Grasser-Prozess : 50. Verhandlungstag im Zeichen des Schweigens
Der 50. Verhandlungstag im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und andere verlief heute äußerst zäh. Nachdem Richterin Marion Hohenecker die Befragung von Grasser abgeschlossen hatte, war die Anklagebehörde am Wort - im wahrsten Sinne des Wortes, denn der Ex-Minister machte von seinem Recht auf Entschlagung Gebrauch und beantwortete so gut wie keine Frage.
Dies hatte zuvor auch schon der Zweitangeklagte, der Ex-FPÖ-Spitzenpolitiker und Grasser-Trauzeuge Walter Meischberger, so gehandhabt. Grasser begründete seine Schweigsamkeit damit, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen ihn einseitig und rechtswidrig geführt hätte.
Die Oberstaatsanwaltschaft nutzte trotzdem ihre Fragerecht, um auf - ihrer Meinung nach - Ungereimtheiten hinzuweisen. Dabei kam heute durchaus Interessantes zur Sprache. Etwa, dass der mitangeklagte Immobilienmakler Ernst Karl Plech laut Lehman-Brothers-Unterlagen im Lenkungsausschuss zum Buwog-Verkauf saß, also faktisch im engeren Entscheidungskreis.
Genauso schweigsam wie bei der Staatsanwaltschaft war Grasser dann auch bei der Befragung durch den Privatbeteiligtenvertreter der CA Immo. Der Ex-Minister hielt dazu fest, dass er weder die Schadenersatzforderung der beim Buwog-Verkauf unterlegenen CA Immo von 200 Mio. Euro noch der Republik und der siegreichen Immofinanz anerkennt. Die beiden Letzteren fordern die 9,6 Mio. Euro schwere Provision beim Verkauf der Buwog an die Immofinanz von Grasser und weiteren Angeklagten zurück.
Johannes Lehner, Rechtsvertreter der CA Immo, begann seine Befragung mit einem Zitat aus dem "Watergate"-Skandal: "Follow the Money" (Folge dem Geld, Anm.). Er will mit "Zahlen, Daten und Fakten" beweisen, dass Geld illegal an Grasser geflossen ist - was dieser bestreitet. Ganz wollte ihm das aber nicht gelingen, den Richterin Hohenecker wies mehrmals seine Fragen zurück, des Weiteren gab es immer wieder Einwände der Verteidiger gegen Akten und E-Mails, die Lehner vorlegen wollte - was zur Folge hatte, dass vom Richtersenat jeweils im Einzelfall entschieden wurde, welche Akten verwendet werden dürfen - was zur mehreren Verhandlungsunterbrechungen führte.
Trotz der Schweigsamkeit von Grasser ergab sich an einer Nebenfront doch Interessantes. Grasser hat bei seinem Ausscheiden aus dem Amt als Finanzminister der Republik keine Unterlagen zur Bundeswohnungsprivatisierung mitgenommen, allerdings sehr wohl Akten zu einem anderen brisanten Thema. "Ich habe einige Unterlagen zu den Eurofighter-Anschaffungen mitgenommen, weil damals schon klar war, dass es ein umstrittenes Thema war", sagte er. Aber zu den Bundeswohnungen habe er mehr als fünf Jahre danach - die Privatisierung war 2004 - keinerlei Akten gehabt.
Der Prozess wird nächsten Dienstag im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts fortgesetzt.
Buwog-Prozess: Tag 50 im Live-Ticker
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Guten Morgen
... aus dem Großen Schwurgerichtssaal am Wiener Straflandesgericht. Heute ist gewissermaßen ein Jubiläum: Der 50. Prozesstag. Und er könnte spannend werden, denn die Staatsanwälte werden aller Voraussicht nach Grasser befragten. Gleich geht es los, schön, dass Sie dabei sind.
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Es geht los
Die Richterin eröffnet die Verhandlung. Grassers Anwalt Wess hat in der hinteren Sitzreihe Platz genommen, obwohl ihm ein Platz vorne zusteht, während Grasser von der Staatsanwaltschaft befragt wird. Richterin: "Das gefällt mir so nicht, von der Idee her." Wess bleibt trotzdem sitzen.
