Braucht es einen Straftatbestand Dirty Campaigning?

Election campaign posters of the SPOe showing Chancellor Christian Kern and of the OeVP showing Vice Chancellor Sebastian Kurz are seen in Vienna, Austria, October 6, 2017. REUTERS/Heinz-Peter Bader
Die ÖVP will Dirty Campaigning strafrechtlich verfolgen, die SPÖ spricht sich für U-Ausschuss zur Causa Silberstein aus. Staatsanwaltschaft Wien hat für Ermittlungen Kontakt zu Facebook aufgenommen.

Ein beispiellos schmutziger Wahlkampf neigt sich dem Ende zu. In sechs Tagen wird der Nationalrat gewählt, danach dürfte sich die Justiz noch länger mit den gegenseitigen Klagen von SPÖ und ÖVP in Sachen Dirty Campaigning befassen - ein Sprecher von ÖVP-Chef Sebastian Kurz wurde wegen Betriebsspionage angezeigt, die SPÖ wegen Verhetzung und Verstoßes gegen das Verbotsgesetz.

Gegen Dirty Campaigning an sich will Sebastian Kurz einen neuen Straftatbestand schaffen bzw. die bestehenden Gesetze verschärfen - quasi eine "Lex Silberstein" anlässlich der aktuellen Ereignisse.

Aus der SPÖ kommen zustimmende Worte: Kanzler Christian Kern meinte bereits gestern im TV-Duell auf Puls4, dass er den Vorschlag der ÖVP unterstützen werde. SPÖ-Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil und Landeshauptmann Hans Niessl bekräftigten das am Montag bei einer Wahlkampfveranstaltung im Burgenland. „Ich bin sehr dafür, dass hier alles offengelegt wird und dann für alle Parteien und speziell für die Sozialdemokratie gelten muss, dass klare Konsequenzen gezogen werden, wenn hier in irgendeiner Art und Weise eine Verbindung zu dieser Art des Wahlkampfes nachzuweisen ist“, sagte Doskozil in Eisenstadt vor Journalisten.

Ermittlungen zur Affäre Silberstein

Doskozil äußert sich außerdem positiv zu einem etwaigen Untersuchungsausschuss: Die SPÖ habe sich „klar positioniert, dass hier aufgeklärt werden muss und dazu stehe ich auch“. Auch der Eurofighter-Untersuchungsausschuss sei angestoßen worden ohne Rücksicht darauf, wer möglicherweise betroffen sei, so der Verteidigungsminister.

„Und wenn man einen Untersuchungsausschuss macht, dann soll man bitte alle untersuchen - auch die Lopatkas in der ÖVP und in den anderen Parteien“, ergänzte Niessl: „Weil die SPÖ hat es ausgelagert, diese Art, Politik zu machen“ - das werde man nach den Wahlen analysieren: „Die anderen haben das intern - und auch das müsste untersucht werden, was da in der Vergangenheit alles gelaufen ist“. Es habe auch Verurteilungen von Mitarbeitern anderer Parteien gegeben.

Im Ermittlungsverfahren rund um die Facebook-Seiten, die vom früheren SPÖ-Werber Tal Silberstein gegen den ÖVP-Kanzlerkandidaten Sebastian Kurz eingesetzt worden sein sollen, hat die Staatsanwaltschaft Wien nun erste konkrete Schritte gesetzt. An Facebook wurde das Ersuchen gerichtet, die Namen, Email-Adressen und Telefonnummern bekannt zu geben, unter denen die Seiten registriert wurden.

Wie Behördensprecherin Nina Bussek dazu am Montag erklärte, erhofft man sich auf diesem Wege, die Betreiber der Seiten „Wir für Sebastian Kurz“ und „Die Wahrheit über Sebastian Kurz“ auszuforschen. Die Seiten, auf denen auch rassistische und antisemitische Inhalte verbreitet wurden, wurden mittlerweile offline gestellt. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, die sich derzeit gegen unbekannte Täter richten, laufen in Richtung Beleidigung und übler Nachrede.

Auch die Seite „Die Wahrheit über Christian Kern“, die sich offenbar gegen den amtierenden Kanzler richtet, ist von den Ermittlungen umfasst.

Dirty Campaigning-Verbot: Das will die ÖVP

Wie könnte so ein Dirty-Campaigning-Paragraf aussehen? Was der ÖVP vorschwebt und was Experten dazu sagen, hat sich der KURIER näher angeschaut:

Alte Gesetze verschärfen:

Die "Verbreitung falscher Nachrichten bei einer Wahl oder Volksabstimmung" (§264 Strafgesetzbuch) ist bereits verboten und wird mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe bestraft.

De facto ist diese Bestimmung in der Praxis aber kaum relevant - sie greift nur, wenn "eine Gegenäußerung nicht mehr wirksam verbreitet werden kann" - wenn sie also zu knapp vor dem Wahltag stattfindet, um sich dagegen wehren zu können.

Christian Pilnacek, Sektionschef für Strafrecht im Justizministerium, hält eine Änderung für machbar: "Das Gesetz hat aktuell einen sehr engen Anwendungsbereich." Mobbing bzw. Falschmeldungen hätten im Internet ja eine wesentlich längere Haltbarkeit.

