Ausgangsbeschränkungen könnten gesetzlich nicht gedeckt sein

Ausgangsbeschränkungen könnten gesetzlich nicht gedeckt sein
Heftige Debatte unter Juristen. Das Höchstgericht befasst sich im Juni mit zahlreichen Beschwerden.

„Es gibt nur vier Gründe, um das Haus zu verlassen, und zwar ...“ Wir alle wissen, wie der Satz weitergeht. Seit 16. März wiederholt die Regierung diese Gründe gebetsmühlenartig – in jede Kamera, in jedes Mikrofon.

Festgelegt sind diese Gründe in einer Verordnung, die auf dem Covid-19-Maßnahmengesetz beruht. Bei genauerem Blick drängt sich unter Juristen ein Verdacht auf: Die geltenden Ausgangsbeschränkungen könnten gesetzlich gar nicht gedeckt sein.

Darauf machte Anwalt und Ex-Abgeordneter Alfred Noll kürzlich in einem Standard-Gastkommentar aufmerksam. Zum KURIER sagt Verfassungsexperte Heinz Mayer jetzt: „Noll hat völlig recht.“ Fachkollege Bernd-Christian Funk hält zumindest die Frage, ob die Verbote „zu undifferenziert“ sind, für berechtigt.

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