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Keine Ansprüche
Hohenecker muss Grasser noch fragen, ob er die Ansprüche der Privatbeteiligtenvertreter anerkennt. "Ich anerkenne sie nicht", sagt Grasser.
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Ursachenforschung
Außerdem fragt Hohenecker nocheinmal bezüglich einer Notiz eines Grasser-Mitarbeiters nach, bei der es um die Finanzierungszusage der CA Immo in Höhe der 960 Millionen Euro geht. Grasser versteht nicht, worauf die Richterin hinaus will. "Ursachenforschung" sagt sie. Sie möchte wissen, woher das Wort "Finanzierungszusage" kam.
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Staatsanwälte starten
Grasser erklärt, er habe diese Unterlagen noch nie vorher gesehen. Damit übergibt die Richterin nun an die Staatsanwälte Denk und Marchart.
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Schwärzungen
Denk möchte zunächst etwas klarstellen: Gestern wurde ein Protokoll mit Schwärzungen vorgehalten. Die geschwärzten Stellen könnten aber jederzeit vorgelegt werden. Grasser verzichtet.
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Grasser verweigert Aussage
Denkt beginnt mit seiner Befragung zur Causa Terminal Tower. Bevor Grasser antwortet, hält er fest, dass ein "rechtswidriges Verfahren" von der Staatsanwaltschaft gegen ihn geführt wurde. Die Ermittlungen seien einseitig und tendentiös abgelaufen, außerdem habe die Staatsanwaltschaft dafür gesorgt, dass Ermittlungsergebnisse an die Öffentlichkeit gelangen, wodurch eine mediale Vorverurteilung geschehen sei. "Ich bin überzeugt, Sie wollten eine Anklage um jeden Preis zustande bringen, (...) Sie haben Druck auf Zeugen ausgeübt, (...) Sie haben jedes mögliche Verfahren gegen mich geführt (...) Die Staatsanwaltschaft hat die belastende Verfahrensdauer von mittlerweile neun Jahren verschuldet." Daher, erklärt Grasser weiter, fehle ihm jede Vertrauensgrundlage für ein "Gespräch" mit der Staatsanwaltschaft. Darum, konkludiert Grasser, werde er von seinem Recht zur Entschlagung Gebrauch machen.
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Standardsatz
Man muss die Fragen der Staatsanwaltschaft aber trotzdem protokollieren, erklärt die Richterin. Grasser: "Frau Vorsitzende, ich habe einen kleinen Standardsatz mitgebracht", sagt Grasser und beantwortet die erste Frage auch prompt damit. Zusammengefasst: Er will nicht antworten. Der Satz ist aber etwas länger.
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Ainedter unterbricht das Spiel
Auch auf alle anderen Fragen antwortet Grasser nun mit seinem Standardsatz. Sein Anwalt Ainedter findet das mühsam und unterbricht. Die Richterin erklärt, sie werde Grasser nicht vorschreiben, wie er zu antworten habe.
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Ping-Pong
Grasser ist nun dazu übergegangen, die Fragen nur mit dem Wort "Standardsatz" zu beantworten.
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Im Wortlaut
Hier nochmal der Standardsatz: "Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren einseitig und teilweise rechtswidrig geführt. Sie waren meiner Meinung nach nicht an der Wahrheit interessiert. Sie hat Druck auf andere ausgeübt um den Grasser zu liefern. Mir fehlt damit jede Vertrauensgrundlage, um die Fragen der Staatsanwaltschaft zu beantworten und ich nehme daher mein Recht auf Entschlagung in Anspruch."
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Langsam und deutlich
Die Richterin bittet den Staatsanwalt, die Fragen dennoch langsamer zu stellen, damit die Schriftführerin mitkomt. Die Tickerinnen im Saal wären auch sehr dankbar. -
Grasser will nicht
Denk geht die Protokolle und Aussagen von Scharinger, Sektionschef Qu., Grassers Mitarbeitern und anderen rund um die Einmietung in den Linzer Terminal Tower durch. "Wollen Sie dazu Stellung nehmen?", fragt er. "Standardsatz" antwortet Grasser.
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Leerer Blick
Denk ist fertig mit den Fragen zum Terminal Tower. Sein Kollege Marchart übernimmt. Grasser wiederholt immr nur "Standarsatz" und blickt genervt in Leere. -
Unterschriften-Übung?
