Debatte im April
Aktive Sterbehilfe soll für Personen möglich werden, deren Lebensende "kurz- oder mittelfristig" bevorsteht und die über ihre uneingeschränkte Urteilsfähigkeit verfügen. Die letzte Entscheidung wird von einem Team aus Ärzten und Pflegern getroffen. Ausgenommen werden Patienten mit psychischen oder neuropsychiatrischen Erkrankungen, wie Alzheimer. Sind alle Bedingungen erfüllt, erhält der Sterbewillige ein tödlich wirkendes Medikament, das sich dieser wenn möglich selbst verabreicht oder das ihm gegeben wird. Ärzte und Pflegepersonal können unter Berufung auf ihr Gewissen aktive Sterbehilfe ablehnen.
Macron betonte, es handle sich "weder um Beihilfe zum Selbstmord noch um Euthanasie". Gleichzeitig sollen die Palliativversorgung und die häusliche Verpflegung verbessert und dafür eine Milliarde Euro zusätzlich bereitgestellt werden. Im April wird der Gesetzentwurf dem Ministerrat vorgelegt, ab Ende Mai berät die Nationalversammlung über die Pläne.
Aktive Sterbehilfe ist in Frankreich bislang verboten. Allerdings dürfen Patienten seit 2002 eine Behandlung ablehnen. Seit 2005 können Ärzte auf den Wunsch einer unheilbar kranken Person hin lebensverlängernde Maßnahmen einstellen und sie dürfen seit 2016 stark schmerzlindernde Medikamente verabreichen, die den Tod beschleunigen können.
Kritik von rechts, Befürworter von links
Die Vertreter aller Religionen hatten sich gegen die Vorschläge des Bürgerrates ausgesprochen. Umfragen zufolge befürworten sie allerdings 70 Prozent der Befragten. Die französischen Parteien sind gespalten: Die Republikaner und die Rechtsextremen lehnen aktive Sterbehilfe ab. Der ehemalige konservative Berichterstatter eines Gesetzes von 2016, Jean Leonetti, beklagte, es brauche vor allem eine "Kultur der Palliativ-Versorgung": Täglich fehle es 500 Menschen am Zugang dazu. Der republikanische Spitzenkandidat für die EU-Wahlen, François-Xavier Bellamy, warf dem Präsidenten vor, das Thema bewusst wenige Monate vor dem Votum aufzuwerfen: "Macron, der nichts mehr unter Kontrolle hat, flüchtet sich in gesellschaftliche Fragen." Erst in der vergangenen Woche wurde das Recht auf Abtreibung in die Verfassung aufgenommen.
Vertreter des linken politischen Lagers begrüßten den Vorstoß und kritisierten vielmehr, dass Macron sich der für viele so dringlichen Frage erst jetzt annehme. Kritisiert wird auch das Kriterium des "kurz- oder mittelfristig" nahenden Todes. Dies sei für Ärzte schwierig festzustellen, sagte Martine Lombard, Professorin für öffentliches Recht und Spezialistin für Fragen der aktiven und passiven Sterbehilfe: "Es besteht das Risiko, dass letztlich nur Krebskranke im Endstadium betroffen sein werden." Denn die Bedingungen seien sehr eng gefasst.
Kommentare