Leistung muss auch für Lehrer gelten

Eltern können nicht wissen, ob ihr Kind in besten pädagogischen Händen ist. Die Daten dazu gäbe es.
Bernhard Gaul

Bernhard Gaul

Die Bundesregierung will, dass unser Schulsystem so funktioniert, wie es ursprünglich einmal konzipiert wurde. In den „allgemeinbildenden höheren Schulen“ (AHS) sollen nur jene Schüler Platz finden, die für eine universitäre Ausbildung geeignet sind. Alle anderen sollen in die Mittelschule. Diese haben für die 10- bis 14-Jährigen theoretisch den gleichen Lehrplan wie die AHS, und theoretisch können die Schüler nach der achten Schulstufe in jede andere Schulform, auch in eine AHS-Oberstufe, wechseln.

Am Land mag das kein Problem sein, in den Städten schon. In der Praxis haben Schüler an einer Mittelschule mit 100 Prozent Kindern mit nicht-deutscher Umgangssprache nur geringe Chancen auf einen Aufstieg. Sonst müssten Lehrbetriebe nicht zweifeln, ob NMS-Absolventen überhaupt lesen, schreiben und rechnen können.

Es bringt nichts, zu lamentieren, dass diese wesentliche Bildungsentscheidung mit 8 bis 9 Jahren viel mit Ideologie und nichts mit Erkenntnissen der Bildungswissenschaft zu tun hat, die eine Gesamtschule von 6 bis 14 Jahren empfiehlt. Aber wenn die Volksschulen nun viel mehr als bisher den Bildungs- und Lebensweg entscheiden, muss die Frage erlaubt sein, wie die Verantwortung der Lehrer aussieht. Eltern können nicht wissen, ob ihr Kind auch in besten pädagogischen Händen ist.

Dabei gibt es längst ausreichend Bildungsdaten, über jede Schule, über jeden Lehrer, die das zeigen könnten. Sie bleiben aber bei uns streng geheim. Wenn wir allerdings unsere Kinder einem wahrscheinlich notwendigen Leistungswettbewerb aussetzen, ist nicht einzusehen, warum dieser nicht auch für unsere Pädagogen gelten soll – das wäre nur ehrlich und transparent.

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