Marchart interessiert sich für das Blatt mit den verschiedenen Unterschriften Grassers, das bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurde. Ob Grasser geübt habe, möglichst unterschiedlich zu unterschreien? "Standardsatz"
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Alles richtig verstanden?
Jetzt mischt sich die Richterin hinsichtlich einer Frage doch ein: "Herr Staatsanwalt, wenn Sie in Ihrer Frage schon sagen, dass wir das gestern besprochen haben..." "Ich will nur sichergehen, dass wir es richtig verstanden haben, weil wir hier ja schon so viele Varianten gehört haben, dass ich immer die tagesaktuellste erwischen möchte", sagt Marchart.
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Warum nicht "Lüge"?
Wie gestern die Richterin, fragt jetzt auch Marchart, warum Grasser in seinem Notizbuch beim Namen R. "Verrat, Illoyalität" notiert hat, und nicht "Lüge" oder dergleichen. Grasser will nur der Richterin antworten, die jetzt eine Zwischenfrage stellt. Ein Mitarbeiter habe diese Terminologie verwendet, sagt er.
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Nicht schlecht vorbereitet
"Sie haben gestern gesagt, Sie seien schlecht vorbereit gewesen", fängt Marchart seine nächste Frage an. Hohenecker unterbricht, denn der Vorhalt stimme so nicht ganz. "Der Herr Mag. Grasser hat gestern gesagt, dass er keinen Zugang mehr zu den Unterlagen hatte, oder korrigieren Sie mich", sagt sie. So sei es gewesen, meint Grasser.
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Keine Aufklärung
Nächste Frage: Marchart versteht die Angaben Grassers bei seiner zweiten Beschuldigtenvernehmung nicht. Grasser will es nicht erklären und verweist ...Überraschung!... auf seinen Standardsatz.
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Keine Antwort
Jetzt geht es um die Rolle von Walter Meischberger. Hat er Grasser aus reiner Freundschaft politisch und beraterisch unterstütz? Keine Antwort.
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Zur Erinnerung
Zur Abwechslung liest Grasser zwischendurch dann wieder einmal den ganzen Standardsatz vor. "Um es in Erinnerung zu rufen", sagt er.
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Nichts Neues zum Schwiegermuttergeld
Wechsel zum Thema Schwiegermuttergeld. "Ich habe dazu die Fragen der Frau Vorsitzenden beantwortet", sagt Grasser. "Bei Ihnen: Standardsatz!"
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Pause
Wir machen jetzt eine Pause bis 11.15 Uhr, danach hat Marchart eine etwas längere Frage, wie er sagt.
Aufatmen im Saal.
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Es geht weiter
Marchart fragt nach Grassers Gewohnheiten hinsichtlich E-Mail-Versand und -Erhalt. Eine Antwort bekommt er nicht.
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Nada, Niente.
Auch zur Person des mitangeklagten aber erkrankten Ernst Plech sagt Grasser nichts.
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Keine Aufträge an Plech
Auf Nachfrage der Richterin erklärt Grasser nun doch, dass er an ihm nahestehende Personen keine Aufträge erteilt hat, so auch nicht an Meischberger und Plech.
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Project Blue
Auch zum sogenannten Project Blue des Finanzministeriums, nach dem Marchart jetzt fragt, möchte Grasser nichts sagen. Wir gehen ein PDF zur Projektplanung dennoch durch. "Können Sie uns dazu etwas sagen?" "Meinen Standardsatz möcht ich Ihnen dazu sagen." -
Plech und der Lenkungsausschuss
Wir sind nun im Oktober 2002, bei streng geheimen Dokumenten von Lehman Brothers, in denen es um die Planung eines Lenkungsausschusses bei der Privatisierung der Buwog geht. Welche Rolle Plech dabei gespielt hat, erfahren wir von Grasser nicht.
Sie erinnern sich: Pläne zur Buwog-Privatisierung hatte das Finanzministerium seit Herbst 2000. Die Abwicklung des Prozesses sollte die US-Investitionsbank Lehman Brothers übernehmen. Plech saß in jener Kommission, der Lehman Brothers diesen Auftrag erteilte.
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Fragen über Fragen .... und keine Antworten.
