Causa Buwog: Um die 1,9-Milliarden-Euro-Klage abzuwenden, geht die Finanzprokuratur überraschende Wege. Sie kooperiert mit Grasser und sagt, seine Schuld sei „nicht erwiesen“.
Nach fast drei Jahren geht es ins Finale. Nicht nur im Schwurgerichtssaal findet im Buwog-Prozess kurz vor dem Urteilsspruch ein heftiger Schlagabtausch statt. Auch abseits der strafrechtlichen Klärung, ob bei der Privatisierung der 60.000 Bundeswohnungen alles rechtens war, steht viel am Spiel. Denn die CA-Immo – sie war der unterlegene Bieter im Buwog-Deal – hat noch vor der Urteilsverkündung die Republik auf 1,9 Milliarden Euro Schadenersatz geklagt.
Durch diesen Schritt war der Anwalt der Republik, genannt die Finanzprokuratur, deren Präsident Ex-Innenminister Wolfgang Peschorn ist, nun gezwungen, noch vor der Urteilsverkündung, die in zwei Wochen erfolgen soll, eine Klagsantwort an die CA-Immo zu übermitteln.
Hierfür wählte die Finanzprokuratur einen durchaus interessanten Weg.
Sie forderte nämlich den Hauptangeklagten Karl-Heinz Grasser auf, an der Klagebeantwortung mitzuarbeiten. Das führt zu der kuriosen Situation, dass die Ankläger der Republik Grasser verurteilen wollen, aber der Anwalt der Republik dessen Kooperation wünscht, um die 1,9-Milliarden-Euro-Klage der CA-Immo abzuwenden.
„Wir befinden uns hier in einem Mehrfrontenkrieg und müssen darauf achten, dass die Republik nicht unter die Räder kommt“, rechtfertigt Wolfgang Peschorn das Vorgehen.
"Nicht erwiesen"
Eigentlich strebt die CA-Immo eine außergerichtliche Einigung mit der Republik an. Das ist in Peschorns Augen offenbar nicht notwendig. Erstens weil die Causa für die Finanzprokuratur schon verjährt ist und zweitens weil, so argumentiert der Anwalt der Republik in der Klagebeantwortung, „nach dem derzeitigen Kenntnisstand kein rechtswidriges oder schuldhaftes Verhalten von Mag. Karl-Heinz Grasser ‚erwiesen wurde‘, zumal die Hauptverhandlung vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien derzeit noch durchgeführt wird und ein rechtskräftiges Urteil nicht vorliegt.“
Diese Feststellung vor dem Urteil klingt nach starkem Tobak, könnte man aber noch unter die Kategorie Unschuldsvermutung fallen lassen, solange es kein Urteil im Buwog-Prozess gibt. „Dieser Satz ist dem Sachlichkeitsgebot geschuldet“, argumentiert Peschorn. Bemerkenswert ist aber der Nachfolgesatz: „Darüber hinaus ist anzumerken, dass die von der klagenden Partei als schadensbegründend dargestellten Verhaltensweisen im Widerspruch zu den bisherigen Erkenntnissen aus der Hauptverhandlung vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien stehen.“
Abweichende Meinung
Die von der CA-Immo aufgelisteten „schadensbegründenden Verhaltensweisen“ seitens Karl-Heinz Grassers entsprechen im Großen und Ganzen den Argumenten der Staatsanwaltschaft.
Spannend liest sich auch die Stellungnahme der Finanzprokuratur über den angeblichen Geheimnisverrat von Grasser an seinem Trauzeugen Walter Meischberger und das Geständnis von Peter Hochegger, das die Staatsanwaltschaft als großen Erfolg feierte.
„Peter Hochegger gab nämlich an, gerade nicht in einen Tatplan involviert gewesen zu sein (...) Er konnte daher zu den (...) insbesondere von der WKStA behaupteten und nunmehr von der klagenden Partei übernommenen (vermeintlichen) Manipulationshandlungen im Verkaufsverfahren keine neuen Auskünfte geben. Es ist daher ausgeschlossen, dass das Teilgeständnis von Hochegger überhaupt zur Kenntnis der klagenden Partei über Schaden und Schädiger sowie den behaupteten Sachverhalt beigetragen haben soll.“
Klingt, als hätten zwei maßgebliche Behörden zwei unterschiedliche Rechtsmeinungen in der Causa Grasser.
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