Rauchen wird Fall für Höchstgericht

Rauchen wird Fall für Höchstgericht
Arbeitnehmerschutz: SPÖ und Arbeiterkammer wollen für Gastro-Beschäftigte klagen.

Im Zuge der überaus hitzigen Debatte über die bevorstehende Aufhebung des Rauchverbots taucht nun ein bisher kaum beachteter Aspekt auf, der dazu angetan ist, den Druck auf die Regierung weiter zu erhöhen.

Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk ist der Ansicht, dass die Ausnahme für Gastronomie-Mitarbeiter im Arbeitnehmerschutzgesetz vor dem Verfassungsgerichtshof nicht zu halten sein dürfte. Die Gastro-Beschäftigten müssen – anders als in den allermeisten anderen Branchen – auch in Raucherbereichen arbeiten, ob sie nun selbst Raucher sind oder nicht. Klagen dagegen vor dem Höchstgericht hätten gute Chancen, sagte Funk in den Salzburger Nachrichten.

Zweifelhafte Ausnahme

Rauchen wird Fall für Höchstgericht
President of the Austrian Chamber of Labour Rudolf Kaske addresses a news conference in Vienna, Austria June 6, 2017. REUTERS/Heinz-Peter Bader

Auf KURIER-Nachfrage hält Funk fest: "Verfassungsrechtlich ist diese Ausnahme sehr zweifelhaft und diskussionswürdig. Denn, die Regelung greift in die Freiheit der Selbstbestimmung ein. Die Regelung widerspricht aber auch dem garantierten Schutz der Gesundheit und dem Gleichheitsgrundsatz. Diese Komponente des Problems wurde in der öffentlichen Diskussion bisher ausgeblendet."

Auch Lehrlinge

Arbeiterkammerpräsident Rudolf Kaske greift den Ball auf. Er hat das Don’t Smoke-Volksbegehren "selbstverständlich" unterschrieben und ist sich des Problems des lückenhaften Arbeitnehmerschutzes voll bewusst.

Der AK-Chef, der aus der Dienstleistungsgewerkschaft vida stammt, die für die Gastronomie und Hotellerie zuständig ist, sagt zum KURIER: "Ja, ich nehme das sehr ernst. Nicht nur die Erwachsenen, auch die Lehrlinge in der Gastronomie sind betroffen. Die Jugendlichen sind mir ein besonderes Anliegen. Dass eine ganze Berufsgruppe weiterhin dem gesundheitsschädlichen Tabakrauch ausgesetzt ist, kann nicht sein. Diese Regelung ist sicher nicht mehr zeitgemäß. Entweder es klagt ein Betroffener, oder der Nationalrat – also die Opposition – muss tätig werden und das Höchstgericht anrufen. Leider agiert hier Türkis-Blau vernebelt, also gegen die Vernunft und gegen jeden Expertenrat."

Im SPÖ-Klub heißt es dazu: "Ja, wir werden die Problematik prüfen. Wenn es eine Chance auf Erfolg gibt, ziehen wir vor das Höchstgericht." Ein Drittel der Abgeordneten im Nationalrat reicht dafür aus.

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