Ins Rollen gebracht hat die Debatte der britische Anwalt Michael Etienne. Er war im Februar 2022 ohne Perücke über seinem Afro vor Gericht erschienen und wurde daraufhin gewarnt: Sollte er dies noch einmal tun, sei das eine Missachtung des Gerichts.
Doch Michael Etienne, ein Spezialist für Menschenrechtsfälle, wollte sich der „antiquierten Regel“ dennoch nicht beugen: Sie sei „kulturell unsensibel“ und, zitierte ihn die Daily Mail damals, ein „Fall von Haardiskriminierung“ .
König Charles führte es ein
Obwohl Perücken heute formeller Teil der Kleiderordnung sind, war ihre Einführung eigentlich zufällig. Im 17. Jahrhundert, unter der Herrschaft von Charles II, wurden sie ausgehend von Frankreich ein modisches Accessoire der Oberschicht und Aristokratie.
„Die Perücke galt als Symbol der Autorität, und die Anwälte trugen ihre Perücken sowohl im Gerichtssaal als auch außerhalb, um ihren Status und ihre Macht zu demonstrieren“, erläutert Grant Longstaff von der University of Law in einem Blogpost. „Obwohl es Hinweise darauf gibt, dass einige Anwälte zögerten, die Perücke zu tragen, wurden Perücken gegen Ende der Herrschaft von König Charles II. von den Richtern voll akzeptiert.“
1685 wurde sie offiziell als Teil der Kleiderordnung festgehalten.
Ein gutes Jahrhundert später nahm die Beliebtheit der Perücke in der Bevölkerung ab, doch die Tradition des Perückentragens in der Anwaltschaft blieb in England - anders als etwa in Amerika - bestehen. Die Kopfbedeckung - damals aus Pferdehaar - sollten den Träger von der persönlichen Beteiligung behalten.
Seit 2007 ist die Kopfbedeckung zumindest bei Familien- und Zivilgerichtsverhandlungen zwar nicht mehr vorgeschrieben, in Strafsachen werden sie jedoch weiterhin aufgesetzt.
Für "kaukasisches Haar" gemacht
Michael Etienne ist in seiner Kritik an den Perücken jedoch nicht alleine. Auch der schwarze Anwalt Leslie Thomas erklärte zur Daily Mail, die weißen Haarteile im georgischen Stil sähen auf schwarzen Anwälten „lächerlich“ aus und seien „für kaukasisches Haar gemacht“.
Und zum Telegraph meinte er, die Richterschaft solle die „archaische“ Gerichtskleidung - darunter falle auch der Flügelkragen - aufgeben. Stattdessen sollten Anwälte einen schwarzen Talar mit eleganter Geschäftskleidung darunter tragen dürfen.
Damit würden die Regeln den ganz alten Vorschriften wieder entsprechen. Vor dem 17. Jahrhundert war die einzige Voraussetzung für Anwälte, ordentlich gestutzte Haare und Bärte zu haben.
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