"Dubai des Weinviertels": Wie die Prüfer über Riedls Projekt urteilen

Es gibt kaum ein anderes Bauprojekt, das in den vergangenen Monaten für so viel Aufregung gesorgt hat wie der "Sonnenweiher" in Grafenwörth im Bezirk Tulln.
An einem 36.000 Quadratmeter großem künstlichen See entstehen hier mehr als 200 Häuser, von dem Vorhaben soll Grafenwörths Bürgermeister Alfred Riedl (ÖVP) persönlich profitiert haben.
Umwidmungen
Riedl, der seine Funktion als Gemeindebund-Präsident bereits ruhend gestellt hat, soll im Grünland am Rand von Grafenwörth zwei Grundstücke erworben und später zwei angrenzende Felder als Treuhänder des Bauträgers dazu gekauft haben. Neun Liegenschaften für das Projekt wurden schließlich per Gemeinderatsbeschluss in Bauland umgewidmet.
Der Ortschef soll mit dem Verkauf von davon betroffenen Grundstücken jedenfalls Kasse gemacht haben. Von rund einer Million Euro ist die Rede, die Summe wurde von Riedl bislang weder bestätigt noch dementiert.
Während die Raumplanungsabteilung des Landes Niederösterreich mit dem Großprojekt kein Problem hatte, leitete die Bezirkshauptmannschaft Tulln ein aufsichtsbehördliches Prüfungsverfahren ein.
„Ich denke, dass die richtigen Schritte eingeleitet worden sind, indem es eine Überprüfung seitens der Bezirkshauptmannschaft gibt, ob diese Beschlüsse im Gemeinderat auch rechtskonform sind“, sagte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) zu diesem Schritt.
Fünf Beschlüsse des Gemeinderates Grafenwörth wurden den Prüfern der Bezirkshauptmannschaft Tulln vorgelegt. In einem Beschluss aus dem Jahr 2018 geht es um die Änderung der KG-Grenzen zwischen Seebarn und Grafenwörth, in den anderen um Änderungen des örtlichen Raumordnungsprogrammes. Bis auf einen Beschluss wurden alle vom ÖVP-dominierten Gemeinderat einstimmig abgenickt.
Nun hat die Bezirkshauptmannschaft Tulln eine Entscheidung in der Causa getroffen. Das Ergebnis liegt dem KURIER vor.
Hinsichtlich der Verschiebung der Gemeindegrenzen könne eine konkrete Prüfung nicht mehr stattfinden, "da (...) eine Aufhebung nach Ablauf von drei Jahren nach dem Tag des Beschlusses nicht mehr zulässig ist".
Und weiter: "Sämtliche in diesem Zusammenhang gefassten Beschlüsse wurden bereits durch die Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht des Amtes der NÖ Landesregierung geprüft. Sie sind, so die BH, deshalb auch bereits rechtskräftig. "Mangels Zuständigkeit" sei eine neuerliche Überprüfung durch die Bezirkshauptmannschaft nicht mehr zulässig, heißt es weiter.
Fest steht übrigens auch, dass die Gemeinderatsbeschlüsse mit oder ohne der Stimme des Bürgermeisters ihre Gültigkeit erlangt hätten. In der Vergangenheit war ja immer wieder über die Befangenheit Riedls in der Angelegenheit diskutiert worden.
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Abgeschlossen ist die Causa "Sonnenweiher" deshalb aber noch nicht. Wie berichtet, hat Landesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP) die Gemeindeaufsicht des Landes beauftragt, alle Grundstücksankäufe und -verkäufe der Gemeinde in den vergangenen 15 Jahren zu prüfen. Auch der Landesrechnungshof ist in der Angelegenheit aktiv geworden.
Kritik von den Grünen
Helga Krismer, die Landessprecherin der Grünen, fordert jedenfalls Konsequenzen. "Ein Bürgermeister schafft sich aus seinem Wissen einen finanziellen Vorteil und sieht sich selbst nicht als befangen. Die Landesregierung genehmigt alle Beschlüsse und somit ist alles in Ordnung für die ÖVP. Das Raumordnungsgesetz muss alle Lücken schließen, damit niemand mehr so schamlos Bodenpolitik machen kann.“
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