Müssen die Corona-Förderungen rückabgewickelt werden?

Müssen die Corona-Förderungen rückabgewickelt werden?
Der VfGH prüft derzeit einige wichtige Gesetze – und könnte gröbere Umwälzungen bei Hilfsgeldern, im Asylwesen, in der Justiz, beim ORF und beim Klimaschutz anstoßen.

Sterbehilfe, Kopftuchverbot, Homo-Ehe und zuletzt die GIS. Der Verfassungsgerichtshof hat in den vergangenen Jahren so einiges auf den Kopf gestellt – und die Regierung dazu gezwungen, neue Gesetze zu schaffen. Jetzt, im Frühsommer, stehen gleich mehrere brisante Themen auf einmal an.

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Hochnervös ist die Regierung dem Vernehmen nach vor einer recht kurzfristig einberufenen Verhandlung am kommenden Mittwoch: Zur Disposition steht die COFAG – eine Agentur, die 2020 gegründet wurde, um Unternehmen, die wegen der Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen sind, zu unterstützen.

Der VfGH hat im Herbst 2022 beschlossen, die COFAG bzw. das ABBAG-Gesetz, das die Errichtung der Agentur regelt, zu prüfen. Es geht um die Frage, ob der Staat tatsächlich Milliarden an Steuergeld in die Hände eines privaten Unternehmens legen darf. Die Opposition hatte damals heftig protestiert, weil die Kontrollrechte des Parlaments auf die Teilnahme in einem Beirat beschränkt sind. Die COFAG, die zuletzt auch vom Rechnungshof heftig kritisiert wurde, sei eine „Blackbox“.

Und auch Verfassungsrechtsexperte Andreas Janko von der Uni Linz sagt: „Es spricht einiges dafür, dass so etwas problematisch ist.“

Einfluss und Steuerung

Steuergeld per Bescheid zu vergeben, sei klassisch eine Aufgabe des Staates. In der Vergangenheit habe es sich in vielen Bereichen aber als praktikabel erwiesen, wenn dies an Dritte ausgelagert wird, erklärt Janko. Teils gebe es dafür eigene Gesetze, in denen die Einflusssphäre der zuständigen Minister klar determiniert sei – beispielsweise bei der Asfinag.

Die COFAG gehört zwar zu 100 Prozent dem Staat, unterliegt aber nicht unmittelbar Weisungen des Finanzministers. Und genau hier liegt das Problem: Wenn der Finanzminister nicht unmittelbar verantwortlich ist, dann kann er auch nicht vom Parlament zur Verantwortung gezogen werden – etwa durch parlamentarische Anfragen oder einen U-Ausschuss. „Der Weg der Einfluss- und Steuerungsmöglichkeit ist durchschnitten“, sagt Janko. Der Finanzminister könnte dem Parlament nur Auskunft geben, wie er die Anteile an der COFAG verwaltet, aber nicht, was in der COFAG passiert.

Bei der VfGH-Verhandlung werden Vertreter des Finanzministeriums und des Bundeskanzleramts erwartet. Im schlimmsten Fall könnten die Höchstrichter die COFAG insgesamt kippen und verfügen, dass die Hilfsgelder – immerhin 19 Milliarden Euro – rückabgewickelt werden müssen; im besten Fall gibt es nur kleinere Änderungen. Janko: „Ich wäre jedenfalls überrascht, wenn der VfGH gar nichts finden würde.“

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