Polen gegen die EU: Welches Recht zählt mehr?

Demonstranten vor Polens Verfassungsgerichtshof in Warschau
Polens Verfassungsgericht hat die Entscheidung über die heikle Frage, ob polnisches Recht Vorrang vor jenem der Union hat, erneut verschoben. Nächster Termin: 7. Oktober

Steht europäisches Recht in Zweifelsfällen über dem polnischen Verfassungsrecht? Mit dieser Frage hat sich am Donnerstag erneut das Verfassungsgericht in Warschau befasst - und sich letztlich wieder vertagt. Kommenden Donnerstag will das Gericht erneut zusammentreten.

Konkret geht es darum, ob Bestimmungen aus den EU-Verträgen, mit denen die EU-Kommission ihr Mitspracherecht bei Fragen der Rechtsstaatlichkeit begründet, mit der polnischen Verfassung vereinbar sind.

"Ja", führte Maciej Taborowski, Vertreter des Bürgerrechtsbeauftragten, vor dem Gericht aus: Denn eigentlich gebe es keinen Widerspruch zwischen polnischer Verfassung und EU-Recht. Mit Beitritt zur EU sei Polen nämlich auch der europäischen Rechtsgemeinschaft beigetreten, beharrte Taborowski.

Dabei ging es im Gerichtssaal am Donnerstag heiß her. Von der Richterbank aus wurde Taborowski angebrüllt, mehrmals konnte er nicht ausreden.

Eine endgültige Entscheidung hat das Gericht seit dem Sommer bereits mehrfach vertagt.

Premier Mateusz Morawiecki hatte das Verfassungsgericht gebeten, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März zu überprüfen.

In diesem Urteil hatten die obersten EU-Richter festgestellt, dass EU-Recht Mitgliedstaaten zwingen kann, einzelne Vorschriften im nationalen Recht außer Acht zu lassen, selbst wenn es sich um Verfassungsrecht handelt.

Laut EuGH könnte das Verfahren zur Besetzung des Obersten Gerichts in Polen gegen EU-Recht verstoßen. Dies würde bedeuten, dass der EuGH Polen zwingen könnte, Teile der umstrittenen Justizreform der nationalkonservativen PiS-Regierung aufzuheben.

Ein Dilemma für die EU

"Nach Judikatur des EuGH steht das EU-Recht über dem Recht der Mitgliedsstaaten – und zwar uneingeschränkt“, führte Europarechtsexperte Obwexer gegenüber dem KURIER aus. Aber nicht alle Verfassungsgerichte seien dieser Judikatur gefolgt und hätten sich eine Hintertür offengelassen – wie etwa das deutsche in Karlsruhe.

"Wenn das Verfassungsgericht entscheidet, dass der EuGH über seine Kompetenzen hinausgegangen ist, und also diese Anordnung, die Disziplinarkammer zu schließen, in Polen nicht angewendet werden darf, hätten wir einen offenen Konflikt zwischen EuGH und einem mitgliedsstaatlichen Höchstgericht“, sagt Obwexer.

Die EU steht dann vor einem Dilemma, befürchtet der Rechtsexperte, "sie begibt sich über die Gerichte in einen Konflikt, aus dem sie kaum mehr heraus kommt.“

Die EU-Kommission hat wegen der Justizreformen bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen die Regierung in Warschau eröffnet und Klagen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht.

So etwa hat die Brüsseler Behörde auch Zweifel an der Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts. Vorsitzende ist Julia Przylebska, eine enge Vertraute von PiS-Chef Jaroslaw Kaczynski.

Die EU-Kommission hält derzeit auch milliardenschwere Corona-Hilfen für Polen zurück. Grund dafür sind Bedenken, ob das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit im Land eingehalten wird.

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