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Kalendereinblicke
Wir sehen nun eine Zusammenführung der Kalender von Grasser und Meischberger aus dem Jahr 2004. Das kennen wir ja schon aus den jeweiligen Befragungen der Richterin. Marchart möcht wissen, wie einzelne Termine rund um den Termin der Angebotslegung von Immofinanz und CA Immo, zustande gekommen sind. Grasser sagt, Details dazu habe er der Richterin bereits erklärt. "Ich muss gestehen, dass ich mich daran nicht erinnern kann", sagt diese. -
"Ruhe und Ordnung im Gerichtssaal"
Jetzt greift Grasser-Anwalt Wess ein. Er ist nicht gerade begeistert von der Darstellung der Zusammenführung der Kalender durch die Staatsanwaltschaft als Power-Point-Folien. "Das ist eine eigenständige Kreation", beschwert sich Wess. Es wird beantragt, die Folien zum Akt zu nehmen. "Das habe ich Ihnen vor fünf Minuten schon angeboten", erklärt Marchart ruhig. Wess und Ainedter reden nun durcheinander, nachdem Wess immer noch in der hinteren Reihe ohne Mikrofon sitzt, versteht man ihn kaum. "Ruhe und Ordnung im Gerichtssaal", spricht Hohenecker nun ein Machtwort.
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Kein Nein
Wir sehen Kalendervermerke, die Grasser nicht kommentieren möchte, bzw. nur mit seinem Standardsatz. Interessantes Detail: Gefragt, ob er zu diesem oder jenem etwas sagen möchte, sagt Grasser nie "Nein", sondern stets "Ja" - nämlich seinen Standardsatz.
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Alles schon besprochen
Marchart: "Die nächste Sache, bei der ich nicht sicher bin, ob Sie die Vorwürfe der Staatsanwalt richtig verstanden haben..." Und jetzt sagt Grasser doch tatsächlich etwas anderes als "Standardsatz". Nämlich: "Herr Staatsanwalt, ich bin der Meinung, dass die Frau Vorsitzende bereits alle verfahrensrelevanten Fragen gestellt hat. Wenn Sie das anders sehen, ist das Ihre Meinung." -
10 Millionen für nichts?
Doch jetzt heißt es aufhorchen. Wir sind bei der Präsentation bei Lehman Brothers am 7. Juni 2004. Darin geht es um das Gesamtinvestitionsvolumen von 960 Millionen Euro. Eine zu diesem Zeitpunkt noch vollkommen irrelevante Zahl, wie Grasser der Richterin erklärt hat. Aber: "Warum soll jemand, der sich auskennt, für eine vollkommen irrelevante Zahl 10 Millionen Euro zahlen?", möchte Marchart wissen. "Standardsatz", sagt Grasser.
Zur Erinnerung: 960 Millionen Euro war schlussendlich ziemlich genau der Betrag, um den die Buwog verkauft wurde - das Siegergebot des Österreich Konsortiums also, und somit alles andere als ein irrelevanter Betrag.
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Wer beschließt hier was?
Marchart kündigt jetzt einen Themenwechsel an und möchte nach der Mittagspause noch einmal zum Thema Angebotslegung zurück kommen. "Ist das jetzt beschlossen, dass Pause ist?", mischt sich Anwalt Wess ein. "Nein", sagt die Richterin. "Und ich kann Sie beruhigen, der Herr Staatsanwalt beschließt in diesem Gerichtssaal gar nichts." "Gut zu wissen", sagt Grasser. -
Mittagspause
"Wie viele Fragen kommen denn noch, 20, 30, 40?", möchte Anwalt Ainedter nun von Marchart wissen. "Mehr" sagt Marchart. Die Richterin verordnet eine Mittagspause bis 13.45 Uhr.
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Es geht weiter
Marchart setzt seine Befragung fort, Grasser antwortet nach bekanntem Muster.
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Niemand war dabei
Wir sehen den Kalender des Mitangeklagten Karl Petrikovics. Es geht um einen Termin am 13. Juni 2004. Marchart will wissen ob Grasser da dabei war. "Standardsatz" sagt Grasser. Und auf die Nachfrage der Richterin: "Nein, er war nicht dabei." Auch Meischberger und Hochegger wollen nicht dabei gewesen sein.
