Faktencheck: Wie ist das mit der Mindestsicherung?

Die Präsidentschaftskandidaten Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer
Ziehen Asylberechtigte wirklich alle nach Wien, um mehr Mindestsicherung zu bekommen?

Grundsätzlich hatte Alexander Van der Bellen natürlich recht: Dieses Thema ist keines, über das der Bundespräsident zu entscheiden hat. Aber es war dennoch eines der Themen, die Sonntagabend im ATV-Duell kontrovers diskutiert wurden: Die Mindestsicherung.

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung, wie sie genau heißt, ist eine Sozialleistung, die allen Österreichern, die sie benötigen, sowie Menschen mit positivem Asylbescheid zusteht. Über ihre Höhe und wer sie aller bekommen soll, ist allerdings ein Streit entfacht, den die Regierung nicht lösen konnte – weshalb Höhe wie Voraussetzungen der Mindestsicherung nun Ländersache sind. In fünf von neun Bundesländern steht sie auch subsidiär Schutzberechtigten zu, Oberösterreich und Niederösterreich haben sie gekürzt.

Keine Zahlen zu einer Wanderbewegung

Moderator Martin Thür wollte nun von den Kandidaten wissen, welche Lösung ihnen gefallen würde. Van der Bellens persönliche Meinung: Es gehe um eine Existenzsicherung, bei der Geld- und Sachleistungen kombiniert werden könnten. Hier einen Kompromiss zu finden, sei Aufgabe der Regierungsparteien. Die Mindestsicherung soll kein Anreiz sein, nach Österreich zu kommen, sagt Norbert Hofer auf die Frage, ob ihm das oberösterreichische Modell gefällt. Dort wurde im Sommer beschlossen, die Höchstgrenze für die Mindestsicherung für Menschen mit positivem Asylbescheid um ungefähr die Hälfte zu kürzen. Hofer will auch diese Menschen in der Grundversorgung halten, die Asylwerbern zusteht, über deren Antrag noch nicht entschieden wurde.

Thür präsentierte Zahlen aus Oberösterreich, wo es 14.342 Bezieher der Mindestsicherung gibt, nur 15 von ihnen wurde diese seit dem Sommer gekürzt. Damit erspare man sich lediglich 18.000 Euro statt der erhofften 11,6 Millionen. Hofer konnte das auch erklären: „Weil die Menschen jetzt nach Wien gehen.“ Stimmt das? Vielleicht, vielleicht aber auch nicht. Fakt ist: Nobert Hofer kann das nicht wissen. „Es gibt keine Zahlen, die eine Wanderbewegung belegen würden“, sagt Harald Scheiblhofer, Pressesprecher der zuständigen Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ). Selbiges heißt es auch aus Wien aus dem Büro der Wiener Sozialstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ): „Hier gibt es noch keine seriösen Zahlen.“

Generell, sagt Wehselys Pressesprecherin Katharina Kubicek, sei ein Zuzug aus den Bundesländern zu bemerken, aber der habe bereits vor den Kürzungen in Oberösterreich und Niederösterreich eingesetzt. Fast verdoppelt habe sich im ersten Halbjahr 2016 der Anteil der Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten, die in Wien erstmals Mindestsicherung beantragt haben – der Zuzug sei aber kein Wien-Spezifikum, generell ziehe es „Bezieherinnen und Bezieher in Ballungsräume, weil sie sich dort auch mehr Chancen und Perspektive erhoffen“, sagt Kubicek.

Wie sieht die Mindestsicherung in den Ländern konkret aus?

Wien lehnt eine Kürzung der Mindestsicherung für Asylberechtigte, also solche mit positivem Asylbescheid, ab. Überlegt wird aber ein eigenes Modell, sollte es zu keiner bundesweiten Lösung kommen. Anfang November sagte dazu SPÖ-Sozialstadträtin Sonja Wehsely, dass das Wiener Mindestsicherungsgesetz nicht auslaufe, aber Veränderungen nötig seien, um das System „zukunftsfit“ zu machen. Man werde prüfen müssen, wie man sich dagegen schützen könne, dass man gezwungen werde, „unsoziale Maßnahmen aus anderen Bundesländern auszugleichen“. Eine Wartefrist für bezugsberechtigte Zuzügler aus anderen Bundesländern schloss sie nicht dezidiert aus.

Niederösterreich hat für 2017 eine Kürzung der Mindestsicherung für Asylberechtigte beschlossen – enthalten darin auch eine „Mindestsicherung light“. Antragsteller, die sich innerhalb der vergangenen sechs Jahre weniger als fünf Jahre in Österreich aufgehalten haben, müssen eine Integrationsvereinbarung unterzeichnen, darin sind Deutschkurse und Werteschulungen vorgesehen. Sie erhalten 572,50 Euro. Bei Nichterfüllung der Vereinbarung wird der Betrag gekürzt.

In Oberösterreich wurde im Sommer eine Kürzung der Mindestsicherung für Asylberechtigte beschlossen. Es gibt eine Integrationsvereinbarung, darin werden unter anderem ein Deutschkurs und eine Werteschulung fixiert. Verstößt man gegen die Vereinbarung wird die Mindestsicherung gekürzt. Statt 914 Euro erhalten Asylberechtigte und subsidiär Schutzbedürftige 560 Euro. Inkludiert ist darin ein „Steigerungsbetrag“ von 155 Euro, der an die Einhaltung der Integrationsvereinbarung geknüpft ist.

Das Burgenland überlegt derzeit eine Verknüpfung der Mindestsicherung mit dem Besuch von Deutschkursen für Asylberechtigte.

In der Steiermark ist für anerkannte Flüchtlinge eine Integrationshilfe in der Höhe von 628 Euro vorgesehen. Die Differenz zur Mindestsicherung wird in Form von Sachleistungen gewährt. Schon jetzt ist der Erhalt von Hilfen mit Auflagen und Bedingungen verbunden wie dem Besuch von Deutsch- und Wertekursen.

Salzburg hofft auf eine bundesweite Lösung. Allerdings zeigte sich ÖVP-Landeshauptmann Wilfried Haslauer in der Vergangenheit einer Integrationsvereinbarung gegenüber nicht abgeneigt.

Kärnten überlegt ein eigenes Modell. Die Koalition ist in Sachen Mindestsicherung für Asylberechtigte gespalten.

Tirol hofft auf eine bundesweite Lösung.

In Vorarlberg gibt es seit dem Frühling eine Integrationsvereinbarung. Bei Arbeits- oder Integrationsverweigerung wird die Mindestsicherung gekürzt.

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