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) meint ebenfalls, dass dieser Tatbestand nicht mehr richtig funktioniere, weil er zu einer Zeit geschaffen wurde, als es noch kein Internet gab. Er glaubt deshalb, dass es notwendig ist, diesen technischen Möglichkeiten und neuen Herausforderungen mit neuen Methoden zu begegnen. Einen konkreten Vorschlag hat Brandstetter allerdings noch nicht. Er tritt dafür ein, die Angelegenheit gut zu überlegen und nach der Wahl in Ruhe anzugehen.

Gleichzeitig meinte der Justizminister aber auch, man solle mit dem Strafrecht erst dann eingreifen, wenn es unbedingt notwendig ist. Man solle auch überlegen, ob man nicht die Selbstkontrolle der Parteien intensivieren könne.

Neues Gesetz: Verbot von unlauteren Wahlkampfpraktiken

In der Privatwirtschaft sind unlautere Geschäftspraktiken bereits verboten, da unwahre Äußerungen im Wahlkampf für eine politische Partei ebenso geschäftsschädigend wären, will die ÖVP auch hier Regelungen schaffen. Über die Einhaltung solle der Parteientransparenz-Senat entscheiden, der im Bundeskanzleramt angesiedelt ist.

"Sisyphos wäre dagegen ein Waisenknabe", sagt Ludwig Adamovich, Ex-Präsident des Verfassungsgerichtshofes und Vorsitzender des Parteientransparenz-Senats auf KURIER-Anfrage. Das sehe man ja im aktuellen Wahlkampf, fast jeden Tag gibt es neue Vorwürfe gegen den politischen Gegner. "Es besteht die Gefahr, dass man dann von gegenseitigen Vorwürfen überschwemmt wird, auf jede Beschuldigung folgt die der Gegenseite, es stünde Aussage gegen Aussage", erklärt er. "Wenn ein Richter dann abgrenzen muss, welche Aussagen seriös sind und welche nicht, wird es problematisch."

Braucht es einen Straftatbestand Dirty Campaigning?
ADAMOVICH Ludwig,Ludwig Adamovich
Natürlich, betont Adamovich, müsse das aber sachlich diskutiert werden. "Allerdings erst nach dieser Wahl, und nicht mit dem unmittelbaren Druck einer Wahlentscheidung im Hintergrund."

Soziale Medien in die Pflicht nehmen:

Eine weitere Forderung betrifft die Sozialen Netzwerke, die laut ÖVP stärker in die Verantwortung gezogen werden sollen - ähnlich wie beim Cybermobbing sollen Facebook und Co. Postings, die Falschmeldungen enthalten, gelöscht werden können.

Die ÖVP wünscht sich außerdem ein effektiveres "Beschwerdemanagement". Opfer von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz sollen rascher die Identität des Verletzers erfahren.

Kürzung der Parteienförderung oder Mandatsverlust als Sanktion:

Die ÖVP schlägt vor, dass als Sanktion für Dirty Campaigning die Partei bzw. "eine ihr zurechenbare Person" (aktuell Silberstein und Konsorten) betreibt, die Parteienförderung gekürzt werden soll. Oder, wenn eine Partei bzw. Person strafrechtlich wegen eines "Wahldelikts" verurteilt wurde.

Neben einer finanziellen Sanktion will die ÖVP, dass Parteien mit einem Verlust von Mandaten büßen müssen, bzw. das Regierungsamt verlieren. Derzeit tritt das ein, wenn die Person rechtskräftig zu mehr als sechs Monaten verurteilt wurde.

Rechtsexperte Funk beurteilt diese Vorschläge so: Naheliegender, als die Parteienförderung zu kürzen, seien höhere Strafbeträge bzw. Geldbußen. Mandatsverlust als Sanktion sei "heikel" - schließlich seien die Vertreter im Parlament vom Volk gewählt. Ihnen Vorgänge, die vor der Wahl stattgefunden haben, vorzuhalten - da müsse das Gesetz schon sehr präzise formuliert werden.

Funk warnt auch davor, aus Wahlkämpfen bzw. der Art, wie sie geführt werden, Gründe für eine Wahlanfechtung abzuleiten. Die FPÖ hatte in ihrer Anfechtung der Bundespräsidenten-Stichwahl ja angeprangert, von Journalisten schlechter behandelt worden zu sein. "Grundsätzlich ist das Wahlrecht sehr klar: Anfechtbar sind nur Fehler, die im Wahlverfahren selbst schiefgelaufen bzw. nicht regulär abgewickelt worden sind. Alles, was davor passiert ist, ist nicht präzise genug feststellbar. Es ist möglich, dass man damit die falschen bestraft", erklärt Funk.

Transparenz-Pakt geschlossen

Die beiden Großparteien SPÖ und ÖVP haben sich außerdem bereit erklärt, einen Fairness- und Transparenzpakt von Greenpeace zu unterzeichnen. Die Initiative "Netpeace" wurde bereits vergangene Woche von den kleineren Parteien Grüne, Neos und Liste Pilz unterzeichnet. Einzig die FPÖ gab bisher keine Erklärung ab.

Die Initiative hat sich vorgenommen, die "politische Kultur auf Social-Media-Kanälen" zu verbessern, auf Verunglimpfungen und persönliche Angriffe im Netz zu verzichten und künftig die Wahlkampfkosten im Bereich Social Media detailliert offenzulegen.

Gesetz gegen Dirty Campaigning?

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