IStGH erlässt Haftbefehle gegen russischen Armeechef und Ex-Minister Schoigu

IStGH erlässt Haftbefehle gegen russischen Armeechef und Ex-Minister Schoigu
Der Gerichtshof in Den Haag will nach der Anklage gegen Putin selbst nun auch dessen Ex-Verteidigungsminister und den amtierenden Armeechef vor Gericht stellen.

Zunächst waren es nur der Kremlchef selbst und seine Kinderrechtsbeauftrage Lwowa-Belowa, jetzt auch Putins Armeechef und sein langjähriger Minister: Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat nun auch Haftbefehle gegen den russischen Armeechef Walerij Gerassimow und den früheren Verteidigungsminister Sergej Schoigu erlassen.

"Unmenschliche Handlungen" 

Wie der Gerichtshof am Dienstag mitteilte, geht es um mutmaßliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Ukraine-Krieg. Konkret werden den beiden Beschuldigten vorsätzliche Angriffe auf zivile Objekte und "unmenschliche Handlungen" in der Ukraine zur Last gelegt. 

Konkret genannt werden etwa die Raketenangriffe auf die ukrainische Stromversorgungsinfrastruktur in der Zeit vom 10. Oktober 2022 bis  9. März 2023, die "mutmaßliche gegen zivile Objekte gerichtet waren". Es bestehe "hinreichender Grund zu der Annahme, dass die beiden für die genannten Verbrechen individuell strafrechtlich verantwortlich sind, weil sie die Handlungen gemeinsam und/oder durch andere begangen haben, die Begehung der Verbrechen angeordnet haben und/oder es versäumt haben, die ihnen unterstellten Streitkräfte angemessen zu kontrollieren", heißt es in einer Mitteilung des IStGH.

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