Neuerliche Niederlage für Ungarn und Polen vor dem EuGH

Neuerliche Niederlage für Ungarn und Polen vor dem EuGH
Beide Staaten haben wieder gegen EU-Recht verstoßen: Ungarn in seiner Asylgesetzgebung und Polen mit seiner Justizreform

Wer in Europa um Asyl ansucht, und stehen die Chancen dafür auch schlecht, darf Hilfe und Beratung erhalten. Dass die Unterstützer dafür bestraft werden – das verstößt aus Sicht des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen EU-Recht.

Einmal mehr hat das Gericht in Luxemburg damit Ungarns rechts-nationalistischer Regierung eine juristische Niederlage erteilt.
Zudem urteilte der EuGH am Dienstag auch: Ungarn darf Personen, die über einen als sicher geltenden Drittstaat einreisen, das Recht auf einen Asylantrag nicht verwehren. Denn so hätten nach ungarischer Lesart alle Flüchtlinge, die über die Balkanroute nach Ungarn kamen, nicht einmal Asylanträge einreichen dürfen. Diese Regelung ebenso wie die Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern hatte Ungarns Premier Viktor Orbán vor drei Jahren eingeführt. Dagegen legte die EU-Kommission Klage ein.

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