Causa Pilnacek: Verfahren zu Todesumständen ist beendet
Das Verfahren rund um die Todesumstände des früheren Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek wird nicht fortgeführt. Die mit der Prüfung einer Neuaufrollung befasste Staatsanwaltschaft Eisenstadt hat das Verfahren eingestellt. Das teilte die Behörde am Freitag via Aussendung mit.
Eisenstadt war die Causa im September 2025 zugewiesen worden, nachdem es laute Kritik gegen die ursprünglich ermittelnde Staatsanwaltschaft Krems gab: Der fallführenden Staatsanwältin sowie Beamten der Landespolizeidirektion Niederösterreich war vorgeworfen worden, schlampig ermittelt zu haben.
Ein Vorwurf, der auch im Fokus des von der FPÖ eingesetzten Untersuchungsausschusses im Parlament steht.
In Eisenstadt dürfte man dann bemüht gewesen sein, alles nachzuholen, das in Niederösterreich ausgelassen wurde:
Die Smartwatch, die Pilnacek bei seinem Tod am Handgelenk trug, wurde von einem IT-Spezialisten ausgewertet, ein zusätzliches gerichtsmedizinisches Gutachten wurde eingeholt, sogar jenen Baggerfahrer, der den Leichnam am 20. Oktober 2023 in einem Seitenarm der Donau in Rossatz entdeckt hat, hat man als Zeugen befragt (mehr dazu hier).
Das Ergebnis: Hinweise auf ein Fremdverschulden ergaben sich nicht. Nachdem sich die Beweislage nicht maßgeblich verändert hat, fiel nun die Entscheidung, das Verfahren nicht fortzuführen, teilt die Behörde mit.
Welche Verfahren noch offen sind
Schon vor Längerem eingestellt wurde ein Amtsmissbrauchs-Verfahren gegen Polizisten, die das Handy und andere persönliche Gegenstände Pilnaceks bei dessen Freundin Karin Wurm abgeholt und der Witwe übermittelt haben.
Verurteilt (nicht rechtskräftig) wurde bisher nur einer: Der Zackmedia-Verlag, in dem das Buch von Ex-Politiker Peter Pilz erschien. Das Buch war zumindest indirekt Auslöser für das Verfahren in Eisenstadt und für den U-Ausschuss. Weil Pilz für seine Behauptungen rund um ein politisches Komplott und seine schweren Vorwürfe gegen Polizisten vor Gericht nicht den Wahrheitsbeweis erbringen konnte, fiel am 18. Dezember 2025 ein Schuldspruch: Das Buch soll eingezogen werden, Zackmedia soll zudem Schadenersatz an die zu unrecht beschuldigten Polizisten zahlen.
Zackmedia hat Rechtsmittel eingelegt, das Urteil ist also nicht rechtskräftig. Mehrere andere Verfahren wegen übler Nachrede, die Zackmedia verloren hat, dürften dem Verlag finanziell stark zusetzen, zuletzt bat Pilz auf zackzack.at um Spenden.
Karin Wurm und Anna P., die in den Verschwörungstheorien rund um das Ableben auch eine maßgebliche Rolle gespielt haben, standen am 1. Juni wegen Falschaussage in Wien vor Gericht und bekamen eine Diversion angeboten. Da die Anklagebehörde WKStA keine Erklärung abgab, ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig.
Im U-Ausschuss, der sich mit einem angeblichen politischen Einfluss auf die Ermittlungsarbeit auseinandersetzt, werden am kommenden Mittwoch die Befragungen fortgesetzt.
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