Brigitte Bierlein erste Kanzlerin: "Eine selten korrekte Person"

Brigitte Bierlein erste Kanzlerin: "Eine selten korrekte Person"
Die neue Kanzlerin erhält zum Einstand Lorbeeren von Jarolim bis Böhmdorfer.

Ob in ihrer üblichen Tracht, dem schwarzen Talar mit Kragen aus violettem Samt und Hermelin; oder am Donnerstag in extravaganter Bluse und schwarzem Zweiteiler in der Hofburg: Wenn sie auftritt, strahlt sie etwas Erhabenes aus. Brigitte Bierlein steht über den Dingen.

Österreichs neue Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein

So gesehen verkörpert die 69-Jährige den Idealtypus einer Höchstrichterin. Niemand kann erahnen, was sie vorhat, bis sie es tut; niemand kann ihr etwas anhaben.

 

Brigitte Bierlein erste Kanzlerin: "Eine selten korrekte Person"

Bierlein, als VfGH-Präsidentin, bei einer Verhandlung des Verfassungsgerichtshof.

Die Politik war in den vergangenen Wochen und Monaten das exakte Gegenteil: Emotional, aufgeregt, oft durchschaubar in den Motiven – und verwundbar.

Der Bruch von Türkis-Blau und die Abwahl der Regierung stellt die Republik vor eine die nie da gewesene Situation. Und Brigitte Bierlein wechselt nun pflichtbewusst die Seiten.

Als Kanzlerin – die erste in der Geschichte Österreichs – soll die bisherige Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) die „Vertrauensregierung“, wie sie Bundespräsident Alexander Van der Bellen nennt, führen. „Wer könnte dafür besser geeignet sein als die oberste Hüterin der Bundesverfassung?“, meinte er. Bierlein straffte auf Stichwort die Schultern. Auf den Jus-Abbrecher Sebastian Kurz folgt nun eine Höchstrichterin. Das entbehrt nicht einer gewissen Ironie.

Karriere unter ÖVP-FPÖ

Brigitte Bierlein, geboren 1949 in Wien, wollte eigentlich Kunst studieren. Ihre Mutter, selbst kunst-affin, riet ihr davon ab. Daraufhin legte sie eine steile juristische Karriere hin: Schon mit 26 Jahren wurde sie Richterin, zwei Jahre später Staatsanwältin. 1990 wurde sie als erste Frau Generalanwältin und im Anschluss 2003 zur Vize-Präsidentin des VfGH ernannt. 2018 folgte sie Gerhart Holzinger als VfGH-Präsidentin nach. Ihre Amtszeit war kurz angelegt: Höchstrichter müssen mit 70 Jahren in Pension. Bierlein gab ihr Amt für die Kanzlerschaft ab, dieses Alter erreicht sie ohnehin am 25. Juni.

Beide Karrieresprünge im VfGH waren unter einer ÖVP-FPÖ-Regierung (2003 und 2018). Man sagt ihr beste Kontakte zu beiden Parteien oder sogar einen Drall ins rechte Lager nach. Als Staatsanwältin hatte sie einen „Law-and-Order“-Ruf.

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim bezeichnete sie einst gar als „reaktionär“. Eine Einschätzung, die er revidiert habe, sagt er zum KURIER: „Ich habe selten eine so korrekte Persönlichkeit erlebt. Sie wird sehr zur Beruhigung der Lage beitragen.“

Zu türkis-blauen Maßnahmen äußerte sie sich zuletzt kritisch: Das Kopftuch-Verbot sei „problematisch“, von einer Verschärfung des Strafrechts hielt sie wenig.

Über den Tellerrand

Zu Beginn ihrer VfGH-Karriere gab es Skepsis, weil sie auf Straf-, nicht auf Verfassungsrecht spezialisiert war. Die Bedenken zerstreuten sich.

„Sie blickt über den Tellerrand – und darüber hinaus“, sagt Dieter Böhmdorfer. Der FPÖ-Anwalt, der sie rund um die Aufhebung der Hofburg-Stichwahl erlebte, sagt: „Sie tritt ohne jede Dramatik auf, man sollte sich von ihrer Zurückhaltung aber nicht täuschen lassen. Eine so objektive, unpolitische Richterin ist wohltuend.“ Das bestätigt ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl, der sie „nie als politisch gefärbte Person“ wahrgenommen habe.

Die Unabhängigkeit pflegt sie auch privat: Mit ihrem langjährigen Partner lebt sie nicht zusammen, hat eine eigene Wohnung. Und noch eine Anekdote, die man sich erzählt, sagt viel über die nunmehrige Kanzlerin aus: Vor Jahren wurde sie überfallen – und obwohl der Räuber sie attackierte und verletzte, ließ sie ihre Handtasche nicht los. „Ich wollte die Handtasche behalten“, erklärte Bierlein dazu. „Wegen der Rennereien. Es war doch die Kreditkarte drinnen.“

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