Löst die Arbeitserlaubnis für Asylwerber das Arbeitskräfteproblem?
"Dobrindt plant Job-Revolution für Migranten", titelte das deutsche Boulevardblatt Bild. Von einem "Sofort-in-Arbeit-Plan", den der CSU-Innenminister Alexander Dobrindt vorbereiten lässt, ist die Rede, der Menschen, die auf ihren Asylstatus warten, erlauben soll, ab dem vierten Monat Aufenthalt in Deutschland zu arbeiten.
Derzeit gibt es ein faktisches Arbeitsverbot von sechs Monaten für Asylwerber, die in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen. Andere brauchen nach drei Monaten eine explizite Erlaubnis. Erst nach vier Jahren Aufenthalt können Asylbewerber in Deutschland jede Beschäftigung aufnehmen. Das soll sich ändern, es geht um den vollen Zugang zum Arbeitsmarkt, von Vollzeit- bis Mini-Jobs.
Dass diese Forderung aus der Union kommt, die eigentlich mehr Abschiebungen und Zurückweisungen an der Grenze durchsetzen will, überrascht: Erst Anfang Februar schränkte das Innenministerium den Zugang zu Integrationskursen ein, um Kosten zu sparen. Kurzerhand wurde mit den "Integrationskursen für alle" der Ampelregierung Schluss gemacht. Anträge werden nicht mehr genehmigt – außer, man zahlt den Kurs selber.
Gerade Dobrindts Parteivorsitzender, Markus Söder, zögert selten mit populistischen Worten gegenüber Migration: Er übernahm den umstrittenen "Stadtbild"-Sager von Kanzler Friedrich Merz, sagte, dass sich Einheimische in manchen Städten nicht mehr zu Hause fühlten. Die Integration "derer, die da sind", habe bisher nicht funktioniert, sagte er im Vorjahr im Fernsehen.
Neue Töne von der CDU?
Auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, Teil des wirtschaftsliberalen Flügels der CDU, schlug am Parteitag vergangene Woche neue Töne an, als er die Bedeutung von Gastarbeitern für das deutsche Wirtschaftswunder nach dem Zweiten Weltkrieg betonte. Linnemann, so in seiner Rede, würde wiederholt auf die feindselige Stimmung in Deutschland angesprochen, von "Menschen, die dieses Land mitaufgebaut haben, die einen Migrationshintergrund haben, die zum Teil einen deutschen Pass haben, mit Migrationshintergrund".
Jedoch muss der Union vorgeworfen werden, zu dieser Stimmung selbst einen Beitrag geleistet zu haben: Bisher war der Diskurs wenig differenziert, als Oppositionschef irritierte Merz mit unüberlegten Aussagen zu "kleinen Paschas" und abgelehnten Asylwerbern, "die beim Arzt sitzen und sich die Zähne neu machen lassen". Ein rhetorischer Wettlauf mit der teils rechtsextremen AfD, kommentierte die konservative FAZ. Doch beim CDU-Parteitag hat selbst Merz sein Bekenntnis zur Brandmauer gegen rechts sehr deutlich erneuert.
CSU-Innenminister Alexander Dobrindt.
Deutschland hat wie viele europäische Länder ein Arbeitskräfteproblem und einen kostenintensiven Sozialstaat. Mit ausschließlich angeworbenen Fachkräften lässt sich der Mangel nicht bekämpfen.
Im Jänner waren rund 600.000 offene Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet. Inklusive nicht gemeldeter Stellen steigt die Zahl auf geschätzt eine Million. Das Erwerbspersonenpotenzial, also Erwerbstätige, Arbeitslose und die "Stille Reserve", sinkt laut Bundesagentur für Arbeit heuer zum ersten Mal. Deutschland sollen jährlich bis zu 50 Milliarden Euro verloren gehen, weil Stellen nicht besetzt werden können und Umsätze ausfallen, so Berechnungen.
Überschaubarer Erfolg
Dobrindts angedachte Arbeitserlaubnis wurde bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, dürfte aber trotzdem nicht die große Kehrtwende bringen: Sie soll nicht für abgelehnte Asylwerber nicht gelten, sie sind jedoch der Großteil der Menschen im Asylsystem in Deutschland.
2025 stellten laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rund 168.500 Menschen einen Asylantrag in Deutschland, halb so viele wie 2024. Gleichzeitig lebten im Oktober 2025 934.000 ausländische Staatsangehörige in Deutschland, deren Asylantrag abgelehnt wurde – etwa weil sie aus sogenannten sicheren Herkunftsländern kommen, oder, obwohl zur Ausreise verpflichtet, eine vorübergehende Duldung oder Aufenthaltserlaubnis besitzen oder wegen fehlender Personaldokumente nicht abgeschoben werden können.
Außerdem ist fraglich, wie viele Unternehmen Asylwerber ohne ausreichend Deutschkenntnisse und mit der Unsicherheit, dass der Asylantrag abgelehnt wird, anstellen. "Ob jemand arbeitet oder nicht, hat keinen Einfluss auf die abschließende Entscheidung über Schutz oder Ablehnung. Das Verfahren läuft unabhängig davon weiter", ließ das deutsche Innenministerium wissen. Das Gehalt sollen Asylwerber behalten dürfen, bei Sozialleistungen oder staatlicher Unterkunft soll der Verdienst aufgerechnet werden.
In Österreich ist die Regelung ähnlich wie in Deutschland: Asylwerber dürfen drei Monate nach Zulassung zum Asylverfahren nach einer Prüfung und mit Bewilligung des AMS beschäftigt werden. Bis Juni 2021 war eine Arbeit zudem nur als Erntehilfe oder in der Saisonarbeit erlaubt, das gilt heute nicht mehr.
Ausgenommen von dem Arbeitsverbot sowohl in Deutschland als auch in Österreich sind vor dem Krieg geflohene Ukrainer und Ukrainerinnen. Sie müssen kein reguläres Asylverfahren durchlaufen und haben einen temporären Schutzstatus, mit dem sie arbeiten dürfen.
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