Es geht um die Ausführungen von Sebastian Kurz zur Besetzung des Aufsichtsrates der Staatsholding ÖBAG sowie zur Bestellung des ehemaligen ÖBAG-Alleinvorstands Thomas Schmid. Der Vorwurf lautet: Kurz war in diese Vorgänge mehr involviert, als er im U-Ausschuss zugegeben hatte. Genau dazu wurden die Zeugen vom BAK (Bundesamt für Korruptionsbekämpfung) einvernommen. Die Liste reicht vom ehemaligen ÖBAG-Aufsichtsratschef Helmut Kern über Aufsichtsratsmitglieder wie Susanne Höllinger, Iris Ortner oder Siegfried Wolf bis zu Gabriela Spiegelfeld, Susanne Riess, Eva Schütz oder Edith Hlawati, die derzeit die ÖBAG führt.
Zu den Protokollen dieser Einvernahmen musste Sebastian Kurz nun eine Stellungnahme verfassen, die Ende Juni durch seinen Anwalt Werner Suppan der WKStA übermittelt worden ist. Der Schriftsatz liegt dem KURIER vor. Da wird auf die Zeugenaussagen eingegangen, wobei der Abschlusssatz von Suppan immer sehr ähnlich klingt: „Auch diese Zeugenaussage bestätigt sohin die Angaben des Beschuldigten vor dem Untersuchungsausschuss im Zusammenhang mit seiner Rolle im Hinblick auf die Konstituierung des Aufsichtsrats der ÖBAG.“
Wenn es um die ÖBAG ging, wurde meist nur Ex-Finanzminister Hartwig Löger als Kontaktperson genannt. Etwa von Susanne Höllinger. „Die Zeugin Dr. Höllinger gab an, dass sie von Frau Spiegelfeld angerufen und gefragt worden sei, ob sie für eine Funktion in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden könne. […] Kontakt zum Beschuldigten hatte Frau Dr. Höllinger erst Ende März 2019 nach ihrer Bestellung zum Aufsichtsrat.“ So die Ausführungen in der Stellungnahme.
Ähnlich das Statement von Iris Ortner, Tochter des ÖVP-Großspenders und Industriellen Klaus Ortner, über ihre Rolle in der ÖBAG. „Zum Verhältnis zum Beschuldigten befragt, gab sie an, kein freundschaftliches Verhältnis zu pflegen, und dass es keine regelmäßigen Kontakte gab“, liest man in dem Papier. Über die Bestellung von Thomas Schmid zum ÖBAG-Vorstand habe sie mit Kurz nicht gesprochen. Das sei auch nicht Thema bei einem Abendessen bei ihren Eltern gewesen.
Die Zusammenfassung dieser Ausführungen klingt dann sogar ein wenig zynisch: „Die WKStA hat es sich – wohl geschuldet der erheblichen Aufmerksamkeit am und der öffentlichen Bedeutung des vorliegenden Verfahrens – nicht leicht gemacht und eine Vielzahl von Einvernahmen durchgeführt und Ermittlungsschritten gesetzt. Damit ist sie im Ergebnis ihrer gesetzlichen Pflicht nachgekommen, auch entlastendes Material zugunsten des Beschuldigten im Hinblick auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu sammeln, was durchwegs gelungen ist.“
Ein besonderer Streitpunkt sind die Auswertungsergebnisse aus dem Mobiltelefon von Manager Siegfried Wolf. Da fordert der Anwalt von Kurz, dass ihm vollständige Einsicht in sämtliche Chat-Nachrichten von Wolf, die sichergestellt worden sind, gewährt wird, „soweit diese mit ihm, Mag. Schmid oder sonstigen Repräsentanten und/oder Mitarbeitern im Bundeskanzleramt und/oder dem Finanzministerium ausgetauscht wurden“. Das wurde allerdings abgelehnt und wird nun rechtlich bekämpft werden, sagt Suppan.
Seitens der WKStA heißt es zu alldem, dass die Ermittlungen weitergeführt werden.
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