BVT-Ausschuss geht in eine heiße Phase

Peter Pilz, Stephanie Krisper (Neos) und Jan Krainer (SPÖ)
Am Dienstag werden die zwei Oberstaatsanwälte befragt, die in der Causa BVT ermitteln, und der Richter, der die Razzia genehmigte.

Der Untersuchungsausschuss rund um die Razzia im Bundesamt für Verfassungsschutz ( BVT) erreicht am Dienstag einen neuen Höhepunkt. Befragt werden an diesem Tag nämlich Oberstaatsanwältin Ursula Schmudermayer und ihr Chef Wolfgang Handler, die die Ermittlungen in der Causa BVT leiten; und Ulrich Nachtlberger, jener Richter, der die Hausdurchsuchungen am späten Vorabend der Razzia (28. Februar 2018) mündlich am Telefon genehmigte.

Da das Oberlandesgericht Wien die Razzia mittlerweile als rechtswidrig erklärt hat, wollen die U-Ausschussmitglieder der Opposition, Jan Krainer (SPÖ), Stephanie Krisper (Neos) und Listenführer Peter Pilz, diesen Zeugen besonders unangenehme Fragen stellen.

„Es wurde zeitlicher Druck auf die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ausgeübt“, sagt Krainer. Er meint damit Kickls Generalsekretär Peter Goldgruber und dessen Fachreferenten für Nachrichtendienst-Themen.

Krainer u.a. wird fragen, warum es die Oberststaatsanwälte zugelassen haben, dass die vier Belastungszeugen von Kickls Kabinettsmitarbeitern ausgesucht und angeblich auch „präpariert“ wurden. Auch wurden drei Zeugen von einem Kabinettsmitarbeiter zur Einvernahme begleitet. „Kabinettsmitarbeiter als Vertrauensleute von Zeugen, das geht gar nicht“, sagt ein Wiener Top-Jurist .

Außerdem wird Krainer wissen wollen, warum die Aussagen der vier Belastungszeugen vor der Razzia nicht auf die notwendige Plausibilität geprüft wurden. Denn jener Beamte, der behauptete, seine BVT-Kollegen in der IT-Abteilung könnten Daten „per Fernlöschung“ vernichten, hatte laut Aktenlage nur „Halbwissen“. Jeder Löschungsversuch wird vom System nämlich protokolliert.

K. Möchel, D. Schreiber

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