Aus für Amtsgeheimnis, aber Ausnahme für halb Österreich?

Aus für Amtsgeheimnis, aber Ausnahme für halb Österreich?
Zweieinhalb Jahre lang wurde das Informationsfreiheitsgesetz verhandelt, bei einem wichtigen Detail ist laut Grünen "das letzte Wort noch nicht gesprochen".

Grafenwörth hat 3.291 Einwohner. Ausgerechnet jene Gemeinde, in der es zuletzt einen Skandal um millionenschwere Grundstücksdeals des Bürgermeisters gab (mehr dazu hier), soll nicht vom Informationsfreiheitsgesetz umfasst sein?

Das möchte man angesichts eines Entwurfs der türkis-grünen Regierung, über den Ö1 am Mittwoch berichtet, meinen. Demnach sollen Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern ausgenommen sein. In 2.006 Gemeinden (von 2.093), auf die sich die halbe Bevölkerung Österreichs verteilt, würde das Amtsgeheimnis de facto erhalten bleiben.

Das stimmt nur zum Teil. Die Ausnahme bezieht sich nämlich nur auf die „proaktive Veröffentlichungspflicht“ – nicht auf individuelle Anfragen.

Der Unterschied: Die Regierung will eine allgemein zugängliche Datenbank einrichten, in die Städte und Gemeinden unaufgefordert, also proaktiv, Informationen „von allgemeinem Interesse“ einspeisen müssen.

Der Gemeindebund hat hier grobe Bedenken geäußert. Auch Kleinstgemeinden müssten dann bei jedem Schriftstück prüfen, ob es die Kriterien für die Datenbank erfüllt, und ob durch eine Veröffentlichung nicht andere Interessen verletzt werden – beispielsweise Urheberrecht, Datenschutz oder der Schutz von Betriebsgeheimnissen.

Kommentare