Brisantes Vor-Urteil: Finanzprokuratur sieht Schuld Grassers "nicht erwiesen"

Karl-Heinz Grasser und Walter Meischberger fiebern der Urteilsverkündung entgegen. Grasser hat die Klagebeantwortung gefreut
Causa Buwog: Um die 1,9-Milliarden-Euro-Klage abzuwenden, geht die Finanzprokuratur überraschende Wege. Sie kooperiert mit Grasser und sagt, seine Schuld sei „nicht erwiesen“.

Nach fast drei Jahren geht es ins Finale. Nicht nur im Schwurgerichtssaal findet im Buwog-Prozess kurz vor dem Urteilsspruch ein heftiger Schlagabtausch statt. Auch abseits der strafrechtlichen Klärung, ob bei der Privatisierung der 60.000 Bundeswohnungen alles rechtens war, steht viel am Spiel. Denn die CA-Immo – sie war der unterlegene Bieter im Buwog-Deal – hat noch vor der Urteilsverkündung die Republik auf 1,9 Milliarden Euro Schadenersatz geklagt.

Durch diesen Schritt war der Anwalt der Republik, genannt die Finanzprokuratur, deren Präsident Ex-Innenminister Wolfgang Peschorn ist, nun gezwungen, noch vor der Urteilsverkündung, die in zwei Wochen erfolgen soll, eine Klagsantwort an die CA-Immo zu übermitteln.

Hierfür wählte die Finanzprokuratur einen durchaus interessanten Weg.

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