Laut Finanzministerium (BMF) wird die erste Tarifgrenze 2024 auf rund 12.500 Euro ansteigen. Weitere Details werden am Dienstag bekanntgegeben, wenn Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) den sogenannten "Progressionsbericht" präsentiert. Für diesen berechnen die Wirtschaftsforschungsinstitute WIFO und IHS, wie viel der Staat den Steuerzahlern im Folgejahr "zurückgeben" muss. Die Ausgangsbasis für 2024: die Inflationsrate von Juli 2022 bis Juni 2023. Laut einer Vorab-Berechnung des wirtschaftsliberalen Thinktanks Agenda Austria liegt diese bei rund 9,9 Prozent, was ein Entlastungsvolumen von etwa 3,5 Milliarden Euro bedeuten würde.
Bei der Umverteilung des Geldes wird es etwas kompliziert. Die Tarifgrenzen steigen automatisch um zwei Drittel dieser 9,9 Prozent – der Spitzensteuersatz ist ausgenommen. Es bleibt dann noch ein Drittel übrig, das der Finanzminister für weitere steuersenkende Maßnahmen verwenden muss.
Laut Agenda-Austria-Ökonom Dénes Kucsera heißt das: Wer monatlich 1.500 Euro brutto verdient, wird beim 2024 um zumindest 182 Euro entlastet. Sollte sich die Regierung dazu entscheiden, die Tarifgrenzen auch um das verbleibende Drittel anzuheben, wären es 270 Euro.
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Streit über Gesetzestext
Über den Progressionsbericht wurde bereits am Wochenende heftig debattiert. Allerdings nicht auf inhaltlicher Ebene: SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer hatte Brunner einen Gesetzesbruch vorgeworfen. Krainer meinte, Brunner hätte den Progressionsbericht bis Ende Juli dem Nationalrat vorlegen müssen, was aber nicht geschehen sei. "Gesetze nicht einzuhalten ist kein Kavaliersdelikt", sagte Krainer und will "weitere Schritte" wie eine Ministeranklage prüfen.
Tatsächlich lässt der Gesetzestext einen gewissen Interpretationsspielraum zu. Wörtlich heißt es: "Zur Abgeltung der noch nicht gemäß Abs. 4 berücksichtigten Inflationswirkungen hat die Bundesregierung bis 15. September jeden Jahres einen Ministerratsbeschluss zu fassen, der im Umfang des noch nicht erfassten Volumens der kalten Progression Entlastungsmaßnahmen für Bezieher von Einkünften, vor allem im Bereich der Einkommensteuer, zum Gegenstand hat. Grundlage dafür bildet ein bis 31. Juli vorzulegender Progressionsbericht (Abs. 6), der auch dem Nationalrat vorzulegen ist."
Die Interpretation des BMF: IHS und WIFO seien bis 31. Juli verpflichtet, dem Finanzminister den Bericht vorzulegen und das sei auch rechtzeitig geschehen. "Selbstverständlich wird der Progressionsbericht mit der öffentlichen Präsentation auch dem Nationalrat übermittelt", heißt es aus dem BMF. Krainers Deutung ist wiederum, dass der Progressionsbericht bis Monatsende auch dem Nationalrat zu übermitteln sei.
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