Der Spitzel in der Hosentasche: Was kann der Bundestrojaner?

Der Spitzel in der Hosentasche: Was kann der Bundestrojaner?
Grüne wollen jetzt doch eine Begutachtung des Entwurfs zur Überwachung von Messenger-Diensten zulassen. Doch was kann so ein „Bundestrojaner“ – und wo liegen die Risiken? Der KURIER klärt auf.

„Das hätten wir schon früher haben können“, so der lapidare Kommentar von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) nach dem Ja der Grünen, den Gesetzesentwurf zur Messenger-Überwachung in Begutachtung zu schicken. „Aber besser als gar nicht“, so Karner, der erneut betonte, dass die Polizei „moderne Instrumente“ brauche, um Terrorismus zu bekämpfen.

Dass Türkis-Grün das Gesetz noch beschließt, gilt als eher unwahrscheinlich: Die Begutachtungsfrist läuft (sofern die Grünen diese Woche noch die offizielle Freigabe erteilen) bis zur Woche der Nationalratswahl. 

Aber die SPÖ (die als neuer Koalitionspartner gehandelt wird) hat in Person des Wiener Bürgermeisters Michael Ludwig schon signalisiert, dass man offen sei: „Ich denke, wenn das von den Grundwerten und von der Verfassung möglich ist, sollte man das tun.“

Ein Bundestrojaner war bereits 2019 vom Verfassungsgerichtshof gekippt worden, weil der Eingriff in die Grundrechte zu umfassend gewesen wäre. Und auch zum neuen Anlauf gibt es schwere Bedenken: Eine solche Software ist ein mächtiges Instrument – in den falschen Händen hätte dieses fatale Auswirkungen. 

Der KURIER klärt die wichtigsten Fragen:

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