Falsches Spiel mit Bildungkarenz: Anzeige gegen Online-Institut

Falsches Spiel mit Bildungkarenz: Anzeige gegen Online-Institut
Weil Online-Kurse nicht den Voraussetzungen entsprochen haben, wird von 60 Personen der Zuschuss zur Bildungskarenz zurückgefordert. Gegen das Institut wird Anzeige erstattet.

Der Fall hatte vor wenigen Wochen für Aufsehen gesorgt: Die 32-jährige Barbara Bozek aus dem Waldviertel erhielt vom niederösterreichischen Arbeitsmarktservice (AMS) die Aufforderung, 12.600 Euro zurückzuzahlen. Es war jenes Geld, das sie aus der Arbeitslosenversicherung für eine Weiterbildung erhalten hatte. Als Zuschuss für eine Bildungskarenz, die sie nach ihrer Elternkarenz in Anspruch genommen hatte. 

Die junge Mutter, die Kurse für Mentaltraining und Kinesiologie gebucht und absolviert hatte, fiel aus allen Wolken. Sie war der Meinung, alles richtig gemacht zu haben, und wird jetzt dennoch zahlen müssen. Der Grund: Das Wiener Institut, das diese Kurse anbietet, hat die Erfordernisse für das Weiterbildungsgeld nicht erfüllt.

Mittlerweile ist Barbara Bozek nicht die einzige Person, bei der das AMS vorstellig geworden ist. Insgesamt sind es österreichweit 60 Fälle, die das AMS gesammelt hat. Die meisten davon stammen aus Niederösterreich. Und alle hatten bei besagtem Online-Institut Kurse belegt. Der Akt umfasst 41 Seiten und über 80 Beilagen und wurde diese Woche der Taskforce Sozialleistungsbetrug (SOLBE) übergeben, damit diese gegen das Institut Anzeige erstattet.

Kein Selbstlernen-Studium möglich

Doch was ist passiert? Der Haken ist die Art und Weise, wie diese Kurse abgelaufen sind. Das Institut hatte zwar bei der Anmeldung für die Bildungskarenz festgehalten, dass man alle Kriterien erfüllt und sich teilweise auch als Partner des AMS ausgegeben, wie Barbara Bozek erklärte, tatsächlich waren es aber nur Selbst-Lernkurse. Sprich: Es konnten keine interaktiven Kurselemente (Einheiten mit Trainern, Gruppendiskussionen, Prüfungen, etc.) nachgewiesen werden. Die sind aber notwendig, damit solche Kurse zu den Vorgaben der Bildungskarenz passen. Das ist seit dem Jahr 2013 ein Vorgabe. Konkret: Ungefähr 25 Prozent der Kurszeiten müssen für solche interaktiven Programme verwendet werden. Damit soll ausgeschlossen werden, dass man sich einfach ein Skriptum besorgt oder herunterlädt und das als Weiterbildung deklariert. AMS-Vorstand Petra Draxl: "Im Erlass ist genau geregelt, dass reine Selbstlern-Zeiten nicht zulässig sind."

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