Normalerweise stehen die österreichischen Abgeordneten bei einer Abstimmung einfach auf oder bleiben sitzen. Weil die Parlamentsklubs in der Regel einheitlich abstimmen, reicht das in den meisten Fällen, um zu beurteilen, ob die Mehrheit dafür oder dagegen ist.
Für einen Gesetzesbeschluss hätte es eine Zwei-Drittel-Mehrheit gebraucht. SPÖ und FPÖ hatten aber zuvor angekündigt, gegen das Energieeffizienzgesetz stimmen zu wollen und einen Beschluss so zu blockieren. Beim Tagesordnungspunkt vor der Abstimmung waren die Reihen von Rot und Blau aber vergleichsweise schwach besetzt. Neos-Mandatar Gerald Loacker hielt es deshalb für möglich, dass auch mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und Neos die benötige Mehrheit erreicht sein könnte. Aus diesem Grund verlangte er eine Stimmenauszählung.
Die Geschäftsordnung sieht vor, dass der Nationalratspräsident diese von einem Schriftführer durchführen lassen kann. Das war in diesem Fall der grüne Abgeordnete Ralph Schallmeiner. Der stellte sich in die Mitte und begann zu zählen. Und zählte. Und zählte. Gleichzeitig kamen und gingen aber immer wieder Abgeordnete. „Na jetzt seid’s ma ned bös‘“ entfuhr es ihm nach einiger Zeit, während das Murren der Abgeordneten immer lauter wurde.
„I war fertig mim Zählen, des is mei Ergebnis“, erklärte Schallmeiner schließlich dem Nationalratspräsidenten. Der lies zur Sicherheit dann aber doch noch eine namentliche Abstimmung durchführen, bei der alle Abgeordneten der Reihe nach aufgerufen werden und abstimmen. Damit endete die Posse. Der Beschluss scheiterte.
Nun ist es nicht so, dass im österreichischen Nationalrat grundsätzlich keine elektronischen Abstimmungen möglich wären. Die technischen Voraussetzungen dafür sind durchaus da. Zur Umsetzung braucht es allerdings eine Änderung der Geschäftsordnug, die in einer Präsidiale mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden muss. Üblich wäre sogar Konsens.
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Beides gibt es in Sachen elektronische Abstimmung aber nicht. Klar dafür ausgesprochen haben sich bisher nur die Neos.
Eines der Hauptargumente dagegen war bisher oft, dass das Abstimmen per Aufstehen oder Sitzenbleiben eine Tradition sei, die die Demokratie sichtbar und lebendig mache.
In Parlamentskreisen spricht man aber noch über eine zweite Begründung, die niemand laut sagen möchte: Würde man jede Abstimmung elektronisch, also namentlich durchführen, hätten die Abgeordneten keine Möglichkeit mehr, sich zu distanzieren, wenn es in ihrem Wahlkreis Kritik an der Position des Klubs gibt.
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