Warum Polen und Ungarn künftig um EU-Gelder bangen müssen

Proteste in Warschau (vergangener Dezember) für eine unabhängige Justiz
Bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit kann die EU künftig den Geldhahn zudrehen

„Es ist, als ob wir ein Schiff mit Schlagseite wieder aufrichten und auf Kurs bringen würden“, greift Petri Sarvamaa zu einem bildhaften Vergleich. Und der finnische EU-Abgeordnete, der gestern eine „historische Einigung“ präsentierte, fährt fort: „Jetzt kann das Schiff wieder durch gefährliche Gewässer navigieren.“

Die gefährlichen Gewässer, das sind, um im Bild zu bleiben, europäische Staaten, die bisher ungestraft gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit verstießen.

Ob etwa Polen konsequent am Abbau seines unabhängigen Justizsystems arbeitet, oder ob Ungarn die Medienfreiheit einschränkt – bisher hatte die EU keine scharfe Waffe, um Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit zu ahnden.

Parlament zeigte Zähne

Das ändert sich nun: Nach Monaten bitteren Streits einigten sich EU-Regierungen und das EU-Parlament am Donnerstag auf einen Sanktionsmechanismus. Dabei zeigten die EU-Mandatare bei ihren Verhandlungen Zähne und pochten auf viel strengere Vorgaben, als dies die Regierungen zunächst angestrebt hatten.

So soll nun bereits vorbeugend gehandelt werden, wenn in einem EU-Staat auch nur das Risiko besteht, dass eine Verletzung der Rechtsstaatlichkeit droht. Dann muss die EU-Kommission aktiv werden und den europäischen Regierungen Sanktionen für den Missetäter vorschlagen.

Diese Strafen reichen bis zur Sperre der milliardenschweren Zahlungen aus den EU-Geldtöpfen. Erstmals hätte die EU damit die Möglichkeit, Rechtsstaat-Sünder finanziell schmerzhaft und treffsicher zu sanktionieren.

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