Rechenbeispiele: So wirkt sich die neue Teilpension auf die Österreicher aus

PK SOZIALMINISTERIUM "PFLEGE IST SCHWERARBEIT": WÖGINGER/SCHUMANN
Hunderte Millionen Euro will die Regierung dank der neuen Teilpension einsparen. Sie ersetzt teilweise die finanziell attraktivere Altersteilzeit. Wo die Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer liegen.

Österreich muss Milliarden einsparen. Genau darauf zielen derzeit auch die meisten Maßnahmen der Bundesregierung ab. Etwa die neue „Teilpension“, eine jahrelange Neos-Forderung, die Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) zu Wochenbeginn präsentierte.

In Teilpension kann jeder gehen, der einen Pensionsanspruch hat – also auch in Frühpension gehen könnte. Das Grundprinzip: Man geht zum Beispiel zu 50 Prozent in Pension, in diesem Ausmaß wird das Pensionskonto geschlossen. Zu 50 Prozent arbeitet man weiter, zahlt also auch weiterhin Beiträge ins Pensionskonto ein. Der finale Pensionsanspruch ergibt sich aus der Teilpension und den zusätzlichen Einzahlungen.

Altersteilzeit finanziell deutlich attraktiver

Das Modell gilt ab 2026, soll 197 Millionen Euro und 2027 402 Millionen im Pensionssystem einsparen. Die Regierung geht davon aus, dass bis zu 10.000 Menschen die Teilpension nutzen und weiterhin in die Pensionsversicherung einzahlen – statt in Frühpension zu gehen. Zudem ersetzt die Teilpension die Altersteilzeit. Die ist künftig nur noch möglich, wenn man nicht auch in Teilpension gehen könnte. Der Arbeitnehmer muss Teilpension als auch Altersteilzeit mit dem Arbeitgeber vereinbaren.

Fest steht: Altersteilzeit ist für Arbeitnehmer finanziell attraktiver als die Teilpension. Deshalb drängte die SPÖ darauf, sie nicht völlig abzuschaffen. Man erhält neben dem Teilzeit-Lohn ein zusätzliches Entgelt und beim Pensionsantritt dennoch die vollen Bezüge. Das ist aber auch teurer für Staat und Arbeitgeber. 

Wie wirkt sich die Teilpension auf Pensionisten aus?

Berechnungen des Sozialministeriums

Das Sozialministerium hat dem KURIER Rechenbeispiele für mehrere Pensionsarten und die sich daraus ergebende Teilpension – in verschiedenen Szenarien – vorgelegt. Kurze Lesehilfe: Man kann künftig zu 25, 50 oder 75 Prozent in Teilpension gehen. 

Wie hoch wäre der Unterschied in den genannten Beispielen, wenn die Personen stattdessen im Regelpensionsalter den Ruhestand antreten würden? Das könne man nicht berechnen, heißt es aus dem Ministerium. Man müsste ein Gehalt und eine Inflationsrate voraussetzen.

Mehrere Hundert Euro

Immerhin hat ÖVP-Klubchef August Wöginger bei der ersten Präsentation der Teilpension Anfang Mai – die ohne Schumann stattfand – ein solches Beispiel präsentiert: Ein Mann, der monatlich 4.000 Euro brutto verdient und mit 63 in die Korridorpension eintritt, erhalte eine Nettopension von 2.121 Euro. Würde er zu 50 Prozent in Teilpension gehen, würde er aus Teilpension und Einkommen rund 2.450 Euro bekommen – also rund 350 Euro mehr. Ginge er regulär, mit 65 in Pension, würde er 2.712 Euro erhalten. Der Unterschied beträgt also – je nach Einkommen und Modell der Teilpension – mehrere Hundert Euro.

Dass sich die Teilpension für Staat und Betriebe rentiert, ist logisch. Gibt es auch Vorteile für Arbeitnehmer? Zumindest bei kleinen Betrieben gebe es aus Kostengründen „vielerorts keine Altersteilzeit mehr“, meint Wöginger im KURIER-Interview. „Ich denke, es wird leichter sein, sich mit dem Arbeitgeber eine Teilpension auszumachen.“

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