Wie die Strafe für den weißen Polizisten ausfällt, der am 25. Mai 2020 in Minneapolis den Afroamerikaner George Floyd auf offener Straße mit dem Druck seines Knies getötet („I can’t breath“) und damit weltweit einen Sturm der Entrüstung losgetreten hatte, entscheidet sich heute, Freitag. Nach mehrwöchigem Prozess war Derek Chauvin Ende April von einer Geschworenen-Jury in allen Punkten schuldig gesprochen worden. Landesweit ging ein Gefühl der Erleichterung durch die USA. Bei einem Freispruch wäre es wohl zu Ausschreitungen und schweren innenpolitischen Verwerfungen gekommen.
Die maximalen Einzelstrafen summieren sich auf 75 Jahre. Richtlinien des Bundesstaates laufen aber auf deutliche geringere Haftstrafen hinaus; vor allem bei Ersttätern. Konkret: Zweimal zwölfeinhalb Jahre für Mord zweiten und dritten Grades und vier Jahre für Totschlag zweiten Grades. In diesem Bereich bewegen sich auch die Staatsanwälte, die 30 Jahre Haft fordern. Chauvins Verteidiger Eric Nelson folgte seiner Linie: Floyd sei an Drogen gestorben, eine Bewährungsstrafe sei daher angemessen.
Nach Einschätzungen von Rechtsgelehrten in Minnesota wie Washington ist eine Bewährungsstrafe „absolut unwahrscheinlich“. Ähnliches gelte für die Höchststrafe. Richter Peter Cahill werde sich, so der Tenor, „irgendwo in der Mitte bewegen“.
Wobei sich der Richter die Tür zu einer harten Strafe offenließ. Im Mai machte er klar, dass Chauvin mit „besonderer Grausamkeit“ vorgegangen sei und seine „Position des Vertrauens und der Autorität missbraucht“ habe. Damit zielte Cahill auch auf den Umstand, dass Passanten den Qualen zusehen konnten.
Posttraumatische Belastungsstörung
Darnella Frazier, eine 17-Jährige, die den Polizeieinsatz aus nächster Nähe mit der Handykamera filmte – ihr Video ging damals um die Welt – und dafür den Pulitzerpreis bekam, klagt noch heute über posttraumatische Belastungsstörungen.
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