Hintergrund des Konflikts ist das ab 1. Jänner EU-weit geltende Verbot von Füllungen aus Amalgam. In den vergangenen Monaten konnten sich ÖGK und Kammer nicht darüber einigen, welche der Ersatzprodukte künftig als Kassenleistung angeboten werden, damit den Patienten keine Kosten entstehen.
Während die Ärzte auf eine Erstattung des qualitativ weniger hochwertigen Materials Glasionomerzement pochen, um bessere Produkte weiterhin privat (und damit wesentlich gewinnbringender) verrechnen zu können, will die ÖGK die höherwertigen Alkasit-Füllungen zur Kassenleistung machen.
Nach Scheitern der Verhandlungen hatte die ÖGK den Zahnärzten angeboten, an der Kammer vorbei Einzelverträge abzuschließen, um trotzdem eine kostenlose Versorgung der Patienten ab 1. Jänner sicherzustellen.
Nur 39 Einzelverträge
Ein Angebot, das bis dato laut ÖGK allerdings von erst 39 der fast 2.800 Vertragszahnärzte angenommen wurde (Stand 27. Dezember). Was damit zu tun haben könnte, dass sich nun doch eine Gesamtlösung abzeichnet. Denn wie berichtet konnte die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) eine Einigung mit der Zahnärztekammer erzielen. Ab 1. Jänner wird demnach für BVAEB-Versicherte Glasionomerzement wie Alkasit Kassenleistung.
Bei der Kammer ist man überzeugt, dass diese Lösung Vorbild für eine Einigung auch mit den anderen Kassen – allen voran die ÖGK – werden könnte. Bei der ÖGK gibt man sich zuversichtlich, nachdem die Zahnärzte ihren Widerstand gegen Alkasit auf Kassenkosten offenbar aufgegeben haben.
Streitpunkt Kosten
Nun geht es allerdings noch um die Kosten: Der mit der BVAEB ausgehandelte 50-prozentige Aufschlag sei ein sehr hoher Tarif, wie Obmann Andreas Huss bemängelt. Er kann sich eine Lösung zwischen 20 und 50 Prozent vorstellen.
Es wird jedenfalls Mitte Jänner weiterverhandelt. Nicht auf der Agenda steht dabei vorerst jedoch die Neuverhandlung des Gesamtvertrages, den die Zahnärzte gefordert hatten. Hier geht es um eine Anpassung der Honorare für Leistungen wie Wurzelbehandlung oder Mundhygiene. Mit der BVAEB wurde dies vereinbart. Allerdings soll sie auch hier erst im Laufe der kommenden Jahre erfolgen.
Was nun auf die Patienten zukommt
In Sachen Füllungen haben ÖGK-Patienten ab 1. Jänner jedenfalls folgendens zu beachten: "Explizit bleiben die amalgamfreien Positionen für Kinder, Schwangere und Stillende aufrecht. Für diese Personengruppen sind Füllungen mit Glasionomerzement jedenfalls Kassenleistung", heißt es bei der ÖGK. Privatzahlungen für solche Füllungen sind bei diesen Personengruppen nicht zulässig.
Für die übrigen Personengruppen sind Füllungen mit Silikat- und Steinzementen oder ähnlichen, die gleichen Herstellungskosten verursachenden Materialien ebenfalls Vertragsleistung, die direkt mit der Kasse zu verrechnen sind.
"Höherwertige Materialien, wie z.B. Alkasite oder Komposite, sind im Seitenzahnbereich keine Kassenleistung; sie können aber – wie derzeit von vielen Zahnärzten praktiziert – ohne Aufzahlung mit der Kasse verrechnet werden", heißt es bei der ÖGK. Werden solche Füllungen hingegen nicht mit der Kasse, sondern privat verrechnet, erhalten die Patienten eine Kostenerstattung wie bisher in Höhe von 80 % der weiterhin bestehenden Seitenzahnfüllungen.
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