Asyl: BFA konnte laut RH Verfahrensdauer verkürzen
Von Februar bis April 2022 überprüfte der Rechnungshof (RH) neben dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) auch das Justiz- und Innenministerium, um den Stand der Umsetzung von Empfehlungen aus seinem Vorbericht zu eruieren. Dabei kam das oberste Kontrollorgan zum Schluss, dass von der Behörde ein großer Teil der an sie gerichteten Empfehlungen umgesetzt wurde. Dadurch konnte etwa die Dauer der Verfahren verringert werden, heißt es in dem am Freitag erschienenen Bericht.
Das dem Innenministerium unterstellte BFA entscheidet in erster Instanz darüber, wem der Asylstatus zuerkannt wird. Das BFA und das Innenministerium setzten von 15 Empfehlungen des Vorberichts aus dem Jahr 2019 neun zur Gänze und sechs teilweise um. Das BFA und Justizministerium kamen der an sie gemeinsam gerichteten Empfehlung zur Gänze nach, das Justizministerium einer weiteren Empfehlung teilweise, so der Rechnungshofbericht.
Verfahrensdauer nun im Durchschnitt
So setzte das BFA wie vom Rechnungshof in seinem Vorbericht empfohlen "wesentliche Schritte, um sicherzustellen, dass die Asylverfahren im Durchschnitt innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von sechs Monaten erledigt werden", heißt es in dem Bericht. Das sei vor allem durch Monitoring der Verfahrensdauern, Aktenverteilung im Falle ungleicher Arbeitsbelastung der Organisationseinheiten und durch Maßnahmen im Personal- und Prozessbereich geschehen.
Mehr Flexibilität innerhalb der Behörde sei wesentlich, um zeitnah auf sich ändernde Gegebenheiten reagieren zu können, wie die steigenden Asylantragszahlen im Jahr 2021, die insbesondere auf vermehrte Anträge von Personen aus Syrien und Afghanistan zurückzuführen waren, oder die vielen aus der Ukraine Vertriebenen im Jahr 2022.
Das BFA konnte die durchschnittliche Dauer der Verfahren vor allem in einer Phase geringer Asylantragszahlen reduzieren. Im Jahr 2021 stieg die Anzahl offener Verfahren wieder.
Im Hinblick auf den schwankenden Arbeitsanfall hatte der RH dem BFA in seinem Vorbericht empfohlen, eine Personalsteuerung entsprechend dem Ausmaß des Arbeitsanfalls zu erarbeiten. Das BFA und das Innenministerium setzten die Empfehlung um. So sei es zu einem bedarfsgerechten und wechselnden Einsatz von Bediensteten im asyl- oder fremdenrechtlichen Bereich gekommen.
Luft nach oben
Luft nach oben sieht der Rechnungshof in der Asylbehörde bei der Digitalisierung. Das BFA arbeitet seit 2021 an der Einführung der elektronischen Aktenführung, führt mangels Vollständigkeit der digitalen Akten aber weiterhin parallel Papierakten.
Ebenfalls nur teilweise umgesetzt war die Empfehlung, ein Verfahrensleitsystem mit prozessgesteuerten Verfahrensabläufen und automatisierten Datenprüfungen zu integrieren. Vorerst waren nur einzelne Funktionalitäten implementiert, wie die Anbindung an das Zentrale Melderegister.
Diese Anbindung sei auch wichtig im Umgang mit Personen, die sich dem Asylverfahren entziehen. Auch Schwerpunktkontrollen gemeinsam mit den Landespolizeidirektionen trugen dazu bei, zu verhindern, dass sich Asylwerbende dem Verfahren dauerhaft entzogen. Hierfür brauche es aber den Ausbau der IT-Applikation "Integrierte Fremdenadministration" (IFA), um automatisierte Meldungen an die Landespolizeidirektionen zur Überprüfung des Aufenthaltsstatus oder zur Erlassung eines Festnahmeauftrags zu senden.
Empfehlungen "zeitnah umsetzen"
Abschließend empfiehlt der Bericht dem BFA, die elektronische Aktenführung in eben jener IT-Applikation weiter auszubauen und alle notwendigen Prozesse zeitnah zu automatisieren. Die geplante Neuorganisation des Bereichs Rückkehr sei "zeitnah" umzusetzen, um damit möglichst "effektive und effiziente Strukturen für die Kooperation mit den Herkunftsstaaten und die faktsche Umsetzung von Außerlandesbringungen zu schaffen."
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