Mord an CDU-Politiker Walter Lübcke: Aus Worten wurden Taten

Mord an CDU-Politiker Walter Lübcke: Aus Worten wurden Taten
Im Prozess um den ermordeten CDU-Politiker Walter Lübcke wird heute das Urteil erwartet.

Der Mord am Kasseler CDU-Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Juni 2019 habe eine „historische Dimension“ – Oberstaatsanwalt Dieter Killmer unterstrich in seinem Plädoyer die Bedeutung des Falles. Es handelt sich um den ersten rechtsextrem motivierten Mord an einem Politiker im demokratisch verfassten Deutschland.

Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke war im Juni 2019 auf seiner Terrasse in Wolfhagen-Istha mit einem Kopfschuss getötet worden. Der Christdemokrat hatte sich 2015 für Geflüchtete eingesetzt, war danach Drohungen und Hassbotschaften ausgesetzt.

„Auf Worte folgen Taten“, hatte Irmgard Braun-Lücke, die Witwe des Politikers, im November in ihrer Zeugenaussage gesagt. Sie verfolgte wie ihre Söhne den Prozess Tag für Tag mit. Auf der Anklagebank: Stephan E., 47, mit langer Vergangenheit als Neonazi. Er hat nach zunächst widersprüchlichen Aussagen die Tat gestanden. Es wird erwartet, dass er heute zu einer langen Haftstrafe mit Sicherheitsverwahrung verurteilt wird. Wie das Gericht über den wegen Beihilfe angeklagten Markus H. entscheiden wird, ist noch offen.

Mord an CDU-Politiker Walter Lübcke: Aus Worten wurden Taten

Walter Lübcke wurde im Juni 2019 erschossen.

Tatverdächtiger nicht am Radar der Behörden

Genauso wie viele andere Fragen nach Helfern und möglichen Mitwissern. Für Judith Rahner, Rechtsextremismusforscherin bei der Amadeu Antonio Stiftung, ist schwer nachvollziehbar, wie es passieren kann, dass die Sicherheitsbehörden einen verurteilten Straftäter wie Stephan E. nicht mehr im Fokus hatten. „Das sind Männer, die sich in den 90er-Jahren radikalisierten, dann zu Familienvätern wurden, angeblich nicht mehr politisch aktiv waren und so vom Radar der Behörden verschwunden sind.“ Dabei sei das Jahr 2015 für E. wie andere eine Art Erweckungserlebnis gewesen, wo sie mobilisiert worden seien, sagt die Expertin.

Damals begegnete Stephan E., der Stammtische der AfD besuchte, an Demonstrationen teilnahm, auch dem Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke. Bei einer Bürgerversammlung in Nordhessen warb dieser für mehr Toleranz und die Unterbringung von Geflüchteten. E. schrieb später unter einem Pseudonym im Netz: „Entweder diese Regierung dankt in Kürze ab, oder es wird Tote geben“.

Für Rahner steht fest, dass etwas passieren muss: „Es hat sich gezeigt, dass Menschen durch gesellschaftliche Krisen anfangen, durchzudrehen, sich in ihren Echokammern radikalisieren, und einer beschließt, die Sache in die Hand zu nehmen.“

Bei Stephan E. hat sich dies früh abgezeichnet: 2016 soll er den gebürtigen Iraker Ahmed I. niedergestochen und schwer verletzt haben (I. tritt jetzt als Nebenkläger auf). Doch anstatt nach einem Täter zu suchen, wurde das Opfer selbst bzw. seine Umgebung verdächtigt, ehe Stephan E. infrage kam. Der wurde zwar befragt, aber eine Hausdurchsuchung blieb aus. Erst nach dem Mord an Walter Lübcke fand man belastendes DNA-Material auf einem Messer im Haus von E.

„Der Fall zeigt exemplarisch, wie wenig in dem Bereich verstanden wurde“, sagt Rahner. Sie sieht Parallelen zu den NSU-Morden, wo ebenfalls im Umfeld der Opfer ermittelt und diese kriminalisiert wurden, während die Täter weiter morden konnten.

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