Brandstetter will Kleidung, die auf Religion schließen lässt, in der Justiz verbieten

ABD0020_20161125 - PUCH/URSTEIN - : Justizminister Wolfgang Brandstetter anl. der PK "Neue Kooperation: Bundesheer und Justizministerium arbeiten künftig im Sinne der Sicherheit eng zusammen", am Freitag, 25. November 2016, in Puch/Urstein bei Salzburg.. - FOTO: APA/BARBARA GINDL
Ein Kreuz im Verhandlungssaal soll aber weiterhin möglich sein, sagt Justizminister Wolfgang Brandstetter.

Nun bringt sich auch Justizminister Wolfgang Brandstetter in die Debatte über ein Kopftuchverbot im Öffentlichen Dienst ein. Integrationsminister Sebastian Kurz will ein solches.

Brandstetter tut das auch – was seinen Bereich anlangt. "Weil der Eindruck der Objektivität und der Neutralität in der Hoheitsverwaltung nach außen, also von Richtern und Staatsanwälten, nicht beeinträchtigt werden darf. Da darf es nicht den geringsten Zweifel geben", erläutert Brandstetter im KURIER-Interview. Für die Justiz gelte ja auch, dass Zeugen vor Gericht nicht vermummt auftreten dürfen. "Das ist seit jeher Judikatur, weil es auch eine nonverbale Kommunikation gibt."

"Kein Herauspicken"

Den Vorhalt von SPÖ-Staatssekretärin Muna Duzdar, dass es nicht angehe, sich eine Religion, in diesem Fall den Islam, "herauszupicken", lässt der Ressortchef nicht gelten: "Es geht dabei nicht nur um das Kopftuch, sondern um alle auffälligen Kleidungsstücke, die auf eine bestimmte Weltanschauung oder ein Religionsbekenntnis schließen lassen – also auch um die Kopfbedeckung eines Sikh oder die Kippa."

Und wie hält es Brandstetter mit Kreuzen in öffentlichen Räumen, etwa Schulen, die Kurz nicht aus solchen verbannen will? "Abgesehen davon, dass auf Wunsch für Zwecke der Vereidigung religiöse Symbole (Kreuze, Kerzen, Koran, Talmud) zur Verfügung stehen, gibt es keine Vorschrift, Kreuze in Gerichtssälen anzubringen, vereinzelt hängen dort aber welche", sagt Brandstetter. Das sollte weiterhin möglich sein.

Warum das? Wäre das keine Ungleichbehandlung von Religionen? Nein, meint der Minister: "In der christlichen Kultur ist man Kreuze gewöhnt. Deshalb hat ein Kreuz in einem Verhandlungssaal bei uns keinen Auffälligkeitswert – im Gegensatz zu Kopftuch oder Kippa bei Amtsträgern. Das darf man nicht vermengen."

Über ein Kopftuchverbot im Öffentlichen Dienst wird nicht das erste Mal geredet. Die jetzige Debatte hat der Integrationsexperte und Regierungsberater Heinz Faßmann angestoßen. Sein Argument: Als Dienstgeber komme dem Staat Signalfunktion zu, Beamte sollten neutral gegenüber Religionen auftreten.

Duzdar will punkto verschleierte Frauen im Staatsdienst das Verfahren einer Belgierin vor dem Europäischen Gerichtshof abwarten. Für sie sei relevant, wie Europa mit dem Thema umgehe.

Kommentare