Abschiebungen: Was kann die neue "Griss-Kommission"?

Irmgard Griss
Ob die neue Kindeswohlkommission politisch etwas bewirken kann, ist eher fraglich.

Was kann die neue Kindeswohlkommission, eingerichtet im grünen Justizministerium? Abschiebungen von Kindern verhindern, die den jüngsten Koalitionskrach ausgelöst hatten? Vorrangig geht es eher allgemein um Kinderrechte in Österreich. „Dass die Debatte so emotionalisiert ist, zeigt, dass wir sie versachlichen müssen. Das ist auch aus gesellschaftspolitischer Sicht notwendig“, sagt die Vorsitzende der Kommission, Ex-OGH-Präsidentin Irmgard Griss, dem KURIER.

Die „Griss-Kommission“ wird sich damit befassen, wie und ob Kinderrechte in Asyl- und Bleiberechtsverfahren angemessen berücksichtigt werden und dafür unterschiedliche Fälle analysieren. Griss sagte in der ZiB2, dass die Kommission Mitte des Jahres einen Bericht vorlegen wolle. Eingerichtet wurde sie von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) nach der Aufregung um die Abschiebung einer georgischen Familie. Auch diesen Einzelfall möchte sich die Kommission ansehen.

Wie kommt Kommission an Akten?

Griss hegt keine Zweifel an der juristischen Rechtmäßigkeit der fünf negativen Asylverfahren gegen die Familie. Ihr Vorwurf an Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) und das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA): Die zwölfjährige Tochter hatte ein weiteres Mal humanitäres Bleiberecht beim BFA beantragt. Dieser Antrag sei zu prüfen gewesen, und zwar hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls, meinte Griss und formulierte es allgemein: „Die Frage ist, ob Kinder, die hier geboren worden sind, für das Fehlverhalten ihrer Eltern verantwortlich sind.“ Akteneinsicht in den Fall habe sie nicht.

Interessanter Punkt: Wie kommt die Kommission überhaupt an Akten? Speziell vom BFA, der ersten Instanz bei Asylverfahren, die im Innenministerium (BMI) verankert ist? „Ich sehe da momentan kein Problem. Selbst wenn uns die ÖVP torpedieren sollte, was nicht in ihrem Interesse sein kann, werden wir über das Bundesverwaltungsgericht und Anwälte an genügend Akten kommen, um uns ein vollständiges Bild der Fälle machen zu können“, sagt Griss dem KURIER.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ist die zweite Instanz in Asyl- und Bleiberechtsverfahren, bei der auch Beschwerdefälle landen.

ÖVP: „Ist in Ordnung“

Das BMI reagiert auf Nachfrage gelassen: Vom Justizministerium dürfte die Kommission sowieso Akten bekommen, von Seiten „des Innenministeriums gibt es selbstverständlich entsprechende Kooperation und Unterstützung“, heißt es.

VP-Klubchef August Wöginger meinte gegenüber Ö1 nur: Man wolle keinen Ergebnissen vorgreifen, und es gelte das Regierungsprogramm. „Es ist in Ordnung, dass diese Kommission eingesetzt wird.“ Ob die Kommission politisch etwas bewirken kann, dahinter steht ein großes türkises Fragezeichen.

Griss zeigte sich optimistisch. Wenn ein Bericht des Gremiums vorliege, werde der ja auch "öffentliche Wirkung" erzielen, sagte sie gegenüber Ö1 und meinte Richtung Nehammer: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass er dann mit den Schultern zuckt und sagt, naja, wir kümmern uns nicht darum."

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