Asylwerber-Outing: Kurt Scheuch angezeigt
Wegen der Veröffentlichung der Identität eines angeblich straffälligen Asylwerbers droht FPK-Parteichef Kurt Scheuch ein juristisches Nachspiel. Scheuch hatte am Montag im Rahmen einer Pressekonferenz aus Polizeiakten zitiert und unter anderem Bezug auf eine angebliche Messerstecherei in einem Asylwerberheim genommen. Polizeiliche Ermittlungen hatten aber ergeben, dass es gar keine Messerstecherei gegeben hatte. Bei der Landespolizeidirektion wurde indes ein internes Ermittlungsverfahren eingeleitet, um dem Spitzel, der Scheuch interne Daten weitergegeben hat, auf die Spur zu kommen.
Verleumdungsklage
"Mein Mandant wurde von Scheuch vor laufenden Mikrofonen als kriminell dargestellt und mit Nachnamen genannt", erklärte Rechtsanwalt Philipp Tschernitz gegenüber der APA. Abgesehen davon, dass sich der Vorwurf, in eine Messerstecherei verwickelt gewesen zu sein "in Luft aufgelöst" habe, sei das eine "massive Grundrechtsverletzung". "Ausgerechnet ein Politiker sollte doch wissen, was es mit dem Prinzip der Unschuldsvermutung auf sich hat", so Tschernitz. Der Anwalt wird jetzt eine Verleumdungsklage gegen Scheuch einbringen.
Scheuch hatte auch eine öffentliche Attacke gegen die Exekutive geritten und ihr die "Vertuschung" von angeblichen Vorfällen mit straffälligen Asylwerbern vorgeworfen. "Wie der konkrete Fall zeigt, ist dieser Vorwurf völlig aus der Luft gegriffen", sagte Polizeisprecher Rainer Dionisio zur APA. Weil ganz offensichtlich interne Akten an die FPK weitergegeben worden sind hat die Landespolizeidirektion nun das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK) eingeschaltet. "Es steht der Verdacht des Amtsmissbrauchs im Raum", so Dionisio.
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