Asylgericht: Was hinter dem desaströsen Prüfbericht des Rechnungshofes steckt

Asylgericht: Was hinter dem desaströsen Prüfbericht des Rechnungshofes steckt
Das Bundesverwaltungsgericht habe sein Ziel bislang nicht erreicht, die Verfahren dauern zu lange. Unklar sei laut Prüfbericht zudem, ob die 200 Richter des BVwG für ihre Tätigkeit überhaupt geeignet seien.

„Es ist nicht objektiv und zuverlässig feststellbar, ob tatsächlich eine effiziente und effektive Aufgabenwahrnehmung im richterlichen Bereich sichergestellt war.“

Ein Satz im Bericht des Rechnungshofes zum Bundesverwaltungsgericht (BVwG), der nicht viel Interpretationsspielraum zulässt. Ebenso wenig wie das Fazit der Prüfer: Das Gericht habe das Ziel, Verfahren zu beschleunigen, „bislang nicht erreicht“.

Und das, obwohl der Personalstand seit der Gründung des BVwG um 42 Prozent erhöht wurde. 200 Richter sind aktuell dort tätig. „Nicht ausreichend sichergestellt“ sei übrigens, ob diese tatsächlich für das Richteramt geeignet seien.

BVwG-Richter brauchen keine Richterausbildung, ein einschlägiges Studium und fünf Jahre juristische Berufserfahrung reichen. Der Rechnungshof empfiehlt nun eine Grundausbildung bzw. eine verpflichtende Weiterbildung.

Neun Monate für Asylverfahren

Hauptkritikpunkt der Prüfer ist die Verfahrensdauer: Im Zeitraum 2018 bis 2021 wurde bei fast zwei Dritteln aller Verfahren die gesetzliche Frist von sechs Monaten überschritten. Bei 37 Prozent dauerte es länger als zwei Jahre.

Im Asylbereich dauern die Verfahren im Schnitt 258 Tage – also fast neun Monate. Und genau in diesem Bereich gibt es offenbar die größten Probleme. Warum?

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