Urteil zu Kassenreform nicht vor der Wahl

Der Präsident des Hauptverbands, Alexander Biach
Im Wesentlichen geht es darum, ob Türkis-Blau in zulässigem Ausmaß in die Selbstverwaltung eingegriffen hat.

Gegen die türkis-blaue Kassenreform liegen dem Verfassungsgerichtshof 13 Gesetzesprüfungsanträge vor. Die Beratungen darüber beginnen am 23. September, am 8. Oktober findet eine öffentliche mündliche Verhandlung statt. Danach beraten die Höchstrichter weiter. Das gab der Verfassungsgerichtshof am Dienstag bekannt.

Mit diesem Fahrplan ist klar: Vor der Nationalratswahl am 29. September werden die Höchstrichter kein Urteil über das türkis-blaue Prestigeprojekt fällen. Dazu ist die Zeit vermutlich zu kurz, denn es sind komplexe Fragen zu beantworten.

Im Wesentlichen geht es darum, ob Türkis-Blau in zulässigem Ausmaß in die Selbstverwaltung eingegriffen hat. Österreichs Sozialversicherung wird von den Beitragszahlern und Versichertenvertretern selbst verwaltet. Es handelt sich bei der Sozialversicherung nicht um staatliche Behörden wie in anderen Ländern.

Biach: "Grundstruktur wird bleiben"

Was wird von der Sozialversicherungsreform nach dem Höchstgerichtserkenntnis und unter einer etwaig neuen Bundesregierung bleiben? Der KURIER fragte Alexander Biach, den Präsidenten des Hauptverbands.

„Die Grundstruktur, also die Zusammenlegung der 21 Träger auf 5, wird wohl bleiben. Das befindet sich bereits in Umsetzung und die Projektbudgets wurden einstimmig, also auch von den Sozialdemokraten in der Trägerkonferenz genehmigt.“ Biach erblickt darin ein Indiz, dass die Zusammenlegung „durch“ ist.

Andere zentrale Fragen bleiben offen, bis das Höchstgericht entscheidet:

Bisher haben die Sozialversicherungen nicht nur die Versicherungsbeiträge eingehoben, sondern auch geprüft, ob die Arbeitgeber Beiträge korrekt abführen, also zum Beispiel Arbeitnehmer richtig einstufen. Diese Prüfung sollen in Zukunft die Finanzämter erledigen, manche sehen darin einen Eingriff in die Selbstverwaltung. Unter diesem Gesichtspunkt wird auch das neue Eingriffsrecht des Ministers in die Geschäftsführung der Selbstverwaltung geprüft.

Schließlich steht auch die Entmachtung der Arbeitnehmer auf dem Prüfstand der Höchstrichter. Das Thema läuft unter dem Stichwort „Parität“. Biach: „Wenn das aufgehoben wird, dann geht’s los: Mehr Arbeitnehmer in die Selbstverwaltung? Auch die Pensionisten rein? Dann wird die Kassenreform wohl auf dem Tisch der Regierungsverhandlungen landen.“

Kommentare