Und es geht noch weiter: Konsumenten müssen künftig von vornherein besser informiert werden, ob ein Produkt überhaupt repariert werden kann. Oder ob Ersatzteile von billigeren Drittherstellern eingesetzt werden können. Und verboten werden sollen zudem bestimmte Praktiken, die Reparaturen eines bestimmten Produktes überhaupt verhindern. Stichwort: „Geplante Obsoleszenz“ – das ist der gezielte Einbau bestimmter Bauteile, etwa in eine Waschmaschine, die bald nach Ende der gesetzlichen Garantie kaputtgehen.
Abstimmung in dieser Woche
Das EU-Parlament wird diese Woche in Straßburg über diese geplanten Maßnahmen mit dem komplizierten Titel „Stärkung der Verbraucher für den grünen Wandel“ abstimmen. Ziel dabei: Reparaturen forcieren – und dabei das weitere Wachsen gigantischer Müllberge abbremsen.
➤ "Recht auf Reparatur": Künftig muss es Ersatzteile geben
Laut EU-Kommission fallen durch Waren, die in den meisten Fällen noch repariert werden könnten, aber letztlich durch ein neues Produkt ersetzt werden, 35 Millionen Tonnen unnötiger Müll pro Jahr an. Dabei gehen auch Millionen Tonnen an wertvollen Rohstoffen verloren, die wieder verwertet werden könnten.
Für Konsumenten würde das „Recht auf Reparatur“ nach Berechnung Brüssels erhebliche Ersparnisse bringen, weil nicht ständig neue Produkte gekauft werden müssen: Von knapp 177 Milliarden Euro innerhalb der nächsten 15 Jahre geht die EU-Behörde aus.
Was aber hat das in der Praxis zu bedeuten, wenn Hersteller künftig ihre Artikel so produzieren müssen, dass es Ersatzteile gibt bzw. wenn sie teils auch die Reparaturkosten übernehmen? Der KURIER hat nachgefragt: Laut Sepp Eisenriegler vom Reparatur- und Servicezentrum R.U.S.Z. hat dieses Szenario Zukunftspotenzial.
75 Prozent werfen weg, anstatt zu reparieren
Aktuell entsorgen drei von vier Konsumenten ihre Elektronikartikel eher, als sie zu reparieren. Aus Kostengründen oder mangels Alternativen. Gleichzeitig entstehen laut Eisenriegler „53 Prozent aller Umweltbelastungen im Lebenszyklus eines Haushaltsgerätes in der Produktion und Distribution“. Einige Hersteller haben bereits begonnen, auf die kommenden Vorschriften zu langlebigeren Produkten mit neuen Geschäftsmodellen zu reagieren. Etwa der Haushaltsgerätehersteller Bosch/Siemens in den Niederlanden und Belgien. Dort habe das Unternehmen bereits mit der Vermietung von Waschmaschinen begonnen, schildert Eisenriegler: „Schließlich ist klar, dass künftig weniger Waschmaschinen verkauft werden können, wenn diese länger am Laufen gehalten werden.“
„Reparieren geht über Wegwerfen“, sagt der Grüne EU-Abgeordnete Thomas Waitz. „Defekte Elektrogeräte sollen standardmäßig repariert und nicht durch ein neues Produkt ersetzt werden müssen. Das ist echte Kreislaufwirtschaft: Gut für das Geldbörserl und gut für die Umwelt.“ Der nächste Schritt, meint der steirische EU-Mandatar zum KURIER, sei nun „ein Reparaturlabel, das schon beim Einkauf Transparenz schafft“.
Worüber das EU-Parlament am Donnerstag noch abstimmt: über ein Verbot von „Greenwashing“. Als „öko“, „grün“ oder „klimaneutral“ darf dann nur noch so bezeichnet werden, was tatsächlich als nachhaltig zertifiziert wurde.
Kommentare