Amalgamverbot: Ab 2025 werden Füllungen wohl Privatleistung
Die Zahnärztekammer hat Verhandlungen mit der Gesundheitskasse ÖGK über den Ersatz der ab 2025 EU-weit verbotenen Amalgamfüllungen abgebrochen. Damit drohen Zahnfüllungen zur Privatleistung zu werden. Denn: Die ÖGK zahlt aktuell Alternativfüllungen nur für Frontzähne.
Ursprünglich waren für 14. November weitere Gespräche vereinbart. ÖGK-Vorsitzender Andreas Huss habe jedoch erklärt, dass niedergelassenen Zahnärzten mit Kassenvertrag für den Amalgamersatzstoff maximal zehn Prozent mehr Honorar bezahlt wird, kritisierte die Zahnärztekammer.
"Da dieses Angebot für die österreichischen Zahnärzte aus wirtschaftlichen Gründen unannehmbar ist, entschlossen sich die Verhandler der Zahnärztekammer, die Verhandlungen, aufgrund der mit den Aussagen von Huss verbundenen Sinnlosigkeit, abzubrechen", hieß es am Freitag in einer Aussendung. Das Angebot würde zu massiven Einkommensverlusten sowie zu einer weiteren Ausdünnung der flächendeckenden Versorgung führen.
Füllungen vorerst privat zu zahlen
Damit müssen die 7,4 Millionen bei der ÖGK versicherten Personen ab 1. Jänner 2025 ihre Füllungen bei den behandelnden Zahnärzten vorerst privat bezahlen und die Rechnung einreichen, um einen Teil rückerstattet zu bekommen.
Als kostengünstigste Alternative zum dann verbotenen Amalgam bietet sich Glasionomerzement an, der bereits seit 2018 für Kinder und Schwangere zum Einsatz kommt. Außerdem werden daneben so wie bisher Kompositfüllungen, Inlays aus Kunststoff, Keramik oder Gold angeboten.
ÖGK kritisiert Verhalten der Zahnärztekammer
Die ÖGK reagierte noch am Freitag auf den Gesprächsabbruch: Man zeigte sich verwundert, nehme "die Absage des Gesprächstermins kommende Woche aber zur Kenntnis". Man sei sich der Verantwortung "für die medizinische Versorgung für die 7,6 Millionen Versicherten bewusst", ließ man weiter wissen. "Durch das unprofessionelle Vorgehen der Standesvertretung ist die Versorgung der Versicherten gefährdet." Man appelliere an die Zahnärztekammer, "ihre Verantwortung wahrzunehmen und wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren".
In Zahngesundheitszentren der ÖGK arbeite man bereits seit drei Jahren "mit einer hervorragenden Amalgamalternative, dem Alkasit". Ein Gespräch über diese hochwertige Option lehne die Zahnärztekammer ab.
Zurückgelegte Kassenverträge
Viele Leistungen von Kassenzahnärzten, wie zum Beispiel das Ziehen von Zähnen oder das Instandsetzen von Prothesen, sind defizitär oder werden, wie das so wichtige Beratungsgespräch mit dem Patienten, von der Gesundheitskasse gar nicht bezahlt, informierte die Zahnärztekammer in der Aussendung weiter.
Das führe dazu, dass der Großteil der Zahnärzte seit Jahren dazu gezwungen ist, ihre Kassenleistungen mit erbrachten Privatleistungen quer zu subventionieren. Für viele Zahnärzte ist dies der Grund, ihren Kassenvertrag zurückzulegen bzw. keinen Kassenvertrag zu unterschreiben.
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