Rechenbeispiele: So wirkt sich die neue Teilpension auf die Österreicher aus

Österreich muss Milliarden einsparen. Genau darauf zielen derzeit auch die meisten Maßnahmen der Bundesregierung ab. Etwa die neue „Teilpension“, eine jahrelange Neos-Forderung, die Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) zu Wochenbeginn präsentierte.
In Teilpension kann jeder gehen, der einen Pensionsanspruch hat – also auch in Frühpension gehen könnte. Das Grundprinzip: Man geht zum Beispiel zu 50 Prozent in Pension, in diesem Ausmaß wird das Pensionskonto geschlossen. Zu 50 Prozent arbeitet man weiter, zahlt also auch weiterhin Beiträge ins Pensionskonto ein. Der finale Pensionsanspruch ergibt sich aus der Teilpension und den zusätzlichen Einzahlungen.
Altersteilzeit finanziell deutlich attraktiver
Das Modell gilt ab 2026, soll 197 Millionen Euro und 2027 402 Millionen im Pensionssystem einsparen. Die Regierung geht davon aus, dass bis zu 10.000 Menschen die Teilpension nutzen und weiterhin in die Pensionsversicherung einzahlen – statt in Frühpension zu gehen. Zudem ersetzt die Teilpension die Altersteilzeit. Die ist künftig nur noch möglich, wenn man nicht auch in Teilpension gehen könnte. Der Arbeitnehmer muss Teilpension als auch Altersteilzeit mit dem Arbeitgeber vereinbaren.
Fest steht: Altersteilzeit ist für Arbeitnehmer finanziell attraktiver als die Teilpension. Deshalb drängte die SPÖ darauf, sie nicht völlig abzuschaffen. Man erhält neben dem Teilzeit-Lohn ein zusätzliches Entgelt und beim Pensionsantritt dennoch die vollen Bezüge. Das ist aber auch teurer für Staat und Arbeitgeber.
Wie wirkt sich die Teilpension auf Pensionisten aus?
Berechnungen des Sozialministeriums
Das Sozialministerium hat dem KURIER Rechenbeispiele für mehrere Pensionsarten und die sich daraus ergebende Teilpension – in verschiedenen Szenarien – vorgelegt. Kurze Lesehilfe: Man kann künftig zu 25, 50 oder 75 Prozent in Teilpension gehen.
Am Pensionskonto: 3.000 Euro
Der 63-Jährige hat bereits Anspruch auf die Korridorpension, mit 65 würde er regulär in Pension gehen. Er vereinbart mit dem Arbeitgeber, die Arbeitszeit um 50 % zu reduzieren – das Pensionskonto wird also zur Hälfte geschlossen.
Höhe der Teilpension: 1.347 Euro
1.500 Euro (50 % von 3.000 Euro) minus 10,2 % Abschlag (5,1 % pro Jahr bei der Korridorpension).
Am Pensionskonto: 2.600 Euro
Im Juli 2026 hat die 60-jährige Arbeitnehmerin Anspruch auf Schwerarbeitspension – 61,5 wäre das Regelpensionsalter. Sie vereinbart mit dem Arbeitgeber, die Arbeitszeit um 25 % zu reduzieren.
Höhe der Teilpension: 632 Euro
650 Euro (25 % von 2.600 Euro) minus 2,7 % Abschlag (1,8 % pro Jahr bei der Schwerarbeitspension).
Am Pensionskonto: 2.800 Euro
Der Arbeitnehmer hat mit 62 Jahren Anspruch auf Langzeitversichertenpension. Er entschließt sich, die Arbeitszeit bis zum Regelpensionsalter von 65 um 75 Prozent zu reduzieren.
Höhe der Teilpension: 1.835 Euro
2100 Euro (75 % von 2.800 Euro) minus 12,6 % Abschlag (4,2 % pro Jahr bei Langzeitversichertenpension).
Am Pensionskonto: 2.300 Euro
Das Regelpensionsalter von Frauen steigt seit Anfang Jänner 2024 schrittweise – von 60 auf 65 Jahre anno 2033. Die Arbeitnehmerin hat im Juli 2026 das Regelpensionsalter von 61,5 Jahren erreicht. Sie entschließt sich, weiterzuarbeiten und schließt das Pensionskonto zu 50 %.
Teilpension: 1.150 Euro
50 % von 2.300 Euro, kein Abschlag.
Wie hoch wäre der Unterschied in den genannten Beispielen, wenn die Personen stattdessen im Regelpensionsalter den Ruhestand antreten würden? Das könne man nicht berechnen, heißt es aus dem Ministerium. Man müsste ein Gehalt und eine Inflationsrate voraussetzen.
Mehrere Hundert Euro
Immerhin hat ÖVP-Klubchef August Wöginger bei der ersten Präsentation der Teilpension Anfang Mai – die ohne Schumann stattfand – ein solches Beispiel präsentiert: Ein Mann, der monatlich 4.000 Euro brutto verdient und mit 63 in die Korridorpension eintritt, erhalte eine Nettopension von 2.121 Euro. Würde er zu 50 Prozent in Teilpension gehen, würde er aus Teilpension und Einkommen rund 2.450 Euro bekommen – also rund 350 Euro mehr. Ginge er regulär, mit 65 in Pension, würde er 2.712 Euro erhalten. Der Unterschied beträgt also – je nach Einkommen und Modell der Teilpension – mehrere Hundert Euro.
Dass sich die Teilpension für Staat und Betriebe rentiert, ist logisch. Gibt es auch Vorteile für Arbeitnehmer? Zumindest bei kleinen Betrieben gebe es aus Kostengründen „vielerorts keine Altersteilzeit mehr“, meint Wöginger im KURIER-Interview. „Ich denke, es wird leichter sein, sich mit dem Arbeitgeber eine Teilpension auszumachen.“
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