Strenges Abtreibungsgesetz: Künstlicher Befruchtung in Alabama droht das Aus

Strenges Abtreibungsgesetz: Künstlicher Befruchtung in Alabama droht das Aus
Das Oberste Gericht im Südstaat untersagt die Zerstörung von ungenutzten Embryonen, Kliniken stoppten bereits Behandlungen

Nach einer beispiellosen Entscheidung des Obersten Gerichts in Montgomery steht nach Ansicht von Reproduktionsmedizinern die Kinderwunsch-Erfüllung durch künstliche Befruchtung in dem gesellschaftspolitisch extrem konservativen Alabama vor dem Aus. Mit 7:2 Stimmen befanden die Top-Juristen, dass eingefrorene Embryos als vollständige Kinder anzusehen seien, deren Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden dürften.

Diese Betrachtung läuft der lange geübten Praxis bei der sogenannten In-vitro-Fertilisation (IVF) zuwider. Bei dem Verfahren werden möglichst viele Eizellen zur Reifung angeregt und danach mit den Spermien des Mannes vereint. Aus medizinischen Überlegungen werden mehr Eizellen befruchtet, als später eingesetzt. Verbleibende Embryonen werden anschließend für spätere Kinderwünsche tiefgefroren, für Forschungszwecken genutzt – oder entsorgt.

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