitergegeben. Aus rechtlichen Gründen und weil dies das Vertrauen der Menschen untergraben würde, für die die Gleichbehandlungsanwaltschaft da ist. Es ist daher absolut auszuschließen, dass Informationen zu konkreten Beratungsfällen von der Gleichbehandlungsanwaltschaft an die Öffentlichkeit gelangen", erklärte die Anwaltschaft in einer Aussendung.

Oberste Grundsätze der Arbeit seien umfassende Information, Vertraulichkeit und bestmögliche Unterstützung im Einvernehmen mit der Person, die sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft gewandt hat. Welche Gleichbehandlungsanwältin mit einem konkreten Fall betraut wird, entscheide sich nach einem internen Fallrad. Laut "Österreich" soll eine der Gleichbehandlungsanwältinnen, die mit der Beschwerde gegen Pilz befasst waren, eine NEOS-Politikerin gewesen sein.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft betonte, dass Anträge an die Gleichbehandlungskommission nur mit Zustimmung der Betroffenen gestellt werden können. "Ob und wie umfassend Betroffene ihre Rechte geltend machen wollen, ist deren Entscheidung", stellte die Einrichtung, die dem Bundeskanzleramt untersteht, klar.

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