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Doch eine Antwort
Denk übernimmt wieder. Er hat noch Fragen zum "Ferint-Kapitel". Die 500.000 Euro von der Schwiegermutter möchte Grasser ja zunächst abgelehnt haben und dann seinen Mitarbeiter im Finanzministerium angerufen haben, um zu fragen, ob er das Geld überhaupt nach Österreich einführen dürfe. Warum war dieser Mitarbeiter überhaupt erreichbar am Wochenende? Und da passiert es, und Grasser antwortet. "Das war so üblich im Finanzministerium, dass die Top-Leute auch am Wochenende erreichbar waren." Alle sind überrascht. Da sagt Grasser schnell: "Ansonsten Standard-Satz".
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Frage abgewiesen
Denk stellt eine Frage bezüglich der Zeugenaussage des Bankers Julius Meinl. Die Richterin lässt die Frage nicht zu, weil der Zeuge noch nicht anwesend ist.
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15 Minuten technische Pause
Nachdem Fragen zu Zeugenaussagen also nicht zugelassen werden, beantragt die Staatsanwaltschaft eine kurze "technische Pause". Die Verteidiger verdrehen die Augen.
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Es geht weiter
Denk hat noch Fragen zur Schweizer Treuhandgesellschaft Ferint und zu Treffen zwischen Grasser und Tilo Berlin. Die Antwort ist und bleibt: "Standardsatz"
Zur Erklärung: Die Ferint hatte wiederum Konten bei der Meinl Privatbank. Auf eines dieser Konten wurde das "Schwiegermuttergeld" eingezahlt.
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Meischis Startnummer
Es geht jetzt darum, wann Grasser seinen Liechtensteiner Bankberater W. kennen gelernt hat. Weil es die Richterin auch wissen will, erklärt es Grasser: Es war 2007 oder 2008, sehr wahrscheinlich nicht 2006. Und jetzt mischt sich auch Meischberger ein. "Das war bei keinem Polo-Turnier, sondern bei einem Ski-Rennen", sagt er. Er wird aber bis zum nächsten Verhandlungstag herausfinden, wann es genau war. Wie das gehen soll? Meischberger hat von diesem Skirennen noch eine Startnummer zuhause, auf der das Datum steht. "Wieso ist die nicht beschlagnahmt worden?", scherzt Grasser.
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Platztausch
Die Staatsanwälte sind vorläufig mit ihrer Befragung fertig. Lehner, als Privatbeteiligtenvertreter der CA Immo, übernimmt. Er möchte einen Antrag stellen.
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Beweismittel oder nicht
Die Verteidigung von Grasser und Toifl hatte vor der Sommerpause beantragt, die bei Toifl sichergestellten Akten nicht als Beweismittel zuzulassen. Lehner beantragt nun, sie doch zuzulassen und erbittet eine sofortige Senatsentscheidung. Diese wird von der Richterin aber abgeschmettert. -
Wieder keine Antworten
Die erste Frage Lehners bezieht sich auf die Geldflüsse. Grasser erklärt nochmals, dass er die Ansprüche der Privatbeteiligten (nämlich der CA Immo und der Republik Österreich) nicht anerkennt und will auch die Fragen der Privatbeteiligenvertreter nicht beantworten. "Ich schlage vor, dass zum Standardsatz 2 zu erheben", sagt Grasser.
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Einspruch
Wir sehen ein Dokument, das die Leistungen von Toifl auflistet - allerdings auch jene, die sich auf andere Klienten beziehen. Toifls Anwalt erhebt nun Einspruch gegen das Zeigen dieses Dokuments, weil es der Verschwiegenheitsverpflichtung widerspricht. Lehner zieht es zurück.
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41 Beratungsstunden
Lehner möchte wissen, ob Grasser in der Causa Buwog 41 Beratungsstunden bei Toifl wahrgenommen hat. "Standardsatz 2", sagt Grasser.
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Doch Beratungspause
Es folgt ein weiteres Dokument, gegen dessen Darstellung Toifls Anwalt Scherbaum Einspruch erhebt. Nun zieht sich der Senat doch zur Beratung zurück.
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Es geht weiter
Die von Lehner gezeigte E-Mail wird zugelassen. Aber: Über alle Unterlagen kann man nicht "in Bausch und Bogen" entscheiden, erklärt die Richterin. Das müsse im Anlassfall geschehen.
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