Vom Studenten bis zum Whisky: Was der Brexit konkret bedeutet

BRITAIN-EU-POLITICS-BREXIT
Praktische Folgen für Wirtschaft, Tourismus, Universitäten: Ausblick auf die Konsequenzen des EU-Austritts.

Am 29. März tritt das Vereinigte Königreich auch bei einer gütlich geregelten Scheidung aus der EU aus. Gleich vorweg: Vorerst ändert sich für die darauf folgenden 21 Monate der Übergangszeit nichts. Weder für Österreicher noch für alle anderen EU-Bürger. Nur für Großbritannien: Es ist zwar kein EU-Mitglied mehr, muss aber weiter nach den Regeln der EU agieren und zahlen, ohne mitbestimmen zu dürfen.

Innerhalb dieser Frist soll ein Abkommen ausgehandelt werden, das alle künftigen Beziehungen zwischen London und der EU regelt. Wird die Zeit trotzdem zu knapp, könnte die Frist theoretisch noch einmal verlängert werden. Der Beschluss dazu würde spätestens Mitte 2020 fallen.

Folgende Änderungen stehen danach auf dem Programm:

Reisen

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Künftig könnte man für GB ein Visum benötigen

Bis 31. Dezember 2020 ändert sich zunächst einmal gar nichts. Wer Großbritannien besuchen will, braucht kein Visum, sondern weiterhin nur einen Personalausweis oder Pass bei der Einreise.

Nach dem Ende der Übergangsfrist könnte es anders werden. Dann könnte theoretisch von EU-Bürgern bei der Einreise ins Vereinigte Königreich ein Visum verlangt werden (und umgekehrt): Das allerdings wird Gegenstand der Verhandlungen über das zukünftige Verhältnis zwischen London und der EU sein. Wahrscheinlich ist, dass die EU mit Großbritannien eine ähnliche Regelung trifft wie mit der Schweiz, wo EU-Bürger sich maximal 3 Monate visafrei aufhalten dürfen.

Käme es doch noch zu einem harten Brexit, also einem Austritt ohne Abkommen, könnte London ab 30. März kommenden Jahres einseitig die Visumpflicht für EU-Bürger einführen.

Studieren

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Die gleichen Regeln wie für Studenten aus Drittstaaten?

Auch für Studenten ändert sich bis Ende der Übergangszeit nichts. Wenn sie ihr Studium bis Ende 2020 nicht beendet haben, dürfen sie über diesen Zeitpunkt hinaus fertig studieren. Mehr noch: Wer sein Studium noch vor dem Brexit oder in der Übergangszeit begonnen hat, kann danach in Großbritannien auch eine Arbeitsgenehmigung erhalten. Unter welchen Umständen Österreicher und andere EU-Bürger ab 2021 studieren können, hängt dann vom Vereinigten Königreich ab: Für sie könnten dann die gleichen Regeln wie für alle Studenten aus Drittstaaten gelten. Selbst im Fall eines harten Brexit, „dürfen Studenten im Vereinigten Königreich ihr Studium abschließen“, bestätigt Österreichs Delegierter bei den Brexit-Verhandlungen, Botschafter Gregor Schusterschitz dem KURIER.

 

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Arbeiten

 

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Arbeiter aus der EU behalten ihre Rechte

Für die 3,5 Millionen EU-Bürger, die derzeit im Vereinigten Königreich leben und arbeiten, ändert sich bei einem geordneten Austritt Londons aus der EU wenig. Bis zum Ende ihres Lebens bleiben ihre Rechte intakt. Einschränkungen gibt es nur beim Zuzug künftiger Ehepartner aus Drittstaaten. Dasselbe gilt für die etwa 1,5 Millionen britischen Staatsbürger in den 27 EU-Staaten. Sie werden in den jeweiligen Staaten nationale Aufenthaltstitel erhalten.

Wer allerdings ab 2021 nach Großbritannien ziehen möchte oder dort arbeiten will, wird es auf alle Fälle schwerer haben. Wie genau diese Regelung aussehen soll, wird im Vertrag über das zukünftige Verhältnis verhandelt. Denkbar ist, dass EU-Ausländer dann wie normale Drittstaatsangehörige aufgenommen werden.

Steuern und Kontrollen

 

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In Zukunft gibt es wieder Steuerunterschiede

Für britische Waren, die in die Europäische Union exportiert werden und vice versa, werden in Zukunft voraussichtlich wieder Steuerunterschiede gelten, etwa bei der Mehrwert- oder Alkoholsteuer. Das heißt Waren werden netto exportiert und im Zielland versteuert.

Das ergibt für viele Firmen jede Menge aufwendiger Buchhaltung. Bleibt Großbritannien tatsächlich in der Zollunion, gibt es zumindest keine Mengenbeschränkungen für Export und Import in beide Richtungen. Dafür unterliegen Frischwaren, also Gemüse oder Fleisch, wieder strikten sanitären und hygienischen Kontrollen.

Hebt die EU Strafzölle, oder sogenannte Anti-Dumping-Zölle etwa gegenüber China, ein, muss sich London dem anschließen. So wie das etwa im Fall chinesischer Solarpaneele der Fall war. Viele Details in Handelsfragen müssen aber vorerst unbeantwortet bleiben, da man beide Seiten ja ein eigenes Handelsabkommen nach dem Ablauf der Übergangsperiode aushandeln wollen.

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