Brisante Post an Sobotka und Zadić: Was der Anwalt des Ibiza-Drahtziehers schreibt
Der untergetauchte Privatdetektiv Julian H. gilt als Drahtzieher des Ibiza-Videos. Er hat Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache mutmaßlich die Falle auf Ibiza gestellt und das fatale Video aufgenommen. Die Urheberschaft bestreitet der Anwalt von Julian H., Johannes Eisenberg, nicht. Im Gegenteil, Eisenberg pocht auf die Urheberrechte seines Mandanten und droht Medien, die das Video publizieren, mit Zivilrechtsklagen.
Das geht aus einem Brief hervor, den Anwalt Eisenberg (er scheint etwas fotoscheu zu sein – siehe Bild unten von der Homepage seiner Berliner Kanzlei) an U-Ausschussvorsitzenden Wolfgang Sobotka und Justizministerin Alma Zadić schrieb.
Der Brief enthält mehrere interessante Passagen.
Zitierend aus einem Entscheid des Obersten Gerichts Wien, schreibt Eisenberg, dass der mit Julian H. befreundete Wiener Anwalt M. derjenige gewesen sei, der das Video an die Süddeutsche Zeitung und den Spiegel weitergegeben habe, nachdem er es zuvor „verschiedenen Interessenten angeboten“ hätte.
Bisher war vermutet worden, es gebe zwischen den Herstellern des Videos und den Medien, die es auszugsweise veröffentlichten, irgendwelche (politische) Mittelsmänner.
Finanzielle Absicherung für Whistleblower
Eisenbergs Brief suggeriert, dass es diese nicht gegeben habe. M. habe laut Eisenberg versucht, Geld für das Video zu bekommen, um den Whistleblower, Straches Ex-Leibwächter R., finanziell abzusichern.
Motiv für das Video und dessen Veröffentlichung sei gewesen, der Öffentlichkeit ein Bild von Straches Charakter und dessen Eignung für hohe Ämter zu verschaffen.
Diesbezüglich zitiert Eisenberg eine weitere Passage aus dem Video (siehe Faksimile), aus der hervorgeht, wie Strache SPÖ und ÖVP fertigmachen wollte. Demnach wollte er kompromittierende Fotos entweder über Sebastian Kurz oder über Christian Kern beschaffen, diese über „das Ausland“ veröffentlichen, um die Spur zur FPÖ zu verwischen. SPÖ und ÖVP sollten einander gegenseitig verdächtigen, hinter den Sudelfotos gegen ihre Parteichefs zu stecken. Auf diese Weise wollte Strache „den atomaren Krieg“ zwischen SPÖ und ÖVP entfachen.
Strache hat die ehrenrührigen Beschuldigungen, die er gegen Kurz und Kern auf Ibiza erhob, mehrfach zurückgenommen und bedauert.
Relevant und brisant
Obwohl sich sogar der Beschuldiger für seine Anwürfe geniert, ist das Thema relevant und brisant. Wenn nämlich das Video oder eine Abschrift davon an den Untersuchungsausschuss geht und dort behandelt wird, ist es ein parlamentarisches Dokument und immun.
Straches Verleumdungen werden immun
Vermutlich würden sensible Passagen einer hohen Geheimhaltungsstufe unterliegen, aber es wäre nicht das erste Mal, dass eine Geheimakte aus einem U-Ausschuss Füße bekommt und in Medien landet. „Ein Medium kann nicht geklagt werden, wenn es aus einem parlamentarischen Dokument zitiert. Allerdings drohen demjenigen, der streng geheime Unterlagen weitergibt, bis zu drei Jahre Haft – sofern er erwischt wird“, sagt Geschäftsordnungsexperte Werner Zögernitz.
Das heißt: Kern und Kurz könnten Medien, wenn sie Straches Verleumdungen zitieren, nicht klagen.
Misstrauen zu Soko Tape
Um diese „Interessen Dritter“ geht es auch über weite Passagen in Eisenbergs Brief. Der Berliner Anwalt schreibt, er gehe davon aus, dass geheime Unterlagen der Korruptionsstaatsanwaltschaft und des U-Ausschusses nicht öffentlich würden. Er möchte, dass die Abgeordneten und Korruptionsjäger das Originalvideo sehen, weil er der Soko Tape unterstellt, sie könnte die Beweislage verfälschen.
Andreas Holzer, der Leiter der Soko Tape, sei jener Beamte, dem der Whistleblower R. bereits 2015 Material gegen Strache angeboten habe, und dessen Ermittlungsmängel eigentlich erst die Idee zu der Videofalle entstehen ließen.
Originalvideo offeriert
Eisenberg offeriert, das Video einem österreichischen Anwalt zukommen zu lassen, wo es die Behörden beschlagnahmen können. Auf diese Art könnten WKStA und Abgeordnete ans Originalvideo gelangen.
ÖVP und Grüne sind dagegen, denn – siehe oben – wer qualifiziert dann, was „geheim“ ist? Sie wollen warten, bis die Behörden jenes Video-Duplikat, das die Soko Tape bei einer Hausdurchsuchung fand, ans Parlament übermitteln. FPÖ und Neos wollen das Original haben, die SPÖ legt sich nicht fest. Deren Fraktionsführer im U-Ausschuss, Jan Krainer, sagte jedoch bereits, es werde kein Public Video-Viewing geben.
Entscheidung am Montag
Eine Entscheidung fällt am Montag. Sie liegt nach Ansicht mehrerer Fraktionen beim Vorsitzenden des U-Ausschusses, Wolfgang Sobotka. Er hat die Parlamentsdirektion um ein Rechtsgutachten gebeten, wie mit dem Angebot des Anwalts zu verfahren sei. Auch dieses wird am Montag vorliegen.
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