Eine der strukturellen Maßnahmen, die im 28-Milliarden-Paket enthalten ist, ist die laufende Valorisierung von Sozialleistungen – eine Maßnahme, mit der Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) eine „ganz besondere Freude“ hat.
In den nächsten vier Jahren werden dafür drei bis vier Milliarden Euro investiert, heißt es aus seinem Ministerium. Sozialleistungen, die bisher nicht valorisiert werden, werden es ab 1. Jänner 2023 sein.
Man könnte die Valorisierung aber auch als überfällig bezeichnen: So wurde etwa die Familienbeihilfe zuletzt im Jahr 2018 wertangepasst. Familien haben seither um 15,2 Prozentpunkte an Kaufkraft verloren.
Aktuell beträgt die Familienbeihilfe ab Geburt eines Kindes 114 Euro und steigt dann mit dem Alter an – ab 19 Jahren bekommt man 165 Euro pro Monat. Mitausbezahlt wird ein Kinderabsetzbetrag von 58,40 Euro, der künftig auch valorisiert wird; ebenso wie das Kinderbetreuungsgeld.
Gleichzeitig sollen ab 2023 die Lohnnebenkosten gesenkt werden, darunter der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) – ausgerechnet jener Fonds, aus dem sich die Familienbeihilfe speist. Die Mindereinnahmen von 300 Millionen Euro sollen durch Steuereinnahmen ersetzt werden, heißt es.
Jährlich valorisiert wird künftig auch die Studienbeihilfe. Erst im April wurde angekündigt, dass diese Unterstützung ab September um bis zu zwölf Prozent erhöht wird. Der Höchstsatz liegt künftig bei 923 Euro pro Monat und ist damit etwas niedriger als die Mindestsicherung.
Neu dazu kommt künftig auch die Valorisierung von Krankengeld, Reha- und Umschulungsgeld sowie von steuerlichen Beträgen wie der Verkehrsabsetzbetrag, der Alleinerzieherabsetzbetrag und der Pensionistenabsetzbetrag. Für Letzteres hatte sich zuletzt der Seniorenbund eingesetzt.
Akute Armut
Hilfsorganisationen beurteilen das Gesamtvolumen des Entlastungspakets als „beachtlich“ und begrüßen die Wertanpassung bei den Sozialleistungen – vermissen aber nachhaltige Unterstützung für akut armutsbetroffene Personen und Kinder.
Aus Sicht der Volkshilfe wäre eine unterjährige Erhöhung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe nötig gewesen. Die Caritas vermisst eine grundsätzliche Reform der Sozialhilfe.
Kommentare