Scheuch darf auf Milde hoffen

APA8388788-2 - 25062012 - KLAGENFURT - ÖSTERREICH: ZU APA 0062 II - Der Kärntner FPK-Landesparteichef Uwe Scheuch vor Beginn des Prozesses in der Neuauflage der "Part-of-the-game"-Affäre am Montag, 25. Juni 2012, im Landesgericht Klagenfurt. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft dem Politiker vor, einem Russen eine Staatsbürgerschaft versprochen und im Gegenzug Geld für die Parteikasse verlangt zu haben. APA-FOTO: GERT EGGENBERGER
Bei der Berufungsverhandlung in Graz darf der Ex-FPK-Chef auf ein abgeschwächtes Urteil hoffen.

Am 19. Dezember wird der Berufungssenat des Oberlandesgerichts Graz in der "Part of the game"-Causa gegen Ex-FPK-Chef Uwe Scheuch entscheiden. Eine Milderung des Urteils wäre durchaus denkbar, sein Verteidiger Dieter Böhmdorfer geht gar von einem Freispruch aus. Denn das Gericht könnte eine "Umqualifizierung des Tatbestandes" vornehmen, sagte Vizepräsident Ulrich Leitner gegenüber der Kleinen Zeitung. Der in Rede stehende Tatbestand hätte einen geringeren Strafrahmen.

Scheuch wurde im Juli in der "Part of the game"-Affäre wegen "Geschenkannahme durch eines Amtsträgers" im Landesgericht Klagenfurt zu sieben Monaten bedingter Haft- und 150.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Er war wegen eines Gespräches über Staatsbürgerschaften für Russen im Gegenzug für eine Parteispende auf der Anklagebank gelandet. Ein Jahr zuvor war Scheuch dafür zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt worden. Dieses Urteil hatte das Oberlandesgericht Graz aufgehoben. Als Begründung wurde ein "Verstoß gegen das Überraschungsverbot" angeführt.

Bei seiner Verurteilung im Sommer kam der Absatz eins des Paragrafen 304 Strafgesetzbuch zum Einsatz, der Bestechlichkeit bezüglich einer Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang mit seiner Amtsführung unter Strafe stellt.
Nun stellte der Senat fest, dass auch der Absatz zwei infrage kommt. Dieser erfordert keine Handlung oder Unterlassung mehr, hier geht es lediglich um einen Vorteil "im Hinblick auf die Amtsführung". Der Strafrahmen ist mit bis zu drei Jahren geringer.

"Das Christkind verhandelt nicht." Justizministerin Beatrix Karl

"Die Ankündigung des Senats sagt nichts über die Wahrscheinlichkeit aus, dass der andere Absatz tatsächlich zur Anwendung kommt", betonte Gerichtssprecher Leitner gegenüber der APA. Es sei ein Formalerfordernis, damit das Überraschungsverbot nicht verletzt wird.

Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) hat volles Vertrauen in den Berufungssenat: "Das Christkind verhandelt nicht", sagte sie zur Kleinen Zeitung.
 

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