Wahlkampftortour: Cavusoglu sagt Auftritt in Rotterdam ab

Die Wahlkampftouren türkischer Politiker sorgen quer durch Europa für Verstimmung. Auch in der Schweiz gibt es Streit um einen Auftritt von Außenminister Mevlüt Cavusoglu.

Nazi-Vergleiche hier, Entrüstung dort. Die Werbetour der AKP-Führung entwickelt sich zur Tortur für das europäisch-türkische Verhältnis. Nach den untersagten Auftritten in Gaggenau und Köln - und den entsprechenden Reaktionen aus der Türkei -, wurde nun auch eine Wahlkampfveranstaltung von Außenminister Mevlüt Cavusoglu im niederländischen Rotterdam abgesagt, meldet die Nachrichtenagentur ANP unter Berufung auf Bürgermeister Ahmed Aboutaleb. Demnach zog der Vermieter die Erlaubnis zur Nutzung der Räumlichkeiten zurück.

Zuvor hatten sich zahlreiche niederländische Politiker, darunter auch der bürgerlich-liberale Regierungschef Mark Rutte und der rechtspopulistische Politiker Geert Wilders, gegen den Auftritt des türkischen Außenministers ausgesprochen. Auch Rotterdams marokkanisch-stämmiger Bürgermeister Aboutaleb war unter den Kritikern. Hätte der Vermieter nicht abgesagt, hätte er die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen verboten, teilte er in einem Schreiben an den Stadtrat mit.

Auch in der Schweiz wird Cavusoglus geplante Werbetour kontrovers diskutiert. Ein Sprecher der Sicherheitsdirektion des Kantons sagte der Nachrichtenagentur AFP, seine Behörde habe die Schweizer Regierung in einem Brief aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, "damit die für Sonntag in Zürich geplante Veranstaltung nicht stattfindet", sei doch mit "massiven Demonstrationen" zu rechnen, wenn Cavusoglu in die Schweiz komme.

Deutsche Kommunalbehörden hatten in den vergangenen Tagen mehrere Veranstaltungen mit türkischen Regierungspolitikern kurzfristig abgesagt. Am Dienstagabend trat der türkische Außenminister in Hamburg vor etwa 350 Zuhörern auf. In Österreich legte Innenminister Sobotka am Mittwoch einen Gesetzesentwurf vor, durch den Auftritte ausländischer Politiker künftig verhindert werden sollen, wenn die beabsichtigten Botschaften "mit den demokratischen Grundwerten oder den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Republik Österreich unvereinbar sind oder sich auf das friedliche Zusammenleben der Menschen in der Republik Österreich negativ auswirken."

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