AHS-Aufnahme wird härter: Was kann mein Kind wirklich?

AHS-Aufnahme wird härter: Was kann mein Kind wirklich?
„Notenwahrheit“. Wie der Bildungsminister die Schule „ehrlich und transparent“ machen will.

Im Bundesschnitt geht rund ein Drittel der Volksschüler nach der vierten Klasse in ein Gymnasium. In Wien und in den meisten anderen Städten sind es inzwischen mehr als 50 Prozent.

Das liegt nicht daran, dass städtische Kinder grundsätzlich bessere Leistungen bringen. Vielmehr ist hier der Druck auf Volksschullehrer meist durch Eltern groß. Sie wollen, dass das eigene Kind möglichst nicht in eine Mittelschule (NMS) muss, sondern in eine AHS aufsteigen kann.

Darunter leiden beide Schultypen: Die AHS, weil dort zu viele Kinder sind, die eigentlich nicht hingehören, und so das allgemeine Niveau sinkt. Und die Mittelschulen, weil die eigentlichen Leistungsträger fehlen – die sind ja in den AHS. Der Andrang hat in den Städten auch damit zu tun, dass in NMS der Anteil an Schülern mit nicht-deutscher Umgangssprache hoch ist – in Wien bei aktuell 74,5 Prozent. Im Bundesschnitt sind es 31,8 Prozent.

Bildungsminister Heinz Faßmann will hier reformieren: Grob gesagt geht es darum, wirklich nur noch jene Kinder in eine AHS zu lassen, die den Anforderungen gerecht werden. Dafür soll das Niveau in den Mittelschulen verbessert werden, etwa indem wieder Leistungsgruppen erlaubt werden und die Benotung zweigeteilt wird (nach „Standard AHS“ und „Standard Mittelschule“). So soll der Aufstieg von einer NMS in eine Oberstufe AHS, HAK oder HTL einfacher werden.

Aber: „Derzeit ist nur das Zeugnis für den Übertritt ausschlaggebend, das ist mir aber zu wenig. Wir sollten die Aufnahme als Prozess verstehen und brauchen dafür eine profundere Grundlage der Bewertung“, sagt Faßmann. Im Bildungsministerium wird deshalb eine Vielzahl von Maßnahmen entwickelt. Ein Überblick:

- Kindergarten zu VolksschuleStudien zeigen, dass die Sechsjährigen einen Entwicklungsunterschied von bis zu zweieinhalb Jahren haben. Deshalb soll die Einschreibung künftig verpflichtend nach klaren Regeln erfolgen: Wesentlich ist, dass jedes Kind genau überprüft wird. Kann es einen Stift halten, kann es auf einem Bein stehen? Zentral ist die „Sprachstanderhebung“: Wie gut kann es Deutsch? Dann wird unterschieden: Braucht das Kind noch ein Jahr Entwicklung in einer Vorschule (am Schulstandort)? Und wenn die Deutschkenntnisse nicht ausreichen, wird das Kind „außerordentlich“ gefördert.

- Am Ende der Volksschule Im Aufbau und ab 2020/’21 fix ist eine umfassende Reform für den Übertritt von der Volksschule zur Mittelschule oder AHS. Die Kinder werden erstmals am Ende des Halbjahres in der dritten Klasse getestet – mit der „informellen Kompetenz- und Potenzialmessung“ (IKPM). Diese wird teilweise schon ausprobiert; künftig soll sie verpflichtend und auf Talente, nicht auf Defizite ausgerichtet sein. Geplant ist ein jeweils einstündiger Mathematik- und Lesetest. Beim Lesen geht es um das Verständnis in unterschiedlichen Schwierigkeitsstufen. Bei Mathematik um Strategien, wie Alltagsprobleme mathematisch gelöst werden können.

Diese IKMP wird auch am Ende des ersten Semesters der vierten Klasse verpflichtend für alle. Idee des standardisierten Tests ist einerseits die Vergleichbarkeit mit allen Schülern Österreichs, andererseits ein Überblick zur Entwicklung des Kindes im Vergleich zum Vorjahr.

Das alles, gemeinsam mit den Schularbeitsnoten und einem im Ministerium noch nicht ausgearbeiteten „Notenraster“, soll zu einer faireren Beurteilung führen. Der Notenraster soll klar definieren, welche Fähigkeiten das Kind für welche Note braucht. Die klare Regelung soll Lehrer vor Druck der Eltern schützen.

Letzter Punkt: Die Eltern sollen frühzeitig und regelmäßig in Eltern-Lehrer-Gesprächen informiert werden, wo ihr Kind steht – damit es keine Überraschungen gibt. Die IKPM sollen nach diesem Muster auch in der 7. und 8. Schulstufe durchgeführt werden.

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