Anklage gegen Kurz? Nun prüft der Weisungsrat

Anklage gegen Kurz? Nun prüft der Weisungsrat
Seit mehr als zwei Jahren wird gegen den Ex-Kanzler wegen einer angeblichen Falschaussage beim U-Ausschuss ermittelt. Jetzt könnte eine Entscheidung fallen, ob er vor einen Richter muss.

Ungefähr alle zwei Wochen stellt der KURIER dieselbe Anfrage: „Ist der Vorhabensbericht betreffend Sebastian Kurz schon durch?“

Von der WKStA heißt es seit Jänner: „Der Verfahrensstand ist unverändert.“ Und vom Justizministerium seit März: „Der Vorhabensbericht befindet sich bei uns im Haus.“

Jetzt gibt es – endlich – etwas Neues: „Derzeit ist der Weisungsrat mit dem Vorhaben befasst“, teilt das Ministerium auf Nachfrage mit.

Es kann also nicht mehr lange dauern, bis bekannt wird, ob der ehemalige Bundeskanzler angeklagt wird oder nicht. Wohlgemerkt: (noch) nicht wegen der Vorwürfe rund um frisierte Umfragen, Inseratenvergaben an den Boulevard bzw. Bestechlichkeit, sondern wegen einer vergleichsweise kleinen Angelegenheit: Falschaussage im U-Ausschuss.

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