Alma Zadić über das Ibiza-Video: "Der VfGH muss entscheiden"

Alma Zadić über das Ibiza-Video: "Der VfGH muss entscheiden"
Die Justizministerin über das Ibiza-Video, Christian Pilnacek und ihre Schwangerschaft.

KURIER: Frau Zadić, machen wir es konkret: Ministerin Elisabeth Köstinger war nach der Geburt ihres Kindes mit „Bodyshaming“ im Netz konfrontiert, weil man ihre Figur herabwürdigte. Sie bekommen im Jänner Ihr erstes Kind. Da ist das neue Gesetz schon in Kraft. Wie könnten Sie sich künftig gegen ähnliche Beleidigungen wehren?

Alma Zadić: Mit dem neuen Gesetz kann man nicht nur gegen Beleidigungen und Herabwürdigung vorgehen, wenn diese auf öffentlichen Plattformen stattfinden, sondern auch, wenn man persönliche Nachrichten etwa via Whatsapp oder Facebook-Messenger bekommt. Dafür füllt man das Formular auf der Justiz-Homepage aus, fügt die Screenshots von den Nachrichten bei und schickt es dem Bezirksgericht. Das Bezirksgericht entscheidet dann innerhalb weniger Tage. Mit dieser Entscheidung kann man den Täter dazu zwingen, das Posting zu löschen.

Die Löschung einer persönlichen Nachricht bringt ja nichts, denn die Nachricht kann ohnehin nur die Betroffene lesen ...

Es ist ein Unterlassungsauftrag. Das heißt, der Täter muss es löschen und darf es nicht wiederholen. Außerdem muss der Täter die Gerichtsgebühren dafür zahlen. Passiert es mehrmals, wird es teuer. Das ist sehr wohl eine Abschreckung.

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